- Anmerkung Johnny: Hier liegt ein grober Denkfehler vor, ein sogenannter Zirkelschluss. Der Autor verwechselt die Vertreibung, welche definiert ist als staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebiets zwingt mit dem Abschieben einzelner krimineller Ausländer. Dabei unterstellt er, abgeschoben würden aus Deutschland nur Türken. Das ist ein offensichtlicher Fehler, weil natürlich alle kriminellen Ausländer abgeschoben werden können und diese keine ethnische, religiöse oder politische Gruppe bilden, noch weniger besiedeln sie ein gemeinsames Gebiet. Im übrigen werden Eltern oder Geschwister eines Kriminellen nie mit abgeschoben, wenn ein Krimineller abgeschoben wird. Alleine das beweist schon, dass eine Abschiebung eines einzelnen niemals Vertreibung sein kann.
- Es werden nicht einzelne Kriminelle Ausländer abgeschoben sondern sehr viele (Tausende pro Jahr?). Du akzeptierst hier nicht, dass "Kriminelle Ausländer" eine soziale Gruppe sind. Es stimmt auch nicht, dass nicht ganze Familien abgeschoben werden, inklusive der in Deutschland geborenen Kinder. [18] Nur weil keine Sippenhaft herrscht wird aus einem Verbrechen nicht ein "kein Verbrechen". Der Abgeschobene wurde aus seiner Heimat vertreiben.[19]
- Wieso kommst du immer wieder mit deiner längst widerlegten Behauptung, Kriminelle Ausländer seien eine Gruppe? Kriminelle Ausländer sind weder eine Bevölkerungsgruppe noch eine Soziale Gruppe noch eine sonstwie geartete Gruppe. Gruppen sind in der Soziologie ganz eindeutig definiert und niemand auf dieser Welt ausser dir nennt Kriminelle Ausländer eine Gruppe. Das wird auch nicht dadurch wahrer, dass du es ständig wiederholst.
- Frage: Wer hat die Behauptung widerlegt? Und du bist hier, der ständig abstruses Wiederholt und auf meine Argumentation gar nicht eingeht. "Nur weil Alle etwas sagen" ist kein Argument.
- Johnny: Deine Argumentation beruht darauf, dass du die allgemein anerkannten Definitionen ablehnst. Wenn du Verbrechen anders verstehtst als im Duden oder im Gesetz definiert, dann kannst du natürlich leicht behaupte, alle anderen hätten unrecht. Wenn du ernsthaft diskutieren willst, dann musst du schon die Wörter so gebrauchen, wie sie definiert sind, und nicht, wie du es gerne hättest. Das hat nichts mit Mehrheitsentscheidung zu tun, sondern mit Grundregeln. Jemand, der behauptet, die Erde sei eine Scheibe, sagt auch: "Nur weil Alle etwas sagen" ist kein Argument. Wer dann derjenige ist, der abstruses wiederholt, kann dann jeder für sich selber entscheiden.
- Anthoney: Das Problem wird dann zu einem wenn Alle sagen, die Erde sei eine Scheibe und einer sagt - ne ne ne - die Erde ist eine Kugel. Und Alle schreien: "Ketzer".
- Anthoney: Meine Argumentationskette lautet: Vertreibung ist ein Verbrechen. Eine Abschiebung von einem Pass-Ausländern ist ein Vertreibung. Diese Abschiebungen sind folglich ein Staatliches Verbrechen. Es geht hier nicht um die Definition was ein Verbrechen ist, sondern ob Vertreibungen eins sind. Nach deiner Logik ja. Und ob Abschiebungen von Pass-Ausländern eine Vertreibung darstellen. Du sagst nein - ich sage Natürlich. Damit kommst du zu einem anderen Schluss als ich. Ich bringe als Argument das Grundgesetz - du bringst als Argument, alle sehen es so wie du. Nun kreist unsere Frage darum, ob eine solche Abschiebung eine Vertreibung ist, wie ich es sehe oder keine, wie du es siehst und viele andere wohl auch. Dein Hauptargument lautet: Alle und du sehen in einer Abschiebung eines Passausländers keine Vertreibung. Aber eigentlich ist der Kern der Diskussion, ob die Große Masse recht hat oder die kleine Minderheit. Deine Antwort: Alle haben Recht, weil Alle das so sehen. Das ist ein Zirkelschuss werter Johnny, bzw. ein Argumentum ad populum [20]
- Johnny: Also Satz für Satz mal die Fehler in deiner Kette. Vertreibung ist ein Verbrechen. Das ist so definiert, da sind wir uns einig und das passt.
Dein zweiter Satz: Abschiebung eines kriminellen Ausländers (ich verwendet mal den gebräuchlichen Terminus) sei eine Vertreibung. Ja, und da verließen sie ihn dann schon. Entweder ignorierst du damit die allgemein anerkannte Definition von Verbrechen oder du ignorierst die allgemein anerkannte Definition von Vertreibung.
- Der Punkt ist, dass wir hier von "Verbrechen durch den Staat" diskutieren und dass die Ausgangslage war, dass der Rechtsstaat sich eine Vertreibung schönredet.
- Johnny: Und es spielt überhaupt keine Rolle, welche der beiden Definitionen du nicht akzeptierst. Wörter dienen dazu, dass Menschen miteinander kommunizieren können. Dazu ist es notwendig,sich darüber zu einigen, welche Bedeutung diese Wörter haben. Das ist geradezu die elementarste Grundbedingung. Wenn alle den Mond Mond nennen, dann ist das mal eine gute Voraussetzung dafür,dass alle den Mond meinen, wenn sie darüber sprechen und nicht ein Segelboot oder einen Zwieback. Und wenn du nun also sagst, mir passt die Definition von Vertreibung nicht, ich erweitere oder verkürze die mal nach Gutdünken, dann liegt dein Fehler schon im ersten Satz. Analog sieht die Sache aus, wenn du das Wort Verbrechen für dich persönlich umdefinierst. Auch dann liegt dein Fehler im ersten Satz. Dein Fehler, um es also nochmal zu wiederholen, liegt dann darin, einem Begriff eine andere Bedeutung zuzuschreiben als üblich. Wohlgemerkt, hier geht es nur um die Definition von Begriffen, nicht um deren Interpretation.
Verwendest du allerdings beide Wörter in dem Sinne, in welchem sie definiert und auch genutzt werden, dann liegt dein Fehler im zweiten Satz und ist ein logischer Fehlschluss. Ich hoffe, ich konnte dir das damit verdeutlichen.
- Antwort Anthoney: Wenn ein Staat einem Menschen, der in seinem Staatsgebiet aufgewachsen ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte, dieses Aufenthaltsrecht entzieht und ihn abschiebt, dann ist das eine Vertreibung. Du kannst es gerne anders sehen.
- Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [21] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten.
- Anmerkung Pfitzis zu Anthoneys Ansichten zum Argumentum ad populum: Der Verweis auf das Argumentum ad populum führt hier nicht weiter und ist auch keine Alternative. Im geisteswissenschaflichen-gesellschaftlichen Bereich kann man im Gegensatz zu den Naturwissenschaft sowieso keine absoluten Wahrheiten konstatieren. Hier gibt es nur relative Wahrheiten, die immer stark abhängig vom Standort des jeweils Betrachtenden sind. Der Ansatz, dass als wahr anzunehmen, was eine Mehrheit der Beteiligten, Forscher, usw. als wahr erachtet, bietet aber noch die zuverlässigste Methode der Annäherung an eine "absolute Wahrheit". Dabei die Ansichten von Wissenschaftlern, Fachleuten auf dem jeweiligen Teilgebiet schwerer zu gewichten als Laienmeinungen ist eine weitere Methode, um sich einer "sachlicheren Wahrheit" anzunähern. Jedenfalls verspricht diese Methode immer noch eine bessere "Wahrheitserkenntnis" als sich willkürlich auf die Argumente Weniger oder eines Einzelnen zu stützen. Das Argumentum ad populum besagt, dass das als "wahr" gilt und umgesetzt wird was, die Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen ist. Das ist in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nichts weiter als die Demokratie. Wer die Ansichten von Minderheiten oder gar Einzelner über die der Mehrhheit stellt, befürwortet in letzter Konsequenz die Diktatur. Sich nach der Entscheidung der Mehrheit zu richten hat nichts mit Populismus oder Rechtspopulismus zu tun, sondern ist das fundamentale demokratische Prinzip. Die Mehrheitsentscheidung ist zwar auch keine Garantie für "gerechte" Entscheidungen, aber immer noch zehnmal erfolgversprechender bei dem Weg zu einer "gerechten" Gesellschaft als willkürliche Entscheidungen von Minderheitengruppen oder Einzelnen, welche sich anmaßen bessere Lösungswege parat zu haben.
- Anmerkung Anthoney: Es geht darum, ob eine Vertreibung stattfindet, selbst wenn die Merhheit und Richter es nicht als solche sehen. Es geht darum, ob jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, auch wenn die Merhheit und Gerichte und Gesetze es so nicht sehen. Und ich sage: Eine Mehrheit an Menschen und Juristen ist kein Argument dafür, dass es sich um KEINE Vertreibung handelt und dass Ausländer nicht wegen Ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und eine Demokratie nicht unfehlbar ist.
- Ein weiterer Trugschluss: Wenn Türken abgeschoben werden, dann werden sie abgeschoben, weil sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen, und zwar nicht Eierdiebstahl oder Schwarzfahren. Die Tatsache, dass Behörden, Richter und Gesetzgeber dies genau so sehen, hat damit zu tun, dass diese Abschiebungen grundgesetzkonform sind. Merkwürdig ist daran gar nichts.
- Die Straftat ist ohne Bedeutung. Sie werden abgeschoben, weil sie die Straftat begangen haben und weil ihre Eltern den Falschen Pass hatten oder sie nicht rechtzeitig eingebürgert wurden. Das ist ein Verstoß gegen GG3 Absatz 3 - dem Inhalt nach. Was da reiniterpretiert wird grenzt an Rechtsbeugung.
- Nein, sie werden abgeschoben, weil sie mehrere oder viele Straftat begangen haben und die Staatsangehörigkeit des Landes nicht besitzen, in dem sie diese Straftaten begangen haben. Deine Interpretation des Grundgesetzes und die Folgerung, es handele sich um Rechtsbeugung, ist die Meinung eines offensichtlichen Laien.
- So wir kommen der Sache näher. Mehmet wurde in Deutschland geboren und ist wie ein Deutsches Kind aufgewachsen ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. Warum hat er und keine anderen keine Deutsche Staatsangehörigkeit? Weil ihre Eltern keine Deutschen hatten. Was kann Mehmet nun für die Herkunft seiner Eltern? Und wird er wegen seiner Herkunft benachteiligt wenn er abgeschoben wird?
- Du hast doch vor kurzem irgendwo hier geschrieben, du hättest ein paar Semester Politikwissenschaften studiert und hast wohl ein Studium in Informatik, wenn ich richtig informiert bin. Du würdest dich also vermutlich nicht als Spezialisten für Juristerei verstehen. Das ist bei mir nicht anders, ich bin auch kein Jurist. Aber du weisst ja, wieviel Berichterstatttung es um den Fall Mehmet gab, wieviel Gerichtsurteile und Berufungen und wieviele Experten daran beteiligt waren. Glaubst du allen Ernstes, du als Laie hast etwas entdeckt, was bis jetzt noch keinem Fachmann, keinem Anwalt, keinem Strafverteidiger, keinen Richter, keinem sonstigen Experten aufgefallen wäre? Also ich habe da meine Zweifel, und wenn ich mir so betrachte, wie du argumentierst, dann vermute ich, die sind berechtigt. Wir zwei beide sind blutige Laien, was Strafrecht, Zivilrecht usw angeht, wir sind Blinde, die über Farbe reden. Aber eins sollten wir als Laien doch respektieren: es gibt nicht einen einzigen Beleg dafür, dass irgend jemand vom Fach deine Meinung teilt. Und von daher sind wir nicht nur zwei Blinde, die über Farbe reden, sondern du behauptest auch noch felsenfest, du hättest gerade Blau erkannt.
- Fällt dir eigentlich auf, dass Du auf meine Frage gar nicht geantwortet hast? Ist die Abschiebung - neben seiner Kriminalität - nur deswegen möglich gewesen, weil seine Eltern keine Deutschen waren? Und ist das eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft?
- Ich beantworte deine Fragen deshalb nicht , weil du schon eine Antwort von Pfitzi erhalten hast,
- Die Antwort von Pfizit ist nicht von Bedeutung. Ist die Abschiebung - neben seiner Kriminalität - nur deswegen möglich gewesen, weil seine Eltern keine Deutschen waren? Und ist das eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft?
- der dir ausführlich auseinander klamüsert hat, was der Unterschied zwischen einer Doppelbestrafung ist und dem, was du für eine Doppelbestrafung hältst.
- Hier geht es nicht um Doppelbestrafung, sondern um Benachteiligung wegen der Herkunft.
- Eigentlich sieht das Recht keine Doppelbestrafungen vor. Tatsächlich kommen aber Abschiebungen von Passausländern einer Doppelbestrafung gleich.
- Anmerkung Pfitzi: Nach Rechtssprechung und Verwaltungsvorschriften ist Ausweisung bei kriminellen Ausländern keine Doppelbestrafung: "Die Ausweisung ist eine ordnungsrechtliche Präventivmaßnahme. Sie ist keine strafrechtliche Sanktion für früheres Fehlverhalten, sondern soll ausschließlich künftigen Beeinträchtigungen erheblicher öffentlicher Interessen vorbeugen. Die Ausweisung eines verurteilten Straftäters verstößt daher nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung (Artikel 103 Absatz 3 GG)." [22] Eine Doppelbestrafung (Ne bis in idem) ist nach Wikipedia übrigens was ganz anderes.
- In fast allen Epochen wurde das Halten von Sklaven auch ideologisch untermauert. Die Griechen unterteilten die Menschheit in Griechen und Barbaren (von griech. βάρβαρος – die ursprüngliche Bezeichnung im antiken Griechenland für alle diejenigen, die nicht (oder schlecht) griechisch sprachen)[23] und es schien nur gut und gerecht, Barbaren zu Sklaven zu machen.
- Anmerkung Anthoney: Tatsächlich handelt es sich nich um eine Doppelbestrafung. Es wäre dann eine Doppelbestrafung, wenn nach dem Urtieil und der Strafe, das gleiche noch mal bestraft werden würde. Jeodch ist die Vertreibung sehr wohl eine Strafe. Durch Tricksereien, wird aber die Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern ausgehebelt. Das ganze wird jursitisch legalsiiert. Es bleibt aber eine Vertreibung und somit ist es ein Verbrechen durch den Staat. Das perfide ist ja eben, dass das ganze rechtsstaatlich verpackt und richterlich abgesegnet ist. So wie eben Republikflucht richterlich verurteilt wurde. Dennoch ein Verbrechen war.
- Das ist ein klassischer Trugschluss, der darauf basiert, dass die Abschiebung Krimineller mit Vertreibung gleichgesetzt wird. Dies wird von keinem ernsthaften Forscher , Lexikon, Politiker oder wem auch immer so definiert. Dies ist einzig und allein die Meinung des Artikelerstellers. Vertreibungen betreffen immer Gruppen, die aus ihrem Siedlungsgebiet vertrieben werden. Wenn ein krimineller Ausländer abgeschoben wird, aber seine Eltern nicht, dann handelt es sich natürlich nicht um eine Vertreibung.
- Also wenn Eltern von Sudentdeutschen nicht abgeschoben worden wären, dann wäre die Vertreibung der Kinder keine Vertreibung gewesen? Wie krude. Aber der Punkt ist hier, dass der Ausländer sowohl eine Gefängnisstrafe als auch eine Vertreibung erfährt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Deutschen, der nur die Gefängnisstrafe erhält? Also wird der Ausländer doppelt bestraft.
- Eine Vertreibung ist dadurch gekennzeichnet, dass alle abgeschoben werden. Eltern, Kinder, Grosseltern und Enkel. Der Vergleich hinkt dermassen, das ist kaum zu beschreiben. Und der Punkt ist, dass kein krimineller Ausländer eine Vertreibung erfährt, sondern eine Ausweisung wegen Straffälligkeit. Aber eben nicht die Eltern, die Grosseltern oder die Geschwister.
- Uiuiui. "Ungefähr 250.000 Deutsche dürfen (in der CSSR) bleiben, entweder weil sie als Facharbeiter gebraucht werden oder weil sie beweisen können, dass sie Antifaschisten sind." [24] Da nun nicht alle Deutschen abgeschoben wurden, war das nach Deiner Logik keine Vertreibung. Habe ich das richtig verstanden? Und was ist mit den Deutschen, die in der CSSR kriminell waren? Handelt es sich bei deren Abschiebung ebenfalls um kein Verbrechen?
- Anmerkung von Pfitzi: Mehmets Eltern waren zum Zeitpunkt von Mehmets Abschiebung sicher bereits über 20 Jahre in Deutschland. Die hätten für sich und den Mehmet problemlos die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, dann hätte es diese Probleme mit der Abschiebung gar nicht gegeben (generell haben Ausländer unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungsanspruch.).
- Das hat keine Auswirkungen. Mehmet wurde in Deutschland als Türke geboren. Eine Einbürgerung fand nicht statt. Wäre er eingebürgert worden, hätte er nicht abgeschoben werden können. Damit ist das einzige Kriterium warum er abgeschoben werden konnte auf seine Herkunft zurückzuführen. Würde er heute auf die Welt kommen und wären seine Eltern Acht Jahre in Deutschland wäre er automatisch Deutscher.
- Gleiche Rechte für alle Menschen überall und in jedem Kontext gibt es nunmal nirgendwo. Wenn ich keine Aktien von Siemens besitze darf ich auch bei der Aktionärsversammlung nicht mitbestimmen, wenn ich nicht in der Firma XY arbeite werde ich auch nicht dort zur Weihanchtsfeier eingeladen und wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin bekomme ich auch bei einem Streik kein Geld von der Gewerkschaft. So ist das im Leben nun mal. Wenn jeder überall mitmachen dürfte und alle Rechte genießen würde, gäbe es ein riesiges gesellschaftliches Chaos und Anarchie. Genauso ist es mit der Staatsbürgerschaft: Nur wer Staatsbürger eines Landes ist, besitzt auch alle Rechte und Pflichten als Staatsbürger inkl. Schutz vor Abschiebung bei Straffälligkeit, Teilnahmerecht an Bundes- und Landtagswahlen, Wehrpflicht und so weiter. Das ist in ALLEN Ländern der Welt so geregelt.
- Das ist KEIN Argument. Hier geht es darum, ob ein Staat ein Verbrechen begeht, wenn ein Mensch im Hocheitsgebiet geboren ist, und eine unbefristete Aufenthaltsstatus hat und der dennoch vertrieben wird. Da er wegen seiner Herkunft benachteiligt wird ist es ein Verbrechen. Dass das alle Staaten so machen ist ohne Relevanz.
- Anmerkung von chatib al-almani: Die UNO und Amnesty International bezeichnen die Ausweisung von Kriminellen nicht als Verbrechen.
- Anmerkung von Anthoney: Ein Verbrechen ist nicht erst dann eins, wenn es große Institutionen als solches Definieren. In der alten Antike wurden Menschen selbstredend verschleppt und versklavt. Es war kein Verbrechen nach der herrschenden Definition - nach unseren Vorstellungen ist es natürlich eins. Wie gesagt: Für mich ist Vertreibung immer ein Verbrechen. Erst recht wenn es nicht die Ultima Ratio ist und andere Möglichkeiten offen stehen.
- Anmerkung von chatib al-almani: Aber irgendein Wissenschaftler sollte es schon als Verbrechen bewerten wenn man das so im Artikel schreibt. Dazu findet man aber nichts. Die ILC (International Law Commission) der UNO erkennt das grundsätzliche Recht eines Staates an, Ausländer nach nachvollziehbaren eigenem Ermessen und eigenen Gesetzen auszuweisen. Für Kriminelle gilt das besonders. Einschränkungen bestehen nach ILC-Ansicht allerdings dann, wenn dem Auszuweisenden in seinem Heimatland Folter drohen, wenn besonders enge Familienbande auseinandergerissen werden, oder wenn ein Ausländer in zweiter oder dritter Generation die Sprache seines Herkunftslandes gar nicht mehr spricht. [25]
- e=mc² galt schon bevor Albert Einstein es verkündete. In einer anerkannten Enzyklopädie wird verkündet, dass Vertreibungen ein Verbrechen sind. [26] Aber gut - wie wäre es damit: Hors Seehofer - nicht bekannt als Ausländerfreund - sagt: "Vertreibung der Sudetendeutschen ist Verbrechen gegen die Menschlichkeit" [27] - Wenn also Deutsche aus der CSSR vertrieben wurden - und das ein Verbrechen darstellt, warum soll es dann kein Verbrechen sein, wenn Mehmet, wo er geboren wurde und nicht mehr einreisen darf - keine Vertreibung sein? Wenn das also auch Vertreibung ist - warum soll es dann kein Verbrechen sein.
- In keiner anerkannten Enzyklopädie wird verkündet (sic) , dass Vertreibungen ein Verbrechen sind. Dies wird lediglich von einem einzigen Menschen in der Pluspedia behauptet, der andere Meinungen overrult und seine persönliche Weltsicht als Wahrheit verkündet.
- Irrtum: Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes definiert Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[28] [17]
- Mein Fehler: Natürlich ist Vertreibung ein Verbrechen, das war falsch formuliert. Allerdings behauptet kein Gericht, kein Forscher und keine ernstzunehmende Enzyklopädie, dass die Abschiebung eines kriminellen Ausländers ein Verbrechers ist. Das ist eine Behauptung, die lediglich von einem Menschen in der Pluspedia aufgestellt wird und die durch absolut nichts belegt ist.
- Irrtum: Manch einer schreibt: Vertreibung beinhaltet erzwungenes Verlassen eines Ortes oder Gebiets aufgrund von Ausweisung oder (staatlicher) Verfolgung. [16] Wenn also die Abschiebung von einem kriminellen Ausländer (der in Deutschland geboren ist oder aufgewachsen) eine Vertreibung darstellt und Vertreibung so wie du es zugestehst eine Verbrechen ist - dann gilt auch, dass diese Abschiebungen ein Verbrechen darstellen.
- Irrtum: Eine Vertreibung bezieht sich immer auf eine Gruppe und niemals auf einen einzelnen, so ist das nunmal definiert, egal wie du persönlich das bewertest. Aus dem Wikipedia-Artikel hast du nur einen Teil zitiert. Hier die Definit
Beispiele von Verbrechen durch den Staat und fiktive Beispiele für Verbrechen durch den Staat
Europa
- Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in Frankreich das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als Tarnbekleidung verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
| Diskussion zum Burkaverbot:
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- Hast du nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Lies es dir nochmal durch: Selbstmordattentäter haben bereits mehrfach Burkas verwendet, um damit den Sprengstoffgürtel zu verbergen. Damit hat das Verbot sehr wohl einen Sinn. Was soll jetzt ein Beispiel, wo die Attentäter keine Burkas getragen haben? Bist du mit den simpelsten Grundlagen der Logik, im speziellen Verifizierung und Falsifizierung vertraut oder nicht? Und by the way: Mit Jura hast du es wirklich nicht, oder? Ein Recht, ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht? Schon mal vom Vermummungsverbot gehört? Immer nur mit Bruchstücken aus dem Grundgesetz rumwerfen, bringt´s jetzt in einer ernsthaften Diskussion auch nicht. Schon gar nicht, wenn dir ständig nachgewiesen wird, dass du falsch und aus dem Zusammenhang gerissen zitierst.
- Hast du verstanden was ich geschrieben habe? Es ist nicht notwendig eine Burka zu tragen, um ein Selbstmordattentat zu verüben. Und es geht nicht um die Burka, sondern um die Verschlererung des Gesichts. Ein Selbstmordattentäter kann ja von der Burka den Gesichtsschler abnehmen und mit dem Rest durch die Stadt gehen. Auch mit Sprengstoffgürtel darunter. In Paris ist die Burka verboten, trotzdem gab es den großen Anschlag. Dadurch ist dieses Begründung für das Burkaverbot hinfällig.
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- Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [29]
- Anmerkung Johnny : Das ist kompletter Schwachsinn, sorry. Bitte mal den Artikel lesen.
- Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist ein Verbrechen des Staates.
- Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde.
| Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden:
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- Anmerkung Johnny: Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
- Anmerkung Anthoney: Nein und Ja. Ja es ist ein Verbrechen, wenn Kirchen oder Supermärkte gebaut werden dürfen, Minarette aber nicht. Das Gesetz richtet sich klar gegen Muslime. Dass das das Volk entschieden hat macht es ja nicht zu keinem Verbrechen. Ein Volk wird selten zugunsten von Minderheiten entscheiden. Daher gibt es Gerichte. Diese sollten unabhängig sein. Sollten sie das Minarettverbot gutheißen so bleibt es auch dann ein Verbrechen, wegen Ungleichbehandlung. Natürlich ist das Zerstören von Kirchen und Synagogen und Tempelen Unrecht.
- Das ist so nicht richtig. Das Gesetz richtet sich natürlich gegen Muslime, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel. Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern, die in der Schweiz ja nun unbestritten unabhängig sind. Und zu guter Letzt: Ein Verbrechen ist , wie wir ja wissen, ein schwerwiegender Verstoss gegen die Regeln des Zusammenlebens. Wenn nun die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, dass dies die Regeln des Zusammenlebens sind, dann kann das Minarettverbot per se kein Verbrechen sein, sondern ist ein durch die Bürger des Landes festgelegte Regel des Zusammenlebens. Es ist aber sehr interessant, dass du das Verbot des Neubaus von islamischen Gotteshäusern als Verbrechen bezeichnest und das Zerstören von nicht-islamischen Gotteshäusern für dich nur ein Unrecht ist, aber kein Verbrechen. Man könnte vermuten, dass du mit zweierlei Maß misst.
- Anmerkung Pfitzi: Dass keine neuen Minarette gebaut werden dürfen ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Eine Moschee ist auch ohne Minarett voll funktionstüchtig. Bei etlichen Moscheen in Deutschland haben die Muslime aus Kostengründen selber auf ein Minarett verzichtet. Um an die Gebetszeiten erinnert zu werden braucht man heutzutage keinen schreienden Muezzin auf einem Turm, da es Apps für das Smartphone gibt, die den Muslim an die Gebetszeiten erinnern. Das Minarett-Problem hat nichts mit Religion zu tun. Es geht eher um das Macho-Prinzip "Wir haben mit unserem Minarett einen höheren Turm als eure Kirchen und damit einen größeren Schniegel in der Hose!"
- Ein Volk darf über bestimmte Grundrechte nicht selbst entscheiden. Wie Todesstrafe, Körperzüchtigungen, Menschenrechte etc. Ein Verbot von Minaretten ist eine Diskriminierung ob sie nötig sind oder nicht. Wenn ein Volk Diskriminierungen beschließt, die dann Gesetz werden, dann handelt es sich um Verbrechen. Hätte das deutsche Volk die Vernichtung der Juden in einer Volksentscheidung beschlossen, wäre es troztdem ein Verbrechen gewesen.
- Oh, der Holocaust, welch prächtiger Vergleich. Welche Völker dürfen nicht obiges selbst entscheiden? Die Saudis dürfen nicht darüber entscheiden, ob in ihrem Land Menschen wegen des Wechsels ihrer Religion umgebracht werden dürfen. Ist das nun gut oder schlecht? Und in welcher Welt ist eine Diskriminierung ein Verbrechen? Das Problem des ganzen Artikel scheint darin zu liegen, dass es allgemeine Definitionen für Verbrechen gibt, aber einer sich nicht daran hält und private Definitionen für massgeblich hält.
- Siehst du - Du beantwortest die implizite Frage nicht. Daher wiederhole ich: "Wenn das Deutsche Volk in einer Volksbefragung für den Holocaust gestimmt hätte, wäre der Holocaust dann kein Verbrechen gewesen"?
- Ist es möglich, dass du versuchst, das ganze ins lächerliche zu ziehen? Deine Behauptung war, es sei ein Verbrechen, dass in der Schweiz keine neuen Gebetstürme mehr gebaut werden dürfen. Das ist dir nun eindrücklich widerlegt worden und deine Aussage ist als falsch offengelegt.
- Also ich sehe nicht, dass da irgendetwas widerlegt wurde.
- Was hat das damit zu tun, was wäre, wenn und ob und aber? Oder machst du wieder einen deiner unglücklichen Vergleiche, in welchem du den Holocaust mit einem Bauverbot für Kirchtürme gleichsetzt? Die Diskussion sollten wir ganz schnell beenden, sonst wird das noch peinlicher für dich, als es eh schon ist. Sehen wir deine letze Frage also als Abschluss-Gag an.
- Es geht um deine Aussage: "Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern" - Frage: "Kann das Schweizer Volk einen Holocaust bindend bestimmen?"
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- Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[27]
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [30]
- Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
- In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
- Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
- Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt.
- Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[31]
- Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger.
| Fortsetzung der Diskussion
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- Anmerkung Johnny: Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht?
- Unrecht wird nicht zu Recht, weil irgendwo anders gleiches Unrecht geschieht. Laizizmus in Frankreich ist gut - wenn er sich gegen Muslime richtet - und in Polen ist Laizimus schlecht, weil er Christen bevorzugt? Das ist widersprüchlich.
- Wie kommst du auf die Idee, in einem laizistischen Staat sei ein Verbot des Tragens religiöser Symbole etwas, dass sich gegen Muslime richtet? Da ist die Kippa genauso verboten wie eine Mönchskutte oder ein Gesichtsschleier. Das ist ja nun mal wirklich ein absurdes Beispiel. Zum Thema Kreuz im Parlament: Schon mal die Fahne von Saudi-Arabien angeschaut? Na das ist mal ein Verbrechen nach deiner Definition. Aber auch nur nach deiner.
- Wenn in Frankreich die Burka oder das Kopftuch verboten sind - Kreuze und Kippas erlaubt sind - dann ist es eine Ungleichbehandlung und damit ein Verbrechen. Was die Straße betrifft, wenn jemand mit Motorradhelm oder ein Mann mit falschem Schnurrbart durch die Fußgängerzone gehen darf - aber eine Frau in Burka nicht - dann wäre es eine Ungleichbehandlung und ein Verbrechen.
- Ironiemodus on. Auf jeden Fall ist jede Ungleichbehandlung nicht nur ein Verbrechen, sondern ein schweres, schlimmer noch, ein Kapitalverbrechen. Und wie wir alle wissen, wimmelt es ja von Selbstmordattentätern, die ihren Sprengstoffgürtel unter ihrem Motorradhelm oder ihrem falschen Schnurrbart versteckt haben. Nicht zu vergessen: dies gilt nur, wenn man die Argumente der Gegenseite ständig ignoriert und die allgemein anerkannten Bedeutung verschiedener Begriffe ignoriert und sich selber eigene Bedeutungen ausdenkt. Dann aber gilt das besonders. OH: Ironiemodus off.
- Ohne Ironie: Ja Ungleichbehnaldung ist ein Verberchen durch den Staat - bei Vertreibungen sogar ein Schweres.
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Deutschland
- Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und ist dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
- Anmerkung René Walter: Bei der Berliner Mauer handelte es sich ausdrücklich nicht um „Verbrechen durch den Staat“ da die Mauer in erster Linie als eine Schutzmassnahme gegen die westdeutschen Faschisten und Revanchisten gedacht war.
- Anmerkung Anthoney: Es ging nicht um die Mauer, sondern um den Straftatbestand "Republikflucht"
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde.
- Es ist ein Verbrechen durch den Staat, dass viele Flüchtlinge in ihren Unterkünften keinen Internetanschluss haben. Damit verletzt Deutschland den Gleichheitsgrundsatz (§ 3 des GG), das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit und das vom BGH bestätigte Grundrecht auf einen Internetanschluss. [32]
| Diskussion Wahrecht für Ausländer
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- Anmerkung Johnny: In keinem oder fast keinem Land der Welt Ausländer das aktive oder passive Wahlrecht . Es gibt eine unbelegte These , dass dies ein Verbrechen sei und dass daher alle Staaten sogenannte DeNokratien seien.
- Anmerkung Johnny: Das ist aber eine absolute Minderheitenmeinung.
- Anmerkung Anthoney: Das galt auch für das Frauenwahlrecht und das Wahlrecht überhaupt. Es gab Länder und Zeiten, wo keine Frau ein Wahlrecht hatte. Trotzdem war das eine Ungleichbehandlung. Dass Deutschland (und fast alle anderen Länder) Ausländer nicht wählen lasen ist ebenfalls eine Ungleichbehandlung. In Luxemburg gab es eine Abstimmung, ob Ausländer wählen dürfen. Merkwürdigerweise hat sich die Mehrheit des Volkes dagegen entschieden. Ähnliches geschah in der Schweiz, wo Männer abstimmten, ob Frauen wählen dürfen. Das hat sich sehr lange gezogen, bis diese Erkenntnis sich durchgesetzt hat (Bis Anfang der 1970er) Das zeigt nur eins, Solche Ungleichbehandlungen kann ein egoistisches uneinsichtiges Volk nicht entscheiden.
- Anmerkung Johnny: Ich war immer der Meinung, der Artikel hier hiesse Verbrechen durch den Staat und nicht Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen im 19. und 20. Jahrhundert. Insofern geht das ja wohl völlig am Thema vorbei, oder möchtest du gerne noch thematisieren, dass die Griechen vor 2500 Jahren nur die freien Bürgen wählen liessen und nicht die Sklaven? Dann sollten wir den Artikel aber umbenennen, schlage ich vor. Im übrigen gibt es auch Länder, in denen heute Frauen noch nicht wählen dürfen, wie wäre es denn, die hier aufzuzählen. Beispielsweise : In Saudi-Arabien müssen alle Frauen in der Öffentlichkeit bodenlange Gewänder und schwarze Kopftücher tragen. Männer können mit archaischen Strafen wie Peitschenhieben belegt werden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit mit Frauen zeigen.......Einheimische Frauen unterliegen in der Regel einer gesetzlichen männlichen Vormundschaft. Sie sind nicht geschäftsfähig und können Rechtsgeschäfte nicht ohne Zustimmung ihres männlichen Vormundes tätigen..... Ist das deswegen kein Verbrechen, weil es in einem islamischen Staat stattfindet?
- Natürlich ist das ein Verbrechen. Und da das ein Verbrechen ist waren sowohl die Demokratien bei den Griechen keine Demokratien, wie auch die Demokratie in Deutschland defizitär ist, weil Ausländer kein Wahlrecht haben. Begründung: Wenn nur freie Bürger wählen dürfen, und das undemokratisch ist - und wenn nur Männer wählen dürfen und Frauen nicht - und das undemokratisch ist - wenn Weiße wählen dürfen und Schwarze nicht - ist das undemokratisch? Antwort in allen drei Fällen Klar Undemokratich. Warum sollt es dann demokratisch sein, wenn Ausländer nicht mitwählen dürften. Das ist genauso undemokratisch. Ungleichbehandlung ist ebenfalls ein Verbrechen. Ich erwähne hier das 19. Jahrhundert, um eine Analogie zur Jetztzeit zu schlagen.
- Aha, es gibt also schlimme Verbrechen in islamischen Staaten, sieh mal her. Menschen werden ermordet, weil sie nicht an Allah, sondern an Jahwe, den Lieben Gott, Buddha oder das fliegende Spagetti-Monster glauben. Frauen dürfen nicht wählen und nicht Auto fahren, sind nicht rechtsfähig und dürfen keinen Pass haben. Das ist also alles nicht erwähnenswert, sondern wir schreiben lieber einen Artikel, in dem wir uns Privatdefinitionen von Verbrechen ausdenken und darauf hinweisen, dass die Griechen vor der Zeitenwende ja ihre Sklaven auch nicht haben wählen lassen. Damit gibt es nach deiner Meinung vermutlich nur eine perfekte Demokratie: eigentlich so wie hier bei uns jetzt in Deutschland, nur müssten die Ausländer noch das Wahlrecht haben. Das hättest du aber auch einfacher haben können, anstatt hier solche Beispiele zu erfinden.
- Wo habe ich behauptet, dass Saudi-Arabien oder der Iran ein Hort der Menschenrechte sei, und dass dort keine Verbrechen geschehen. Aber das rechtfertigt keine Vertreibungen durch den Deutschen Staat. Gerade nicht nach Saudi-Arabien, den Iran oder die Türkei.
- In der Tat, das hast du nicht behauptet. Du hast das komplett ignoriert und hast dir dafür lieber eine Privattheorie gebastelt, wonach der Deutsche Staat Vertreibungen durchführt. Amnesty International widerspricht dem. Die Gesellschaft für bedrohte Völker widerspricht dir. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte widerspricht dir. Sämtliche Menschenrechtsorganisationen, Parteien, Verbände und Juristen widersprechen deiner selbst konstruierten Wirklichkeit. Aber du schreibst diesen Artikel und verkündest ex cathedra: Die Kritische Organisation PlusPedia (de.PlusPedia.org) kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Verbrechen handelt. Nuff said.
- Es tut mir leid, dass du nicht akzeptierst, dass es nicht um Meinungen anderer geht, Mein Anstatz ist ein anderer. Nach dem Ansatz Artikle 3 Absatz 3 GG verstößt eine Abschiebung von Menschen mit unbefristeter Aufenhaltserlaubnis dagegen und ist mit einer Vertreibung gleichzusetzen. Du siehst das anders. Dann soll es so sein.
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- Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
- Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
| Diskussion Diskriminierung von Homosexuellen
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- Anmerkung Johnny: Na logisch. Dass Schwule in Deutschland vor 50 Jahren mit Geldstrafen belegt wurden, war ein Verbrechen. Dass Schwule heute noch in Saudi-Arabien hingerichtet werden, erwähnen wir in dem Zusammenhang mal lieber nicht, denn eine Geldstrafe in Deutschland ist wohl ein schlimmeres Verbrechen als die Todesstrafe in einem islamischen Land. Das ist ja wohl selektive Wahrnehmung vom Allerfeinsten.
- Anmekrung Anthoney: Schwule wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. [33] Dass es heute immer noch Länder gibt, die so was tun ist ein Verbrechen.
- Oh, die nächste Relativierung: Schwule wurden vor 50 Jahren ins Gefängnis geworfen, weil das damals eine Straftat war. Das ist aus heutiger Sicht natürlich empörend und komplett unverständlich. Aber die Leute sind ins Gefängnis gegangen und nicht umgebracht. Und wenn du schreibst: Dass es heute immer noch Länder gibt, die sowas tun. ist aller Ehren Wert. Aber in vielen Ländern wird nicht nur das getan, sondern viel schlimmeres. Da werden die Schwulen getötet, von Staats wegen. Bitte immer schön auf dem Teppich bleiben.
- Das ist meine Aussage, das Strafrecht in Deutschland hat sich gegenüber Schwulen schuldig gemacht. So wie es heute in vielen Ländern geschieht. Und so wie heute Vertreibungen (worunter ich auch Abschiebungen von Kriminellen verstehe) ein Verbrechen darstellen.
- Genau, das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Da fängt es doch schon an. Du schreibst hier einen unverständlichen, widersprüchlichen Kram hin, das geht auf keine Kuhhaut. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Sofort einsperren, das Strafrecht. Und zwar lebenslang mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, damit das Strafrecht seine Verbrechen nicht wiederholen kann. Junge Junge, deine Argumentation ist echt nicht mal ansatzweise nachvollziehbar.
- Fangen jetzt persönliche Angriffe an? Wie erwähnt, jeder hat eien Komplexitätsgrenze, bis zu der er Dinge verstehen kann.
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- Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.
- Anmerkung Pfitzi: Die Tatsache dass unverheiratete Paare in den 1950er-Jahren kaum Wohnungen bekamen als Verbrechen zu bezeichnen ist eine arrogante, kulturimperialistische und westlich zentrierte Sichtweise, die in Anspruch nimmt, das einzig und allein das gut und gerecht ist, was man in der heutigen westlichen Welt üblich ist.
| Diskussion Diskriminierung von wilden Ehen
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- Anmerkung Pfitzi: Damit werden die Sittengesetze von Hunderten traditioneller Gesellschaften (Beispiel Indonesien: Das Oben ohne Autofahren ist ebenso verboten wie ohne Unterwäsche das Hotel verlassen. Beispiel Dubai: Weder Küssen noch Händchenhalten wird dort an öffentlichen Orten geduldet. Beispiel Indien: Für das Schlachten einer Kuh gibt es dort fünf Jahre Gefängnis. Ähnliche schwere Strafen stehen auf das Verletzen und Überfahren von Kühen. [34]) in Vergangenheit und Gegenwart abgewertet. Jede Gesellschaft hatte und hat spezifische Moralvorstellungen die sich dann auch in gesetzlichen Verboten manifestiert haben. Im Deutschland der 1950-er-Jahre hatte man z.T. andere Moralvorstellungen in Bezug auf Sexualität als im Jahr 2016. Ein anderes Beispiel ist das Kranzgeld (§ 1300 BGB) oder das erst 1958 abgeschaffte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes (§ 1354 BGB), wonach der Ehemann u.a. das Vermögen seiner Ehefrau verwalten durfte und in vielen Dingen das letzte Wort hatte, weil er halt der Mann ist. [35] Es ist ganz normal, dass Gesetze zeitgebunden sind. Sie aus heutiger Sicht als Verbrechen des Staates zu bezeichnen ist überheblich.
- Es mag sein, dass aus der damaligen Zeit das Selbstverständlich war. Doch aus der Heutigen Sicht war es Kriminell. Das ist so, als wenn man heute sagen würde, Abschiebungen von Ausländern sind in Ordnung und in eingen Jahren feststellt, sie waren Vertreibungen und Verbrechen. Wir haben das Glück, dass wir schon wissen, dass es sich um Verbrechen handelt.
- Was ist das denn für ein Argument? Sich heute hinzustellen und zu behaupten, damals waren die Gesetze aber ungerecht ist ja eine ungeheure Leistung. Im Mittelalter hatten die Bauern in Europa überhaupt keine Rechte, das ist dir vermutlich auch bekannt. Und die Afrikaner, die die Europäer von anderen Afrikanern gekauft haben ( du weisst schon, dass die Afrikaner sich untereinander versklavt haben?) wurden damals, nicht als vollwertige Menschen anerkannt. Klar ist das ein Verbrechen, daran besteht doch gar kein Zweifel. Aber sich hier mit dem heutigen Wissen hinzustellen und so zu tun, als wisse man alles besser, ist schlichtweg ein Zeichen von Ignoranz. Und deine Schlussfolgerungen und Vermutungen darüber, was in der Zukunft möglicherweise mal passieren wird, sind dermassen absurd, das ist kaum zu glauben. Wir haben das Glück, dass wir in der Lage sind, zu wissen, was ein Verbrechen ist und was nicht. Und dass das Abschieben krimineller Ausländer kein Verbrechen ist, das wissen wir auch alle.
- Das Argument zielt in eine andere Richtung. Die Leute damals haben so argumentiert wie du, wenn es um das Abschaffen des Unrechts geht. Die Freien, die Heteros und die Männer haben einfach gesagt: es sei doch gar kein Unrecht Sklaven zu halten, Schwule zu verurteilen oder Frauen zu diskriminieren. Warum was ändern? So wie heute Deutsche sagen: Es ist kein Unrecht Ausländer abzuschieben. Du hast aber die Möglichkeit bekommen, das Unrecht gegenüber Ausländern zu erkennen. Und was tust du? Du beharrst darauf, es sei kein Verbrechen, weil es alle tun.
- Du konntest Pfitzis Antwort in der Einleitung noch nicht lesen , weil er die erst nachher gegeben hat. Dort ist es genauer erklärt, zusammenfassend ist die Antwort folgende: Die Frage ist nicht nur unsinnig, sondern zeugt auch von einem komplett ahistorischen, ethnozentrischen und überheblich moralischem Anspruch.
- Ich habe darauf geantwortet.
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Weltweite Verbrechen
- Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig. Faktisch handelt es sich dabei um Mord ist somit ein Verbrechen.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den selben Gott glaubt wie die Mehrheit, ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen.
- Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel.
- Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia.
- Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von Religionsfreiheit und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates.
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Guantanamo ist ein Verbrechen. [36]
- Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.[37] Aber auch in Teilen Europas, zum Beispiel in Russland, Weißrussland, Albanien und sogar in manchen der neuen EU-Länder ist die Lage der Menschenrechte derzeit bedenklich: So werden in Polen und Lettland Demonstrationen für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.[38] In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in Lager zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.[39] In der UNO versuchen der Vatikan und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in Warschau, Riga und in Moskau durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch Gesetze zur Homosexualität)
- Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt. Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [40] [41]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
| Diskussion Menschenrechte weltweit:
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- Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
- Doch hier wurde versucht gegen den Islam zu hetzen.
- Wo wurde versucht, gegen den Islam zu hetzen? Unterstellst du etwa, es sei Hetze, die Todesstrafe für Homosexuelle oder für den Abfall vom Islam zu erwähnen? Während du es gleichzeitig als Verbrechen bezeichnest, dass in Deutschland vor 50 Jahren Homosexuelle bestraft wurden? Und zwar auf keinen Fall mit dem Tode, wie du genau weisst, in Deutschland ist die Todesstrafe nämlich abgeschafft. Während heute noch Homosexuelle in diversen Staaten Angst um ihr Leben haben müssen? Und das bezeichnest du als Hetze?
- Die Hetze bestand darin, dass hier islamische Staaten hervorgehoben wurden. In Russland werden Homosexuelle Verfolgt. In China, Russland und vielen Nicht-Islamischen Staaten, Menschenrechte mit Füßen getreten. Die Ausgewogenheit hat gefehlt.
- Kleiner Lesetipp: Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Das sind 56 Staaten, die die Menschenrechte so definieren: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert...... außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt In Russland werden Homosexuelle verfolgt, in Saudi-Arabien hingerichtet. Soviel zur Ausgewogenheit.
- Die Verletzung der körperlichen Unversertheit ist ein Verbrechen, sofern es keine Notwehr ist. Ist ein Mensch verhaftet, gibt es diese Notwehr erst mal nicht.
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- Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen
- Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
- Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
- Ein tolles Beispiel, vor allem, weil hier mal wieder die USA gebasht werden können. Die Sklaverei wurde 1865 in den Vereinigten Staaten abgeschafft, in Brasilien erst 1888. Das sind also Verbrechen, die vor weit über 100 Jahren stattgefunden haben. Und wo gibt es heute noch Sklaven? Na sowas, in der islamischen Republik Mauretanien . Wenn in diesem Artikel ernsthaft der Wunsch bestehen würde, über aktuelle Staatsverbrechen zu schreiben, dann würden hier überwiegend ganz andere Staaten aufgeführt als Frankreich, USA, Deutschland etc. Dann würden hier praktisch nur Staaten stehen, die den Islam als Staatsreligion haben.
- Die Sklaverei in den Brasilien war ein Verbrechen
- Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen
- Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
| Diskussion Frauenwahlrecht:
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- Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 erst an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen? Und selbst das nur, wenn sie einen Ausweis haben, den die meisten Frauen dort nicht habe. Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten. Das ist eine geradezu absurde Verzerrung der Wirklichkeit.
- Genau das ist mein Punkt: Wenn alle Staaten der Welt heute Ausländer abschieben und Alle Staaten der Welt Ausländern kein Wahlrecht geben, dann ist das zu vergleichen mit der Tatsache, dass Alle Staaten Frauen kein Wahlrecht gewährten. Was ein Verbrechen war (Ungleichbehandlung) - folgich sind auch Kein Wahlrecht für Ausländer und Abschiebubungen von Pass-Ausländern ein Verbrechen. Gut erkannt, dass Deutschland Seine Ausländer in etwa so behandelt, wie Saudi-Arabien seine Frauen.
- Anmerkung Pfitzi: Darf ich in Bosnien ins Parlament gewählt werden nachdem ich 2-3 Jahre im Land bin? Kann ich in China, Vietnam, Jamaica, Nigeria, Bolivien oder bei den Ureinwohnern Brasiliens während meines Urlaubsaufenthalts Präsident oder Häuptling werden? Nein! Also werde ich weltweit diskriminiert! Das ist ein schlimmes Verbrechen!!!
- Das ist genauso ein Verbrechen wie in Deutschland.
- Anmerkung Johnny: Das musste ich mir jetzt zweimal durchlesen, um es zu glauben. Deutschland erlaubt Ausländern nicht, Auto zu fahren, gibt Ausländern nicht das Recht, Geschäfte zu eröffnen und Deutschland hängt Ausländer auf, wenn sie sich homosexuell betätigen, habe ich das richtig verstanden?
- Nein - das hast du falsch verstanden. Deutschland erlaubt Ausländern kein Wahlrecht und Ausländer dürfen in Deutschland nicht gewählt werden in Parlamente. Weil für Deutschland der Ausländer so was ist, wie für Saudi-Arabien die Frau.
- Genau das war meine Frage, und du wiederholst deinen unseligen Vergleich. Deutschland gewährt Ausländern kein Wahlrecht, Bosnien genausowenig und Saudi-Arabien schon mal gar nicht. Eigentlich gibt kein Land dieser Welt Ausländern das Wahlrecht (womit wir wieder mal beim Titel dieses Artikels wären: Alle Länder dieser Welt sind sich einig darin, nur den eigenen Staatsbürgen Wahlrecht zu gewähren, kein Mensch bezeichnet das als Verbrechen, aber du erstellst einen Artikel, in welchem du genau dieses behauptest und als Beispiel nun auch noch gerade Deutschland nennst.)
- Dass andere Staaten ebenfalls dieses Verbrechen begehen, ändert doch nichts daran, dass es auch in Deutschland eins ist.
- Nachdem also dein extrem ungeeigneter Vergleich offensichtlich absurd ist, muss ich dann doch noch eine Frage stellen: Wie ist denn dann die Stellung der ausländischen Frau in Saudi-Arabien? Die darf nicht wählen und ist zusätzlich noch den Unterdrückungen unterworfen, denen auch inländische Frauen unterworfen sind? Merkst du was?
- Nein weiss nicht worauf du hinaus willst. Die Unterdrückung der Frau in Saudi-Arabien ist ein Verbrechen. Dass Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen auch. Und Vertreibung ist ebenfalls ein Verbrechen. Auch die von kriminellen Ausländern.
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- In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [42]
| Diskussion Abschiebungen und Vertreibungben:
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- Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
- Anmerkung Anthoney: Die Frage ist, ob man sich nach dem Schlimmeren richten sollte oder nicht versuchen sollte mehr Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die eigene Nation für was besseres zu halten und sie zu bevorzugen mag opportun erscheinen, jedoch ist das eben nicht gerecht. Andere Nationen sind nicht schlechter und es gibt keinen Grund sie schlechter zu behandeln.
- Anmerkung Johnny: Wie bitte? Sich nach etwas schlimmerem richten? Wer macht denn sowas? Mehr Gerechtigkeit in die Welt bringt man bestimmt nicht, indem man einen Artikel schreibt, in welchem man die Ausweisung krimineller Ausländer fälschlicherweise als Verbrechen bezeichnet. Und schon gar nicht, indem man die Zerstörung von Kirchen als Unrecht verharmlost und den Verbot von Neubauten von Moscheen als Verbrechen brandmarkt. Und zu deiner Meinung, andere Nationen seien nicht schlechter: Da kann man aber geteilter Meinung sein. Ich persönlich halte ein Land, in dem Homosexuelle aufgehängt werden, nur weil sie Homosexuelle sind, für schlechter als eins, in dem sie nicht aufgehängt werden. Ich halte ein Land, in dem Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer, für besser als eines, wo Frauen unterdrückt werden. Aber das ist natürlich reine Ansichtssache.
- Anmerkung ich verwende hier Unrecht und Verbrechen Synonm.
- Ach du verwendest Unrecht und Verbrechen synonym. Warum hast du den Artikel dann nicht Unrecht durch den Staat genannt? Machst du das so, wie es dir gerade passt? Das erklärt natürlich ebenfalls einiges.
- Soweit ich weiß hast du den Artikel angelegt.
- "Wer in Österreich geboren ist, kann gar nicht fortgeschickt werden, Kriminelle mit Familie oder Arbeitsplatz in Österreich kaum. So ist es sinngemäß im Verfahrensgesetz des BFA geregelt: unter §9 - dem Schutz des Privat- und Familienlebens."
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Ist Schleusen Durch den Staat ein Verbrechen
Es gibt Wissenschaftler, die meinen, dass Auch Angela Merkel sich schuldig macht, indem sie Schleust.
- Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [43]
| Diskussion zum Thema Schleusen
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- Anmerkungen von Anthoney:
- Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
- Tatsächlich kann sich der Flüchtling auf 16a nicht berufen - aber das heißt nicht umgekehrt, dass Deutschland ihm deswegen kein Asyl geben darf.
- Es gibt Gerichtsentscheidungen:
- Verwaltungsgericht Köln untersagt Abschiebung eines Flüchtlings nach Ungarn[44]
- Schutz mangelhaft Flüchtlinge dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden. [45]
- Die Drittstaatenregelung wurde von Deutschland über die Köpfe der Nachbarn bestimmt.
- Anmerkung von chatib al-almani: Das darf Deutschland auch, weil es ein deutsches Gesetz ist. Die Franzosen fragen uns auch nicht vorher wenn sie ein Gesetz beschließen.
- Anmerkung von Anthoney: Wenn ein Flüchtling aus Polen nach Deutschland flieht, ist Polen nicht wegen Deutscher Gesetze verpflichtet, ihn zurückzunehmen.
- Zwischenfrage von Johnny: ist mit dem Flüchtling ein Pole gemeint? Der hätte ja wohl die polnische Staatsbürgerschaft und Polen würde ihn zurücknehmen. Wenn es sich dagegen um einen Flüchtling aus einem Drittland handelt: Warum sollte der aus Polen fliehen? Flucht ist definiert als Reaktion auf Gefahren oder Bedrohungen. Wenn jemand aus einem Drittland nach Polen flieht, dann wird der doch in Polen kaum die gleichen Gefahren vorfinden, wegen denen er nach Polen geflohen ist. Oder zumindest ist es sehr wenig glaubwürdig, dass ein Christ, der in Syrien vor Islamisten flüchten muss, im katholischen Polen ebenfalls verfolgt wird, oder?
- Es geht um einen Dritte-Welt Flüchtling. Die Frage ist nicht, warum er fliehen sollte, sondern dass er es tut. Und Deutschland "ächzt" unter eine Mio Flüchtlingen. Mit welchem Recht kann Deutschland diese Menschen Griechenland aufs Auge drücken?
- Ach es geht um einen Dritte-Welt-Flüchtling, der sich nach Polen gerettet hat, egal warum. Und in Polen liegt ja nun vermutlich nicht mehr der selbe Fluchtgrund vor, vor dem er geflüchtet ist. Wieso sollte denn jemand, der aus der Dritten Welt nach Polen kommt , nach Deutschland fliehen? Ist Polen denn ein Land, in dem er verfolgt wird, die Frage hatte ich oben schon mal gestellt, die hast du nicht beantwortet. Ganz offensichtlich ist jemand, der nach Polen geflüchtet ist, vor Verfolgung sicher. Wenn der dann nach Deutschland einreist, dann ist der kein Flüchtling, sondern der betreibt Länder-Shopping.
- Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Die lautet, wenn Deutschladn Polen zum sicheren Drittland erklärt, und es kommt ein Syrer auf der Flucht nach Deutschland über Polen. Warum soll Polen den Flüchtling zurücknehmen?
- Anmerkung von Anthoney: Befindet sich ein Flüchtling sechs Monate in Deutschland, so wird Deutschland für den Flüchtling verantwortlich und nicht der Staat aus dem er eingereist ist. [46] Daraus folgt, dass Deutschland zwar das Recht hat nach Österreich zurückzuschicken, aber keine Pflicht. Die Regierung und die Behörden haben hier Spielraum.
- Frage von Johnny: Ja und was ist nun deine Aussage? Wäre es dir lieber, der Staat hätte keinen Spielraum und müsste alle zurückschicken, die aus Österreich kommen? Oder meinst du, es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn er Flüchtlinge, die offensichtlich keine sind, zurückschickt?
- Es geht darum, dass Angela Merkel gegen keine Gesetzte verstößt, wenn sie Flüchtlinge aufnimmt.
- Mir ist nicht bekannt, dass die Kanzlerin Flüchtlinge aufgenommen hätte. Meines Wissens hat sie die Grenzen geöffnet für Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflüchtet sind oder dies zumindest behaupten, sich aber bereits auf sicherem Boden ausserhalb ihres Herkunftlandes befanden. Ob das ein Verbrechen ist, glaube ich persönlich auch nicht, aber das wird die Zeit uns lehren.
- Naja - es gibt Leute, die meinen die Geschichte wird der Kanzlerin Recht geben. Nur stellt sich die Frage, warum die Türke 4 Mio Syrer aufnehmen soll und Deutschland keinen? Das ist eben unsolidarisch. Genauso wie Frankreich und GB keine Flüchtlinge mehr aufnehmen wollen und sie Deutschland überlassen.
- §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes ist eindeutig und lässt keinen Spielraum. Genauso eindeutig wie § 239 Abs. 1 und Abs. 2. §239 wäre nach der Logik sogar in sich widersprüchlich. Es gibt Dinge, die ein Staat machen darf (und ein Bürger nicht) (Steuern einnehmen (Diebstahl), Menschen einsperren (Freiheitsberaubung), Schulpflicht (Dito), Menschen ins Land lassen (Schleusen), Wohnungen durchsuchen, Telefone abhören (Verletzung Privateigentum))
- Frage zum Verständnis von Johnny: Wie meinst du das? Der Staat nimmt Steuern ein, der Bürger darf nicht stehlen. Wo ist der Zusammenhang? Der Staat liefert ja auch eine Infrastruktur, Richter, Strassen, Polizei, Schulen, etc etc. Was ist denn das für ein Vergleich mit einem Diebstahl? Menschen einsperren darf nur der Staat, klar, der hat das staatliche Gewaltmonopol. Aber was hat das damit zu tun, wenn ein Privatmann jemanden anderen festnimmt? Der Staat sperrt nur jemanden nach einem Gerichtsurteil ein , zumindest in einer Demokratie. Oder wie darf diese Aufzählung verstanden werden?
- Steuern haben den Charakter von Diebstahl. Dass damit was gutes getan wird steht außerhalb jeder Frage. Doch wenn ich 1000 Euro verdiene will der Staat 500 davon haben. Ob ich damit einverstanden bin oder nicht. Der Punkt ist, dass der Staat Rechte hat, die der einfache Bürger nicht hat. Das heißt, wenn der Bürger ein Schleuser ist - muss das für den Staat nicht gelten. Das wurde als Verbrechen bezeichent und ich wollte zum Ausdruck bringen, dass Deutschland so viele Flüchtlinge aufnehmen darf, wie es mag.
- Steuern haben den Charakter von Diebstahl. Schön zu lesen, welches Verständnis du von Diebstahl hast. Wahrscheinlich nutzt es aber nichts, dir den Begriff Steuern und den Begriff Diebstahl zu erklären, weil du dann wieder ankommst und behauptest, deine Meinung sei nur abweichend von der Mehrheitsmeinung oder ähnlich Prickelndes. Vielleicht ergoogelst du auch noch eine Meldung in einem Forum, wo irgend ein Anonymus schreibt: Steuern sind Diebstahl und bezeichnest das dann als Beleg. Immer ein Vergnügen, mit jemandem zu diskutieren, der die einfachsten Regeln der Kommunikation ignoriert.
- Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.
- Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.
- Wenn ich 1000 Euro verdiene und irgendjemand nimmt mir 500 gegen meinen Willen weg - notfalls mit Gewalt - dann würde ich das schon wie Diebstahl oder Raum interpretieren. Nichts desto trotz war meine ursprüngliche Aussage: Dass der Staat sich Dinge rausnehmen darf, die Bürger nicht dürfen. Daher wird das nicht als Diebstahl oder Raub angesehen, auch wenn die Defintion zutrifft.
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Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
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Quellen
Literatur
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Einzelnachweise
- ↑ Aaron J. Gurjewitsch: Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen, VEB Verlag der Kunst, Dresden, 1978, S. 7 und 8
- ↑ Anm.: Durch dieser Darstellung von Aaron J. Gurjewitsch wird es auch verständlich, warum der mittelalterliche Mensch meist keine großen Gewissensbisse hatte, Tausende von vermeintlichen Hexen und Ketzern zu foltern und hinzurichten. Der mittelalterliche Mensch erachtete die unsterbliche Seele und das ewige Leben nach dem Tod für wichtiger als die irdische, materielle Existenz. Durch ein durch Folter erzwungenes Bereuen des Beschuldigten und seine Hinrichtung konnte man dessen ewige Seele vor dem Fegefeuer retten, welches man als schlimmer als den Tod erachtete. So gesehen wurden die Folter und Hinrichtungen damals von den meisten Menschen nicht als Verbrechen empfunden.
- ↑ http://www.sueddeutsche.de/politik/sklavenhandel-eines-der-groessten-verbrechen-der-menschheit-1.843351
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7829195.html
- ↑ Philipp Ther: Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956, Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.
- ↑ www.dejure.org
- ↑ http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
- ↑ http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
- ↑ http://www.n-tv.de/politik/Bluem-hegt-keinen-Groll-gegen-Kohl-article13731286.html
- ↑ http://www.taz.de/!5187395/
- ↑ http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
- ↑ http://www.taz.de/!5187758/
- ↑ http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
- ↑ http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
- ↑ 16,0 16,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
- ↑ 17,0 17,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/goettingen-roma-familien-duerfen-nach-17-jahren-abgeschoben-werden-a-1066873.html
- ↑ http://www.bild.de/news/inland/jugendkriminalitaet/ich-will-zurueck-nach-deutschland-25925888.bild.html
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
- ↑ [1]
- ↑ Griechisches Wörterbuch-online. Eingabe: βάρβαρος Auf: gottwein.de
- ↑ http://gfx.sueddeutsche.de/apps/55239b61a5cb12a658042aaf/mobile/#/8
- ↑ Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
- ↑ Definition Verbrechen
- ↑ 27,0 27,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
- ↑ Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
- ↑ [2]
- ↑ [3]
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- ↑ BGH: Internet ist ein Grundrecht
- ↑ http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html
- ↑ [5]
- ↑ [6]
- ↑ http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html
- ↑ Lucas Paoli Itaborahy: State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults. 2012-05-00, S. 11–13. Abgerufen am 10. Januar 2013. (PDF; 0,6 MB, en)
- ↑ Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride (Rik Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)
- ↑ Tagesschau: Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten (nicht mehr online verfügbar). 14. März 2007.
- ↑ http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
- ↑ https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
- ↑ http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
- ↑ [7]
- ↑ http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
- ↑ http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/
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