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Verbrechen durch den Staat

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Achtung: Bei diesem Artikel handelt es sich (vermutlich) um Theoriefindung.

Es gab und gibt unzählige Verbrechen durch den Staat. Sehr viele davon werden auch vom deutschen Staat verübt, und richten sich meist gegen in Deutschland lebende Ausländer.

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Wahlzettel der deNokratischen Bundestagswahl 2013, bei der Millionen von Menschen in Deutschland "legal" von der Wahl ausgeschlossen waren.

Allgemeines

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Die Sklaverei in den USA war ein schweres Staatsverbrechen.
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Dass Muslima in Frankreich kein Kopftuch tragen dürfen ist ein schweres Staatsverbrechen.
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Ein weiteres Staatsverbrechen ist es, dass Muslime in Dänemark gezwungen werden Schweinefleisch (hier auf dem Bild eine Schweinshaxe) zu essen.
  • In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.[1][2][3]
  • Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
    • Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und ist dennoch ein Verbrechen gewesen.
    • Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer (Menschen, die in Deutschland geboren sind und aufgewachsen sind oder viele Jahre hier leben.) abzuschieben.[4][5][6][7][8]
      • Dies entspricht einer Vertreibung [9] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[10]
      • Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [11] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann kann das geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten.
      • Eigentlich sieht das Recht keine Doppelbestrafungen vor. Tatsächlich kommen aber Abschiebungen von Passausländern einer Doppelbestrafung gleich.
Ausführliche Diskussion warum Abschiebungen ein Verbrechen sind:
  • Anmerkung von chatib al-almani: Die UNO und Amnesty International bezeichnen die Ausweisung von Kriminellen nicht als Verbrechen.
    • Anmerkung von Anthoney: Ein Verbrechen ist nicht erst dann eins, wenn es große Institutionen als solches Definieren. In der alten Antike wurden Menschen selbstredend verschleppt und versklavt. Es war kein Verbrechen nach der herrschenden Definition - nach unseren Vorstellungen ist es natürlich eins. Wie gesagt: Für mich ist Vertreibung immer ein Verbrechen. Erst recht wenn es nicht die Ultima Ratio ist und andere Möglichkeiten offen stehen.
      • Anmerkung von chatib al-almani: Aber irgendein Wissenschaftler sollte es schon als Verbrechen bewerten wenn man das so im Artikel schreibt. Dazu findet man aber nichts. Die ILC (International Law Commission) der UNO erkennt das grundsätzliche Recht eines Staates an, Ausländer nach nachvollziehbaren eigenem Ermessen und eigenen Gesetzen auszuweisen. Für Kriminelle gilt das besonders. Einschränkungen bestehen nach ILC-Ansicht allerdings dann, wenn dem Auszuweisenden in seinem Heimatland Folter drohen, wenn besonders enge Familienbande auseinandergerissen werden, oder wenn ein Ausländer in zweiter oder dritter Generation die Sprache seines Herkunftslandes gar nicht mehr spricht. [12]
        • e=mc² galt schon bevor Albert Einstein es verkündete. In einer anerkannten Enzyklopädie wird verkündet, dass Vertreibungen ein Verbrechen sind. [13] Aber gut - wie wäre es damit: Hors Seehofer - nicht bekannt als Ausländerfreund - sagt: "Vertreibung der Sudetendeutschen ist Verbrechen gegen die Menschlichkeit" [14] - Wenn also Deutsche aus der CSSR vertrieben wurden - und das ein Verbrechen darstellt, warum soll es dann kein Verbrechen sein, wenn Mehmet, wo er geboren wurde und nicht mehr einreisen darf - keine Vertreibung sein? Wenn das also auch Vertreibung ist - warum soll es dann kein Verbrechen sein.
  • In keiner anerkannten Enzyklopädie wird verkündet (sic) , dass Vertreibungen ein Verbrechen sind. Dies wird lediglich von einem einzigen Menschen in der Pluspedia behauptet, der andere Meinungen overrult und seine persönliche Weltsicht als Wahrheit verkündet.
    • Irrtum: Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes definiert Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[15] [10]
      • Mein Fehler: Natürlich ist Vertreibung ein Verbrechen, das war falsch formuliert. Allerdings behauptet kein Gericht, kein Forscher und keine ernstzunehmende Enzyklopädie, dass die Abschiebung eines kriminellen Ausländers ein Verbrechers ist. Das ist eine Behauptung, die lediglich von einem Menschen in der Pluspedia aufgestellt wird und die durch absolut nichts belegt ist.
        • Irrtum: Manch einer schreibt: Vertreibung beinhaltet erzwungenes Verlassen eines Ortes oder Gebiets aufgrund von Ausweisung oder (staatlicher) Verfolgung. [9] Wenn also die Abschiebung von einem kriminellen Ausländer (der in Deutschland geboren ist oder aufgewachsen) eine Vertreibung darstellt und Vertreibung so wie du es zugestehst eine Verbrechen ist - dann gilt auch, dass diese Abschiebungen ein Verbrechen darstellen.
          • Irrtum: Eine Vertreibung bezieht sich immer auf eine Gruppe und niemals auf einen einzelnen, so ist das nunmal definiert, egal wie du persönlich das bewertest. Aus dem Wikipedia-Artikel hast du nur einen Teil zitiert. Hier die Definition : Der Begriff Vertreibung ist ein Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebietes zwingen. Ein krimineller Ausländer ist keine Gruppe, die ein Gebiet besiedelt, sondern ein einzelner Krimineller. Und damit ist die Ausweisung dieses kriminellen Ausländers keine Vertreibung. So einfach ist das.
            • So einfach ist das alles nicht. Hier geht es um die Gruppe der "Kriminellen Ausländer" - Natürlich ist jeder Sudeten-Deutsche ein Einzelfall für sich gewesen und war homogener. Nichts desto trotz ist es erschreckend, wie skrupellos hier Existenzen vernichtet werden. Selbst kriminelle Ausländer haben eine Menschenwürde. Diese wird ihnen abgesprochen.
              • Es gibt keine Gruppe der "Kriminellen Ausländer", wie du das nennst, jedenfalls nicht im Sinne einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe. Es gibt natürlich kriminelle Ausländer und es gibt auch kriminelle Ausländer, die in Gruppen auftreten, aber kein Mensch behauptet ernsthaft, diese würden eine ethnische, religiöse, soziale oder politische Gruppe darstellen. Das ist schlichtweg deine eigene Konstruktion, an der du hier festhältst, ohne dies durch eine einzige ernsthafte Quelle belegen zu können.
  • Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
    • Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
    • Die "Endlösung" der Nazis.
  • Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland

Beispiele von Verbrechen durch den Staat und fiktive Beispiele für Verbrechen durch den Staat

Europa

  • Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in Frankreich das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehört, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf Recht auf persönliche Entfaltung gestellt.
  • Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [16]
  • Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist kein Verbrechen des Staates, sondern wurde von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
  • Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[14]
  • Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [17]
    • Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
    • In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
    • Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
  • Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[18]

Deutschland

  • Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und ist dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
  • Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
  • Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
  • Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.

Weltweite Verbrechen

  • Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig.
  • Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Die schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt. Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [19] [20]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde). Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
  • Die Rassentrennung in den USA, in Südafrika und einigen anderen Staaten war ein Verbrechen
  • Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
  • Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen. Das ist allerdings eine Minderheitenposition.
  • In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [21] Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
    • "Wer in Österreich geboren ist, kann gar nicht fortgeschickt werden, Kriminelle mit Familie oder Arbeitsplatz in Österreich kaum. So ist es sinngemäß im Verfahrensgesetz des BFA geregelt: unter §9 - dem Schutz des Privat- und Familienlebens."
  • Beispielsweise haben in fast keinem Land der Welt Ausländer das aktive oder passive Wahlrecht . Es gibt eine These , dass dies ein Verbrechen sei und dass daher alle Staaten sogenannte DeNokratien seien.

Ist Schleusen Durch den Staat ein Verbrechen

Es gibt Wissenschaftler, die meinen, dass Auch Angela Merkel sich schuldig macht, indem sie Schleust.

  • Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [22]
    • Anmerkungen von Anthoney:
      • Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
        • Tatsächlich kann sich der Flüchtling auf 16a nicht berufen - aber das heißt nicht umgekehrt, dass Deutschland ihm deswegen kein Asyl geben darf.
      • Es gibt Gerichtsentscheidungen:
        • Verwaltungsgericht Köln untersagt Abschiebung eines Flüchtlings nach Ungarn[23]
        • Schutz mangelhaft Flüchtlinge dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden. [24]
      • Die Drittstaatenregelung wurde von Deutschland über die Köpfe der Nachbarn bestimmt.
        • Anmerkung von chatib al-almani: Das darf Deutschland auch, weil es ein deutsches Gesetz ist. Die Franzosen fragen uns auch nicht vorher wenn sie ein Gesetz beschließen.
          • Anmerkung von Anthoney: Wenn ein Flüchtling aus Polen nach Deutschland flieht, ist Polen nicht wegen Deutscher Gesetze verpflichtet, ihn zurückzunehmen.
      • Anmerkung von Anthoney: Befindet sich ein Flüchtling sechs Monate in Deutschland, so wird Deutschland für den Flüchtling verantwortlich und nicht der Staat aus dem er eingereist ist. [25] Daraus folgt, dass Deutschland zwar das Recht hat nach Österreich zurückzuschicken, aber keine Pflicht. Die Regierung und die Behörden haben hier Spielraum.
      • §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes ist eindeutig und lässt keinen Spielraum. Genauso eindeutig wie § 239 Abs. 1 und Abs. 2. §239 wäre nach der Logik sogar in sich widersprüchlich. Es gibt Dinge, die ein Staat machen darf (und ein Bürger nicht) (Steuern einnehmen (Diebstahl), Menschen einsperren (Freiheitsberaubung), Schulpflicht (Dito), Menschen ins Land lassen (Schleusen), Wohnungen durchsuchen, Telefone abhören (Verletzung Privateigentum))

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos

Quellen

Literatur

Naviblock

Einzelnachweise

  1. http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
  2. http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
  3. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
  4. http://www.taz.de/!5187395/
  5. http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
  6. http://www.taz.de/!5187758/
  7. http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
  8. http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
  9. 9,0 9,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
  10. 10,0 10,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
  11. http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
  12. Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
  13. Definition Verbrechen
  14. 14,0 14,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
  15. Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
  16. [1]
  17. [2]
  18. [3]
  19. http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
  20. https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
  21. http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
  22. [4]
  23. http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
  24. http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
  25. http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/