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Handyversicherung

Aus PlusPedia
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Definition

Handyversicherungen sind spezielle Verträge für Handys/Smartphones. Sie unterliegen dem Versicherungsvertragsrecht.

Dabei wird ein Versicherungsvertrag wie folgt definiert:

  ... entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige
  ... Zusage einer Leistung
  ... für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, von dem noch ungewiss ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall),
  ... wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahlen erfolgt.


Versicherte Personen

Der Vertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen. Dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer.


Bestandteile

- Raub und Plünderung

- Einbruchdiebstahl

- Reparaturkosten

- Schäden durch Stürze

- Schäden durch Wasser bzw. Flüssigkeit

- Schäden durch Brand, Implosion und Blitzschlag

- Schäden durch Bedienungsfehler, Überspannung und Kurzschluss

- Schäden durch Vandalismus

- Displaybruch


Dauer des Versicherungsvertrages und Kündigung

Auf dem Markt hat sich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten etabliert (Stand Oktober 2013). Die Verträge sind meistens 3 Monate vor Vertragsende kündbar.


Wissenswertes

Wer für sein Smartphone eine Handyversicherung abschließen möchte, der sollte in jedem Fall einen Vergleich durchführen. Das ist nicht nur wegen der Höhe des Beitrages sinnvoll, sondern hauptsächlich wegen der damit verbundenen Leistungen des Versicherers. So gibt es Anbieter, die bei der Schadenregulierung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers voraussetzen und andere verzichten gänzlich auf diese. Ebenso sollten die Leistungen im Falle eines Diebstahls genau unter die Lupe genommen werden. So gibt es Anbieter, die dem Handybesitzer im Falle des Verlustes durch Diebstahl sogar Telefonkosten ersetzen, wenn der Diebstahl nicht gleich bemerkt wird. Im Schadenfall werden durch die Versicherung die Kosten für die anfallende Reparatur übernommen. Dabei gibt es Versicherer, die ihren Kunden hierzu ausgewählte professionelle Werkstätten empfehlen, die die Reparatur durchführen.