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Deutscher Bundestag

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Der Deutsche Bundestag ist die Gesamtheit der vom deutschen Volk gewählten Abgeordneten auf Bundesebene. Er ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden. Seine Mitglieder werden alle vier Jahre neu gewählt. Eine seiner Aufgaben ist die Gesetzgebung (Legislative). Eine weitere Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Bundesregierung. Dazu können die Abgeordneten und Fraktionen Anfragen stellen, die von der Regierung beantwortet werden müssen. Der Bundestag wählt außerdem den Bundeskanzler/in und ist an der Bestellung weiterer Ämter beteiligt. Für Fachthemen gibt es ständige Bundestagsausschüsse. Er beschließt den Bundeshaushalt und kann Untersuchungsausschüsse einrichten.

Literatur

  • Parlamentsdeutsch / Lexikon der parlamentarischen Begriffe, Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 2011, Seite 17

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