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Verbrechen durch den Staat
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Verbrechen durch den Staat sind in der Vergangenheit an der eigenen Bevölkerung oder an derjenigen anderer Staaten begangen worden und erfolgen auch in der Gegenwart. Dies gilt für von absolutistischen Herrschern regierte Staaten (Ludwig XIV, Herrscher Saudi-Arabiens), Militärdiktaturen (z.B. Ägypten), autoritäre und totalitäre Einparteienstaaten (NS-Deutschland, ehemalige Sowjetunion und Ostblockstaaten, Volksrepublik China, Kuba).
Nach Ansicht einzelner Politiker und tatsächlich auch in Einzelfällen geschehen staatliche Verbrechen auch in Rechtsstaaten. Dies zeigt folgendes Zitat:
- Justizminister Heiko Maas: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat“, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. „Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“[1]
- 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder hätten sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.[2]
Vorbemerkung
Im alten Athen war die Verbannung die schwerste Strafe nach der des Todes; galt sie für immer, so stand sie der Todesstrafe gleich. Viele wählten eine der drei üblichen Todesarten, nicht allein Sokrates. Der Athener, dem sein Vaterland genommen war, fand auf der ganzen Erde sein Athen nicht wieder. Für ihn war das Leben nicht mehr lebenswert.[3]
Der Begriff „Verbrechen durch den Staat“ wird auch missbraucht. So werden zum Beispiel das Gewaltmonopol des Staates und die Grundsätze des Rechtsstaats oft falsch verstanden.
Der Historiker Thomas Maissen schreibt: "Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative folgen einer eingängigen populistischen Argumentation, die leider auch außerhalb der Schweiz verfängt. Sie lautet verkürzt formuliert: Ausländer berauben uns und vergewaltigen unsere Frauen. Die Haltung, dass der ausländische Straftäter schlimmer sei als der einheimische, ist illiberal, aber relativ weit verbreitet. Das Prinzip, dass gleiches Recht für alle gilt, wird so mit Füßen getreten.“[4][5]
| Position | Prämisse | Definition und Auslegung | Beispiele | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| PM-1 | Universelle Rechte | Es gibt universelle Rechte, wie
kurz gesagt die "Grundrechte". |
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| PM-2 | Zeitgeist | Unabhängig vom Zeitgeist, gilt:
Es gibt wenige Ausnahmen davon: Notwehr, Steuern, angemessene Geldstrafen, angemessene Gefängnisstrafen. Wenn ein Staat diese Rechte missachtet, so geschieht ein Unrecht, der Staat begeht ein Verbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung gesetzlich gestattet ist (Todesstrafe in den USA) oder illegal durch die Regierung geschieht (Verschwindenlassen, standrechtlich Erschießung, Mauertote).
|
Die Sklaverei ist immer ein Unrecht. | Natürlich wurden und werden diese universellen Rechte sehr oft nicht gewährt. Dann haben sich Staaten eben schuldig gemacht.
| |
| PM-3 | Der Staat kann Verbrechen nach den Defintionen begehen. | Die Geschichte zeigt, dass Staaten sich schlimmster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. | Hexenverbrennungen, Sklavenhaltung, Holocaust, Guantanamo, Mauerschütze, Vertreibungen | ||
| PM-4 | "Legale" Verbrechen | Ein Staat (auch ein Rechtsstaat) kann Gesetze und Dekrete verfassungsgemäß erlassen, um Unrecht und Verbrechen "legal" aussehen zu lassen. | Sklavenhaltung, Rassentrennung, Abschiebung aus der Heimat, Republikflucht | ||
| PM-5 | Gerichte | Ein unabhängiges (oder abhängiges) Gericht kann ein Handeln absegnen, trotzdem bleibt es ein Verbrechen. Das gilt auch für höchste Gerichte des Landes und Verfassungsgerichte. Das gilt auch für supranationale Gerichte, wie den Europäischen Gerichtshof. |
|
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| PM-6 | Zahl der Einsichtigen | Es ist unbedeutend, wie viele Menschen ein Unrecht als solches Erkennen. Ein Verstoß gegen die universellen Rechte ist ein Unrecht. | Wahlrecht für Ausländer, Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat | ||
| PM-7 | Klare Verbrechen | Ein Leugnen der Verbrechen oder der Ungleichbehandlung macht aus dem Unrecht kein Recht. |
sind / waren immer ein Verbrechen. Unabhängig davon, was die Gesetze aussagten.
|
Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990ern jährlich 100 bis 200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet. In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen.
Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher der Krankheit AIDS und des Todes der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria, Benin wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun, Togo, Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik wurden Menschen der Hexerei beschuldigt. kein weiterer Kommentar nötig, denke ich. Doch noch ein kleiner Kommentar zu den Beispielen: Selbst wenn man Verbrechen und Unrecht als Synonym verwendet, wie der Erst-Autor dies im Unterpunkt Unrecht/Verbrechen ja ausdrücklich festgelegt hat: Es ist eine ungeheuerliche Frechheit und eine Verhöhnung der Opfer des Holocaust, eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in einem Atemzug zu nennen. Wer so etwas behauptet, der legt völlig abstruse Maßstäbe an. Um es mal ganz freundlich zu formulieren. |
Definitionen
Für den Artikel werden folgende Defintionen angewendet:
| Begriff | Definition und Auslegung | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
|---|---|---|---|
| Rechtsstaat | Unter einem Rechtstaat wird ein Staat verstanden, der Gesetze erlässt, und die Justiz diese Gesetze auch anwendet. Es gibt eine unabhängige Justiz, die dies auch prüft. Typischerweise werden Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA als Rechtstaaten betrachtet.
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| Unrechtsstaat | Unter einem Unrechtsstaat wird ein nicht verstanden, Maßnahmen durchführt, die nicht im Gesetz geregelt sind. Beispielsweise zählt dazu, dass auf DDR-Flüchtlinge an der Mauer geschossen wurde. Oder wenn Herrscher über dem Gesetz stehen, wie das Saudische Königshaus oder Saddam Hussein. | ||
| Heimat | Der Begriff Heimat verweist zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er auf den Ort angewendet, in den ein Mensch hineingeboren wird und in dem die frühesten Sozialisationserlebnisse stattfinden, die zunächst Identität, Charakter, Mentalität, Einstellungen und Weltauffassungen prägen. | ||
| Vertreibung | Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein Terminus der politischen Sprache. Philipp Ther plädiert in seinem Werk über die Vertreibungen in der DDR und Polen für folgende Definition:
Eine Vertreibung muss nicht alle Menschen einer Gruppe beinhalten. Nicht alle Deutsche wurden aus dem Sudenteland abgeschoben. In den 50ern haben Staatenlose Deutsche die CSSR-Staatsbürgershaft erhalten. |
Anthoney:
| |
| Verbrechen | Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. | Das StGb definiert Verbrechen in § 12 Abs. 1 folgendermaßen:
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| Verbrechen Gegen die Menschlichkeit | Verletzungen gegen die Universellen Rechte sind auch dann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn dies nicht gesetzlich festgeschrieben ist. |
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| Unrecht / Verbrechen | Unrecht und Verbrechen werden Synonm verwendet; | ||
| Verbrechen durch den Staat | Wenn ein Staat ein Unrecht begeht oder zulässt, so wird dies als Verbrechen angesehen.
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| Ist ein Verbrechen deswegen kein Verbrechen, weil es nicht verfolgt wird? |
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Anmerkung Anthoney:
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| Juristen und Gesetzesbeugung | Es gibt Juristen, die Verbrechen legitimieren, wie zum Beispiel die Appartheid, Rassentrennung, Abschiebungen und somit auch Vertreibung |
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"Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen" - Und genau darum geht es. Südafrikanische Jursiten bewerten ein Verbrechen als keines. So wie Deutsche und Europäische Juristen Vertreibungen zulassen.
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Argumente
| Argument | Definition und Auslegung | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
|---|---|---|---|
| Vertreibung versößt gegen Artikel 3 Absatz 3 GG | GG Artikel 3 (3)
Das einzige Krterium in diesem Beispiel ist die Herkunft der Eltern aus der die Staatsbürgerschaft der Kinder folgt. Dies verstößt faktisch gegen Artikel 3 Absatz 3 GG. |
Pfitzi: Das Beispiel links ist juristisch betrachtet grober Unfug. Die beiden werden nicht wegen der Herkunft unterschiedlich behandelt sondern wegen der Staatsangehörigkeit. Herkunft ist nicht gleich Staatsangehörigkeit! Der anerkannte Jurist Albert Bleckmann schreibt dazu u.a.: "Die Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit verstößt also nicht gegen Art. 3 III. Die Staatsangehörigkeit ist weder "Heimat" noch "Herkunft" im Sinne dieser Bestimmung."
Dazu das Gegenbeispiel zum Beispiel links: Zwei serbische Brüder leben seit 10 Jahren in Deutschland. Nach neun Jahren Aufenthalt beantragt der Bruder A die deutsche Staatsbürgerschaft und erhält sie auch. Der Bruder B macht das nicht. Zwei Jahre später machen die beiden Diebestouren und schlagen auch noch einige Leute zusammen. Der Bruder B wird verurteilt und nach seiner Haft abgeschoben und der Bruder A kommt in den Knast und darf danach in Deutschland leben. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Der Bruder B wurde also nicht wegen seiner Herkunft anders behandelt, d.h. abgeschoben, sondern wegen der unterschiedlichen Staatsbürgerschaft. |
Woher hatte denn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft? Er bekam sie, weil seine Eltern sie hatten. Daher hatte er wegen seiner Herkunft die "Falsche Staatsbürgerschaft"; Das zweite Beispiel hinkt, weil der zweite Bruder deswgen nicht abgeschoben wird, weil er durch die Einbürgerung zusätzliche Rechte erhielt. Dafür musste er Aufwand betreiben und seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Nicht derjenige, der diskrimineirt wrid, sollte sich ändern, sondern der Staat sollte aufhören zu diskriminieren.
|
| Menschenrechte | Artikel 13 Menschenrechte "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren." | Dieses Recht wird ausgehebelt, indem man Ausländer so definiert, dass ihre Heimat nicht "Ihr Land" ist, sondern dass ihr "Heimatland" das Land ist, dessen Staatsbürgerschaft sie haben. | |
| Anthoney: Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [17] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten. | Anmerkung Pfitzis zu Anthoneys Ansichten zum Argumentum ad populum: Der Verweis auf das Argumentum ad populum führt hier nicht weiter und ist auch keine Alternative. Im geisteswissenschaflichen-gesellschaftlichen Bereich kann man im Gegensatz zu den Naturwissenschaft sowieso keine absoluten Wahrheiten konstatieren. Hier gibt es nur relative Wahrheiten, die immer stark abhängig vom Standort des jeweils Betrachtenden sind. Der Ansatz, dass als wahr anzunehmen, was eine Mehrheit der Beteiligten, Forscher, usw. als wahr erachtet, bietet aber noch die zuverlässigste Methode der Annäherung an eine "absolute Wahrheit". Dabei die Ansichten von Wissenschaftlern, Fachleuten auf dem jeweiligen Teilgebiet schwerer zu gewichten als Laienmeinungen ist eine weitere Methode, um sich einer "sachlicheren Wahrheit" anzunähern. Jedenfalls verspricht diese Methode immer noch eine bessere "Wahrheitserkenntnis" als sich willkürlich auf die Argumente Weniger oder eines Einzelnen zu stützen. Das Argumentum ad populum besagt, dass das als "wahr" gilt und umgesetzt wird was, die Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen ist. Das ist in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nichts weiter als die Demokratie. Wer die Ansichten von Minderheiten oder gar Einzelner über die der Mehrhheit stellt, befürwortet in letzter Konsequenz die Diktatur. Sich nach der Entscheidung der Mehrheit zu richten hat nichts mit Populismus oder Rechtspopulismus zu tun, sondern ist das fundamentale demokratische Prinzip. Die Mehrheitsentscheidung ist zwar auch keine Garantie für "gerechte" Entscheidungen, aber immer noch zehnmal erfolgversprechender bei dem Weg zu einer "gerechten" Gesellschaft als willkürliche Entscheidungen von Minderheitengruppen oder Einzelnen, welche sich anmaßen bessere Lösungswege parat zu haben. | Anmerkung Anthoney: Es geht darum, ob eine Vertreibung stattfindet, selbst wenn die Merhheit und Richter es nicht als solche sehen. Es geht darum, ob jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, auch wenn die Merhheit und Gerichte und Gesetze es so nicht sehen. Und ich sage: Eine Mehrheit an Menschen und Juristen ist kein Argument dafür, dass es sich um KEINE Vertreibung handelt und dass Ausländer nicht wegen Ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und eine Demokratie nicht unfehlbar ist. | |
| Die Heimat Mehmets ist Deutschland. | Die Heimat von Mehmet ist nachvollziehbar und nach eigenem Bekunden München. Wenn Deutschland ihn in Bayern nicht leben lässt, so handelt es sich um eine Vertreibung. | ||
| Argumentationskette | Anthoney: Die Argumentationskette lautet:
Es geht hier nicht um die Definition was ein Verbrechen ist, sondern ob Vertreibungen eins sind. Nach deiner Logik ja. Und ob Abschiebungen von Pass-Ausländern eine Vertreibung darstellen. Du sagst nein - ich sage Natürlich. Damit kommst du zu einem anderen Schluss als ich. Ich bringe als Argument das Grundgesetz - du bringst als Argument, alle sehen es so wie du. Nun kreist unsere Frage darum, ob eine solche Abschiebung eine Vertreibung ist, wie ich es sehe oder keine, wie du es siehst und viele andere wohl auch. Dein Hauptargument lautet: Alle und du sehen in einer Abschiebung eines Passausländers keine Vertreibung. Aber eigentlich ist der Kern der Diskussion, ob die Große Masse recht hat oder die kleine Minderheit. Deine Antwort: Alle haben Recht, weil Alle das so sehen. Das ist ein Zirkelschuss werter Johnny, bzw. ein Argumentum ad populum [18] |
||
Allgemeines
In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein oder die Machthabenden in Saudi-Arabien. In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich: so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Großen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.[19][20][21]
Beispiele von Verbrechen einzelner Staaten
Türkei
- Die willkürliche Verhaftungen und Entlassungen politischer Gegner durch den türkischen Präsidenten Adolf Erdoğan. Siehe dazu auch den PlusPedia-Artikel Folgen des Putschversuchs in der Türkei 2016.
Frankreich
In Frankreich ist die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verboten. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als Tarnbekleidung verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schwule-gutachter-wollen-rehabilitierung-fuer-opfer-von-paragraf-175-a-1091772.html
- ↑ http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-55052_BVerfG-Entscheidung-von-1957-Strafvorschriften-gegen-maennliche-Homosexualitaet-nicht-verfassungswidrig.news17481.htm
- ↑ Hellmut Holthaus: Lob der Verbannung, Zeit Online am 10. Februar 1949
- ↑ Facebook: Ruprecht Polenz am 24. Februar 2016
- ↑ Johannes Ritter: Volksinitiative in der Schweiz: Ausländer raus?, FAZ am 24. Februar 2016
- ↑ Eva C. Schweitzer: Internierte japanische Einwanderer in den USA: Lieutenant Sulus Mission, Spiegel Online am 22. Februar 2016 (Nach Pearl Harbor sperrten die USA 120.000 Menschen wegen ihrer japanischen Herkunft weg. Auch "Star Trek"-Schauspieler George Takei kam als Kind in ein Lager - seitdem streitet er für Bürgerrechte.)
- ↑ Uwe Schmitt: Absurder Kulturkampf um das US-Verfassungsgericht, Die Welt am 21. Februar 2016 (Um die Neubesetzung des höchsten Gerichts der USA ist ein Kulturkampf ausgebrochen. Der Streit um Obamas Nominierung eines Obersten Richters offenbart die Lähmung der Gewaltenteilung in den USA.)
- ↑ Philipp Ther: Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956, Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.
- ↑ www.dejure.org
- ↑ Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- ↑ Europäische Menschenrechtskonvention auf www.echr.coe.int
- ↑ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.un.org
- ↑ Bspw. BGHSt 39, 1 (Mauerschützen I); (Mauerschützen II); BGHSt 41, 101 (Mauerschützen III)
- ↑ BGHSt 40, 241; Az. 5 StR 167/94; Urteil vom 26. Juli 1994 (Online).
- ↑ BGHSt 45, 270 (Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre)
- ↑ Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid - New York, 30 November 1973
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum
- ↑ http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
- ↑ http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Verbrechen durch den Staat) vermutlich nicht.