PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Verbrechen durch den Staat
| Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Achtung: Bei diesem Artikel handelt es sich (vermutlich) um Theoriefindung. |
| Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Meinungsartikel: Dieser Artikel gibt die Meinung einer oder weniger Personen wieder
|
Es gab und gibt unzählige Verbrechen durch Staaten. Sehr viele davon werden auch vom deutschen Staat verübt, und richten sich meist gegen in Deutschland lebende Ausländer.
Allgemeines
- In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich, so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Grossen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.[1][2][3]
- Anmerkung Johnny: In der angegebenen Quellen FAZ steht wörtlich: Der Ausschuss kann zwar ein Bußgeld verhängen, aber nur bis zum wenig effektvollen Betrag von 1.000 Mark. Beugehaft muss er beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dort hätte der Altkanzler die Möglichkeit zum Einspruch und könnte sich schließlich sogar ans Verfassungsgericht wenden. Daraufhin wurde die Beugehaft nicht beantragt. Daraus nun zu machen: Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz ist eine grobe Verfälschung der Tatsachen.
- Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
- Beispielsweise stand "Republikflucht" , also das Verlassen des Staatsgebiets in der DDR unter Strafe. Dies verstiess gegen die Menschenrechte und kann damit als Verbrechen bezeichnet werden.
- Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer (Menschen, die in Deutschland geboren sind und aufgewachsen sind oder viele Jahre hier leben.) abzuschieben.[4][5][6][7][8]
- Dies entspricht einer Vertreibung [9] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[10]
- Anmerkung Johnny: Hier liegt ein grober Denkfehler vor, ein sogenannter Zirkelschluss. Der Autor verwechselt die Vertreibung, welche definiert ist als staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebiets zwingt mit dem Abschieben einzelner krimineller Ausländer. Dabei unterstellt er, abgeschoben würden aus Deutschland nur Türken. Das ist ein offensichtlicher Fehler, weil natürlich alle kriminellen Ausländer abgeschoben werden können und diese keine ethnische, religiöse oder politische Gruppe bilden, noch weniger besiedeln sie ein gemeinsames Gebiet. Im übrigen werden Eltern oder Geschwister eines Kriminellen nie mit abgeschoben, wenn ein Krimineller abgeschoben wird. Alleine das beweist schon, dass eine Abschiebung eines einzelnen niemals Vertreibung sein kann.
- Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [11] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten.
- Ein weiterer Trugschluss: Wenn Türken abgeschoben werden, dann werden sie abgeschoben, weil sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen, und zwar nicht Eierdiebstahl oder Schwarzfahren. Die Tatsache, dass Behörden, Richter und Gesetzgeber dies genau so sehen, hat damit zu tun, dass diese Abschiebungen grundgesetzkonform sind. Merkwürdig ist daran gar nichts.
- Eigentlich sieht das Recht keine Doppelbestrafungen vor. Tatsächlich kommen aber Abschiebungen von Passausländern einer Doppelbestrafung gleich.
- Das ist ein klassischer Trugschluss, der darauf basiert, dass die Abschiebung Krimineller mit Vertreibung gleichgesetzt wird. Dies wird von keinem ernsthaften Forscher , Lexikon, Politiker oder wem auch immer so definiert. Dies ist einzig und allein die Meinung des Artikelerstellers. Vertreibungen betreffen immer Gruppen, die aus ihrem Siedlungsgebiet vertrieben werden. Wenn ein krimineller Ausländer abgeschoben wird, aber seine Eltern nicht, dann handelt es sich natürlich nicht um eine Vertreibung.
- Dies entspricht einer Vertreibung [9] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[10]
| Ausführliche Diskussion warum Abschiebungen ein Verbrechen sind: |
|---|
|
- Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
- Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
- Die "Endlösung" der Nazis.
- Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland
Beispiele von Verbrechen durch den Staat und fiktive Beispiele für Verbrechen durch den Staat
Europa
- Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in Frankreich das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als Tarnbekleidung verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt.
- Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [16]
- Anmerkung Johnny : Das ist kompletter Schwachsinn, sorry. Bitte mal den Artikel lesen.
- Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist ein Verbrechen des Staates.
- Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
- Anmerkung Anthoney: Nein und Ja. Ja es ist ein Verbrechen, wenn Kirchen oder Supermärkte gebaut werden dürfen, Minarette aber nicht. Das Gesetz richtet sich klar gegen Muslime. Dass das das Volk entschieden hat macht es ja nicht zu keinem Verbrechen. Ein Volk wird selten zugunsten von Minderheiten entscheiden. Daher gibt es Gerichte. Diese sollten unabhängig sein. Sollten sie das Minarettverbot gutheißen so bleibt es auch dann ein Verbrechen, wegen Ungleichbehandlung. Natürlich ist das Zerstören von Kirchen und Synagogen und Tempelen Unrecht.
- Das ist so nicht richtig. Das Gesetz richtet sich natürlich gegen Muslime, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel. Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern, die in der Schweiz ja nun unbestritten unabhängig sind. Und zu guter Letzt: Ein Verbrechen ist , wie wir ja wissen, ein schwerwiegender Verstoss gegen die Regeln des Zusammenlebens. Wenn nun die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, dass dies die Regeln des Zusammenlebens sind, dann kann das Minarettverbot per se kein Verbrechen sein, sondern ist ein durch die Bürger des Landes festgelegte Regel des Zusammenlebens. Es ist aber sehr interessant, dass du das Verbot von Neubau von Minaretten als Verbrechen bezeichnest und das Zerstören von Kirchen als Unrecht.
- Anmerkung Anthoney: Nein und Ja. Ja es ist ein Verbrechen, wenn Kirchen oder Supermärkte gebaut werden dürfen, Minarette aber nicht. Das Gesetz richtet sich klar gegen Muslime. Dass das das Volk entschieden hat macht es ja nicht zu keinem Verbrechen. Ein Volk wird selten zugunsten von Minderheiten entscheiden. Daher gibt es Gerichte. Diese sollten unabhängig sein. Sollten sie das Minarettverbot gutheißen so bleibt es auch dann ein Verbrechen, wegen Ungleichbehandlung. Natürlich ist das Zerstören von Kirchen und Synagogen und Tempelen Unrecht.
- Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
- Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[14]
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [17]
- Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
- In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
- Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
- Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt.
- Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[18]
- Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht?
Deutschland
- Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und ist dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
- Anmerkung René Walter: Bei der Berliner Mauer handelte es sich ausdrücklich nicht um „Verbrechen durch den Staat“ da die Mauer in erster Linie als eine Schutzmassnahme gegen die westdeutschen Faschisten und Revanchisten gedacht war.
- Anmerkung Anthoney: Es ging nicht um die Mauer, sondern um den Straftatbestand "Republikflucht"
- Anmerkung René Walter: Bei der Berliner Mauer handelte es sich ausdrücklich nicht um „Verbrechen durch den Staat“ da die Mauer in erster Linie als eine Schutzmassnahme gegen die westdeutschen Faschisten und Revanchisten gedacht war.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde.
- Anmerkung Johnny: In keinem oder fast keinem Land der Welt Ausländer das aktive oder passive Wahlrecht . Es gibt eine unbelegte These , dass dies ein Verbrechen sei und dass daher alle Staaten sogenannte DeNokratien seien. Das ist aber eine absolute Minderheitenmeinung.
- Anmerkung Anthoney: Das galt auch für das Frauenwahlrecht und das Wahlrecht überhaupt. Es gab Länder und Zeiten, wo keine Frau ein Wahlrecht hatte. Trotzdem war das eine Ungleichbehandlung. Dass Deutschland (und fast alle anderen Länder) Ausländer nicht wählen lasen ist ebenfalls eine Ungleichbehandlung. In Luxemburg gab es eine Abstimmung, ob Ausländer wählen dürfen. Merkwürdigerweise hat sich die Mehrheit des Volkes dagegen entschieden. Ähnliches geschah in der Schweiz, wo Männer abstimmten, ob Frauen wählen dürfen. Das hat sich sehr lange gezogen, bis diese Erkenntnis sich durchgesetzt hat (Bis Anfang der 1970er) Das zeigt nur eins, Solche Ungleichbehandlungen kann ein egoistisches uneinsichtiges Volk nicht entscheiden.
- Anmerkung Johnny: Ich war immer der Meinung, der Artikel hier hiesse Verbrechen durch den Staat und nicht Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen im 19. und 20. Jahrhundert. Insofern geht das ja wohl völlig am Thema vorbei, oder möchtest du gerne noch thematisieren, dass die Griechen vor 2500 Jahren nur die freien Bürgen wählen liessen und nicht die Sklaven? Dann sollten wir den Artikel aber umbenennen, schlage ich vor. Im übrigen gibt es auch Länder, in denen heute Frauen noch nicht wählen dürfen, wie wäre es denn, die hier aufzuzählen. Beispielsweise : In Saudi-Arabien müssen alle Frauen in der Öffentlichkeit bodenlange Gewänder und schwarze Kopftücher tragen. Männer können mit Strafen – zum Teil archaischen Strafen wie Peitschenhieben – belegt werden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit mit Frauen zeigen.......Einheimische Frauen unterliegen in der Regel einer gesetzlichen männlichen Vormundschaft. Sie sind nicht geschäftsfähig und können Rechtsgeschäfte nicht ohne Zustimmung ihres männlichen Vormundes tätigen..... Ist das deswegen kein Verbrechen, weil es in einem islamischen Staat stattfindet?
- Anmerkung Anthoney: Das galt auch für das Frauenwahlrecht und das Wahlrecht überhaupt. Es gab Länder und Zeiten, wo keine Frau ein Wahlrecht hatte. Trotzdem war das eine Ungleichbehandlung. Dass Deutschland (und fast alle anderen Länder) Ausländer nicht wählen lasen ist ebenfalls eine Ungleichbehandlung. In Luxemburg gab es eine Abstimmung, ob Ausländer wählen dürfen. Merkwürdigerweise hat sich die Mehrheit des Volkes dagegen entschieden. Ähnliches geschah in der Schweiz, wo Männer abstimmten, ob Frauen wählen dürfen. Das hat sich sehr lange gezogen, bis diese Erkenntnis sich durchgesetzt hat (Bis Anfang der 1970er) Das zeigt nur eins, Solche Ungleichbehandlungen kann ein egoistisches uneinsichtiges Volk nicht entscheiden.
- Anmerkung Johnny: In keinem oder fast keinem Land der Welt Ausländer das aktive oder passive Wahlrecht . Es gibt eine unbelegte These , dass dies ein Verbrechen sei und dass daher alle Staaten sogenannte DeNokratien seien. Das ist aber eine absolute Minderheitenmeinung.
- Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
- Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
- Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.
- Anmerkung Pfitzi: Die Tatsache dass unverheiratete Paare in den 1950er-Jahren kaum Wohnungen bekamen als Verbrechen zu bezeichnen ist eine arrogante, kulturimperialistische und westlich zentrierte Sichtweise, die in Anspruch nimmt, das einzig und allein das gut und gerecht ist, was man in der heutigen westlichen Welt üblich ist. Damit werden die Sittengesetze von Hunderten traditioneller Gesellschaften (Beispiel Indonesien: Das Oben ohne Autofahren ist ebenso verboten wie ohne Unterwäsche das Hotel verlassen. Beispiel Dubai: Weder Küssen noch Händchenhalten wird dort an öffentlichen Orten geduldet. Beispiel Indien: Für das Schlachten einer Kuh gibt es dort fünf Jahre Gefängnis. Ähnliche schwere Strafen stehen auf das Verletzen und Überfahren von Kühen. [19]) in Vergangenheit und Gegenwart abgewertet. Jede Gesellschaft hatte und hat spezifische Moralvorstellungen die sich dann auch in gesetzlichen Verboten manifestiert haben. Im Deutschland der 1950-er-Jahre hatte man z.T. andere Moralvorstellungen in Bezug auf Sexualität als im Jahr 2016. Ein anderes Beispiel ist das Kranzgeld (§ 1300 BGB) oder das erst 1958 abgeschaffte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes (§ 1354 BGB), wonach der Ehemann u.a. das Vermögen seiner Ehefrau verwalten durfte und in vielen Dingen das letzte Wort hatte, weil er halt der Mann ist. [20] Es ist ganz normal, dass Gesetze zeitgebunden sind. Sie aus heutiger Sicht als Verbrechen des Staates zu bezeichnen ist überheblich.
Weltweite Verbrechen
- Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig. Faktisch handelt es sich dabei um Mord ist somit ein Verbrechen.
- Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den selben Gott glaubt wie die Mehrheit selben Gott glaubt wie die Mehrheit, ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen.
- Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia.
- Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von Religionsfreiheit udn die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates.
- Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen islamischen Staaten wird sie bestraft, in den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe.
- Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt. Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [21] [22]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
- Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
- Doch hier wurde versucht gegen den Islam zu hetzen.
- Wo wurde versucht, gegen den Islam zu hetzen? Unterstellst du etwa, es sei Hetze, die Todesstrafe für Homosexuelle oder für den Abfall vom Islam zu erwähnen? Während du es gleichzeitig als Verbrechen bezeichnest, dass in Deutschland vor 50 Jahren Homosexuelle bestraft wurden? Und zwar auf keinen Fall mit dem Tode, wie du genau weisst, in Deutschland ist die Todesstrafe nämlich abgeschafft. Während heute noch Homosexuelle in diversen Staaten Angst um ihr Leben haben müssen? Weil sie im Iran und anderen islamischen Staaten ermordet werden?
- Doch hier wurde versucht gegen den Islam zu hetzen.
- Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
- Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen
- Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
- Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
- Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen nur wählen dürfen, wenn sie einen Ausweis haben (haben die meisten Frauen nicht) und nur bei Kommunalwahlen? Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten.
- In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [23]
- Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
- Anmerkung Anthoney: Die Frage ist, ob man sich nach dem Schlimmeren richten sollte oder nicht versuchen sollte mehr Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die eigene Nation für was besseres zu halten und sie zu bevorzugen mag opportun erscheinen, jedoch ist das eben nicht gerecht. Andere Nationen sind nicht schlechter und es gibt keinen Grund sie schlechter zu behandeln.
- Anmerkung Johnny: Wie bitte? Sich nach etwas schlimmerem richten? Wer macht denn sowas? Mehr Gerechtigkeit in die Welt bringt man bestimmt nicht, indem man einen Artikel schreibt, in welchem man die Ausweisung krimineller Ausländer fälschlicherweise als Verbrechen bezeichnet. Und schon gar nicht, indem man die Zerstörung von Kirchen als Unrecht verharmlost und den Verbot von Neubauten von Moscheen als Verbrechen brandmarkt.
- Anmerkung Anthoney: Die Frage ist, ob man sich nach dem Schlimmeren richten sollte oder nicht versuchen sollte mehr Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die eigene Nation für was besseres zu halten und sie zu bevorzugen mag opportun erscheinen, jedoch ist das eben nicht gerecht. Andere Nationen sind nicht schlechter und es gibt keinen Grund sie schlechter zu behandeln.
- "Wer in Österreich geboren ist, kann gar nicht fortgeschickt werden, Kriminelle mit Familie oder Arbeitsplatz in Österreich kaum. So ist es sinngemäß im Verfahrensgesetz des BFA geregelt: unter §9 - dem Schutz des Privat- und Familienlebens."
- Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
Ist Schleusen Durch den Staat ein Verbrechen
Es gibt Wissenschaftler, die meinen, dass Auch Angela Merkel sich schuldig macht, indem sie Schleust.
- Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [24]
- Anmerkungen von Anthoney:
- Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
- Tatsächlich kann sich der Flüchtling auf 16a nicht berufen - aber das heißt nicht umgekehrt, dass Deutschland ihm deswegen kein Asyl geben darf.
- Es gibt Gerichtsentscheidungen:
- Die Drittstaatenregelung wurde von Deutschland über die Köpfe der Nachbarn bestimmt.
- Anmerkung von chatib al-almani: Das darf Deutschland auch, weil es ein deutsches Gesetz ist. Die Franzosen fragen uns auch nicht vorher wenn sie ein Gesetz beschließen.
- Anmerkung von Anthoney: Wenn ein Flüchtling aus Polen nach Deutschland flieht, ist Polen nicht wegen Deutscher Gesetze verpflichtet, ihn zurückzunehmen.
- Zwischenfrage von Johnny: ist damit ein Pole gemeint? Der hätte ja wohl die polnische Staatsbürgerschaft und Polen würde ihn zurücknehmen. Wenn es sich dagegen um einen Flüchtling aus einem Drittland handelt: Warum sollte der aus Polen fliehen? Flucht ist definiert als Reaktion auf Gefahren oder Bedrohungen. Wenn jemand aus einem Drittland nach Polen flieht, dann wird der doch in Polen kaum die gleichen Gefahren vorfinden, wegen denen er nach Polen geflohen ist. Oder zumindest ist es sehr wenig glaubwürdig, dass ein Christ, der in Syrien vor Islamisten flüchten muss, im katholischen Polen ebenfalls verfolgt wird, oder?
- Anmerkung von Anthoney: Wenn ein Flüchtling aus Polen nach Deutschland flieht, ist Polen nicht wegen Deutscher Gesetze verpflichtet, ihn zurückzunehmen.
- Anmerkung von chatib al-almani: Das darf Deutschland auch, weil es ein deutsches Gesetz ist. Die Franzosen fragen uns auch nicht vorher wenn sie ein Gesetz beschließen.
- Anmerkung von Anthoney: Befindet sich ein Flüchtling sechs Monate in Deutschland, so wird Deutschland für den Flüchtling verantwortlich und nicht der Staat aus dem er eingereist ist. [27] Daraus folgt, dass Deutschland zwar das Recht hat nach Österreich zurückzuschicken, aber keine Pflicht. Die Regierung und die Behörden haben hier Spielraum.
- Frage von Johnny: Ja und was ist nun deine Aussage? Wäre es dir lieber, der Staat hätte keinen Spielraum und müsste alle zurückschicken, die aus Österreich kommen? Oder meinst du, es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn er Flüchtlinge, die offensichtlich keine sind, zurückschickt?
- §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes ist eindeutig und lässt keinen Spielraum. Genauso eindeutig wie § 239 Abs. 1 und Abs. 2. §239 wäre nach der Logik sogar in sich widersprüchlich. Es gibt Dinge, die ein Staat machen darf (und ein Bürger nicht) (Steuern einnehmen (Diebstahl), Menschen einsperren (Freiheitsberaubung), Schulpflicht (Dito), Menschen ins Land lassen (Schleusen), Wohnungen durchsuchen, Telefone abhören (Verletzung Privateigentum))
- Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
- Anmerkungen von Anthoney:
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos
Quellen
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
- ↑ http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
- ↑ http://www.taz.de/!5187395/
- ↑ http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
- ↑ http://www.taz.de/!5187758/
- ↑ http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
- ↑ http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
- ↑ 9,0 9,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
- ↑ 10,0 10,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
- ↑ Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
- ↑ Definition Verbrechen
- ↑ 14,0 14,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
- ↑ Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
- ↑ [1]
- ↑ [2]
- ↑ [3]
- ↑ [4]
- ↑ [5]
- ↑ http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
- ↑ https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
- ↑ http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
- ↑ [6]
- ↑ http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
- ↑ http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/