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§ 86a StGB

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Version vom 27. September 2014, 08:44 Uhr von Michelle DuPont (Diskussion | Beiträge) (new)
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Vor deutschen Gerichten wurde auch schon die Frage verhandelt, ob das öffentliche Zeigen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes, wie es z.B. Antifa-Kämpfer gerne verwenden, auch nach § 86a StGB strafbar ist.

§ 86a StGB ist ein Paragraph des deutschen Strafgesetzbuches (StGB).

Allgemeines

  • Er steht im Besonderen Teil des StBG (§§ 80 - 358).
  • In diesem Teil steht er unter Abschnitt 1 - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b).
  • § 86a gehört zum 3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a).
  • Durch § 86a wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten.
  • § 86a steht in enger Verbindung zu § 86 StGB.

Der Gesetzestext

  • Der Gesetzestext lautet:
§ 86a

Rechtsprechung zu § 86a

Querverweise auf § 86a

Vorherige Gesetzesfassungen von § 86a

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