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Willensnation
Als Willensnation (engl. Proposition Nation bezeichnet einen Staat im Sinne einer voluntaristischen, also bewusst gewollten Gemeinschaft von ansässigen Bürgern unterschiedlicher ethnischer Herkunft.
Grundlagen zur Bildung einer Willensnation
Eine Willensnation kann vom Staat nicht verordnet, sondern nur gefördert werden, indem er nicht die Macht der Zentrale stärkt, sondern die Bürgergesellschaft pflegt. Sie entsteht aufgrund des freien Willens souveräner Bürger von unten nach oben, wenn diese bereit sind, in hohem Maße Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen und die Gemeindeautonomie sowie die föderalstaatliche Hoheit zu respektieren. Die Entwicklung einer solchen politischen Kultur braucht eine lange Zeit des Heranwachsens.
Gemeinschaftsgefühl und gemeinsamer Wille
Das verbindende «Zusammengehörigkeits- und Identitätsgefühl» (Gemeinschaftsgefühl) entwickelt sich nach sozialpsychologischen Gesichtspunkten. Es ist somit kein Indiz für ein Volk, das durch gemeinsame Sprache und Kultur miteinander verbunden ist. In einer Willensnation leben zwar ethnisch verschiedene einheimische Volksgruppen, die sich aber dem gemeinsamen Staatswesen, dem Vielvölkerstaat, zugehörig fühlen. Solche Länder werden in diesem Sinne auch als Staatsnationen bezeichnet.
Der Willensnation liegt ein allgemeiner Wille zugrunde, der nach Jean-Jacques Rousseau ein Interesse aller für das Allgemeinwohl des Volkes darstellt, das seinen Monarchen als Souverän abgesetzt hat und an dessen Stelle getreten ist. Er definierte den allgemeinen Willen, den Volonté générale, als das «wahre Interesse» der Demokratie und des souveränen Staatsvolkes. Eine Willensnation braucht auch einen Zweck, auf den der Wille gerichtet ist. In der Schweiz ist das der gemeinsame Wille, ein Maximum an politischer Freiheit zu genießen.
Föderalismus als Staatsform
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Willensnation ist eine dezentralisierte, von unten aufgebaute Demokratie, die nach dem Subsidiaritätsprinzip funktioniert und damit vor allem den verschiedenen Minderheiten die größtmögliche Selbstbestimmung gewährt. Es setzt die Bereitschaft der Bürger im Sinne des Milizprinzips voraus, ein hohes Mass an Verantwortung (Mitbestimmung an Gemeindeversammlungen und Volksabstimmungen, nebenberufliche Behördentätigkeit, Milizarmee usw.) für das Gemeinwohl zu übernehmen.
Für den frühen Theoretiker des Föderalismus Pierre-Joseph Proudhon vereinigt das föderative System als «einziges die Bedingungen für Gerechtigkeit, Ordnung, Freiheit und Dauer»[1]. Jede politische Ordnung gründete für ihn auf dem Dualismus von Autorität und Freiheit: Autorität ohne eine Freiheit, die diskutiert, Widerstand leistet oder sich unterwirft, ist ein leeres Wort; Freiheit ohne Autorität, die ein Gegengewicht zu ihr bildet, Unsinn[1].
Um Autorität und Freiheit in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen, beinhaltet das föderative System die Idee des politischen Vertrages. Die von Jean-Jacques Burlamaqui, einem Vertreter der Westschweizer Naturrechtsschule, ausgearbeitete Theorie des Gesellschaftsvertrages (Principes du droit politique, 1751) wurde von Jean-Jacques Rousseau 1762 in seinem Contract Social weiterentwickelt.
Der Gesellschaftsvertrag ist für Proudhon immer ein Föderationsvertrag, der tatsächlich wirksam ist, vorgeschlagen wird und über den diskutiert und abgestimmt wird. Seine ganze Würde und Sittlichkeit gewinne er nur, wenn er wechselseitig (Tauschvertrag) ist und sein Gegenstand begrenzt ist: Der Bürger muss vom Staat genauso viel bekommen, wie er ihm abtritt, und er muss seine ganze Freiheit, Souveränität und Initiative behalten.
„Was das Wesensmerkmal des föderativen Vertrages ausmacht und worauf ich die Aufmerksamkeit des Lesers hinlenke, ist, dass in diesem System die Vertragschliessenden, Familienoberhäupter, Gemeinden, Bezirke, Provinzen oder Staaten sich nicht nur wechselseitig und ausgleichend die einen gegenüber den anderen verpflichten; vielmehr behalten sie jeder einzeln bei Abschluss des Vertrages mehr Rechte, mehr Freiheit, mehr Autorität und mehr Eigentum zurück, als sie abtreten.“
– Proudhon[1]
Die Herrschaft der Freiheit wird in der Demokratie durch die Teilung der Macht hergestellt. Die Idee der Gewaltenteilung ist nach Proudhon eine der grössten Errungenschaften in der politischen Wissenschaft. Für Proudhon war das föderative System eine Friedensgarantie, sowohl im Innern als auch für die Nachbarn. Es würde nicht nur dem Aufbrausen der Massen, sondern auch jeder Art von Ehrgeiz und Demagogie Einhalt gebieten[1].
Politische Kultur
Eine Willensnation braucht eine bestimmte politische Kultur, die ständig gefördert werden muss und Jahre für ihre Entwicklung benötigt. Dazu gehört der Wille zur lokalen Selbstverwaltung mit dem politischen Engagement der Bürger, Selbstverantwortung, Bereitschaft für Konsensverfahren und Kompromisse, eine neutrale, zurückhaltende Aussenpolitik mit einer humanitären Maxime, ein gemeinsames Verständnis und ein toleranter Umgang mit den sprachlichen und konfessionellen Minderheiten, indem ihnen mehr als nur der proportionale Anteil gewährt wird. Dazu gehört der gemeinsame Wille, den Erhalt und die Unabhängigkeit der Willensnation und ihren Zweck durch die Förderung des Friedens in der Welt und notfalls auch durch militärische Verteidigung zu erhalten.
Adolf Gasser hat die politischen und ethischen Grundsätze für ein konstruktives Gemeinschaftsleben untersucht. Seiner Ansicht nach habe der europäische Liberalismus im Bereich der politischen Verfassung und der Wirtschaft die Idee der Freiheit umgesetzt, sei aber in der politischen Praxis im administrativen Autoritarismus steckengeblieben und habe es nicht vermocht, sich vom bürokratischen Zentralismus zu lösen. Nur ein föderalistischer Staat mit umfassender Gemeindeautonomie sei ein Garant für ein konstruktives Gemeinschaftsleben[2].
Unterschiede zwischen Willensnation, Staatsnation und Kulturnation
Typische Einwandererstaaten wie Kanada oder die Vereinigten Staaten von Amerika benutzen für sich zumeist die Eigenbezeichnung als „Nation“, obgleich sie die Voraussetzungen für den Begriff einer Nation nicht erfüllen, sondern auch hier steht die Bezeichnung als Nation für „Willensnationen bzw. Willensgemeinschaften“. Auch diese Staaten sind nicht durch ethnische Gemeinsamkeit ihrer Bürger geprägt, sondern sehen ihre Daseinsberechtigung allein aus dem Willen der Bürger nach einem gemeinsamen Staatswesen (siehe dazu: Artikel Schweiz sowie den folgenden Abschnitt «Willensnation Schweiz»).
Das Konzept der Staatsnation wurde in der Rückschau auf die Ereignisse der Französischen Revolution für Frankreich entwickelt.[3] Frankreich gilt daher als Musterbeispiel einer Staatsnation (frz. État-nation), da auch Frankreich 1789 ethnisch sehr heterogen war.
Die Verwendung der Bezeichnung Nation besitzt hier eher psychologischen Charakter, denn damit sollen die unterschiedlichen Ethnien ein Gemeinschafts- und ein Wir-Gefühl für den Staat entwickeln und somit gegenläufige Kräfte bändigen und damit den Fortbestand des Staates garantieren.
Die Willensnation steht im Gegensatz zur Kulturnation einer ethnischen Gemeinschaft von Menschen, die durch Sprach- und Kulturgemeinschaft gekennzeichnet ist. Dabei ist die Kulturnation im Unterschied zur Staatsnation nicht zwingend in einem Nationalstaat organisiert, geht also meist über (künstlich geschaffene) Staatsgrenzen hinaus. Auch verbindet eine Kulturnation nicht unbedingt ein Gemeinschaftsgefühl oder ein Nationalbewusstsein, sondern ist lediglich über die gemeinsame Kultur seiner Bewohner (Sprache, kulturgeographische Ähnlichkeiten, gemeinsame Kunst- und Geistesgeschichte usw.) auch nach außen hin erkennbar.
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Über das Föderative Prinzip und die Notwendigkeit, die Partei der Revolution wieder aufzubauen. Erstausgabe 1863, Teil 1: Verlag Peter Lang, Bern 1989, ISBN 978-3-631-40852-0
- ↑ Adolf Gasser: Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung. 2. stark erweiterte Auflage, Verlag Bücherfreunde, Basel 1947
- ↑ Vgl. Ernest Renan, Qu’est-ce qu’une nation ?