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De-facto-Deutscher
de-facto-Deutsche sind Menschen die in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dass diese Menschen eingebürgert werden können mag auf den ersten Blick eine Lösung darstellen. Nicht jedoch dann, wenn der neue Staat verlangt, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder wenn es Jahre dauert, bis jemand eingebürgert wird oder wenn jemand lang genug im Land lebt und Staat ihm individuell eine Einbürgerung verweigert.
- Anmerkung Johnny: das heißt also, dieser Artikel beschreibt nur jene Handvoll Personen, die sich bewusst gegen die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft entscheiden, obwohl ihnen deren Vorteile bewusst sind.
Hintergründe
Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Sie verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssten, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen.
- Anmerkung Johnny: Aha, jemand sieht Deutschland als seine Heimat an und will hier wahrscheinlich auch leben, möchte aber seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Gleichzeitig fühlt er sich gegenüber seinem Nachbarn im Nachteil, der ebenfalls Deutschland als seine Heimat ansieht, aber auf seine alte Staatsbürgerschaft verzichtet. Das nennt man dann wohl freie Entscheidung eines mündigen Bürgers. Oder anders formuliert: jeder ist selbst für sich verantwortlich. Wer einem Verein nicht beitritt, kann nicht mitspielen, so ist das nun mal im Leben.
Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen Ausländer und werden auch als solche tituliert, auch wenn sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie de-jure-Deutsche, ihnen werden jedoch Bürgerrechte verweigert. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden größtenteils in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien: Selbst das Grundgesetz persönlich unterscheidet zwischen Menschen (Menschenrechte) und Deutschen (Bürgerrechte).
Diese Menschen sind in der Lebensweise und aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, werden aber in diversen Punkten diskriminiert - so dass es sich nur um de-facto-Deutsche handelt, die rechtlich benachteiligt werden.
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos
Quellen
Literatur
Einzelnachweise
| Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Achtung: Bei diesem Artikel handelt es sich (vermutlich) um Theoriefindung. |
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (De-facto-Deutscher) vermutlich nicht.