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Atomgesetz

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Das Atomgesetz der Bundesrepublik Deutschland trat ursprünglich 1960 in Kraft und regelte vor allem die Genehmigung von Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen. Der vollständige Titel lautet Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren. Zuständig für die Einfuhr und Ausfuhr radioaktiven Materials wie Uran und Plutonium war zunächst das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, wobei das Bundesministerium für Atomenergie und Wasserwirtschaft die Fachaufsicht hatte. Die Genehmigung von Kernkraftwerken (KKWs) dagegen wurde den Bundesländern auferlegt. Mit der Gesetzesänderung 2002 erfolgte ein Verbot des Neubaus von kommerziellen KKWs und die Befristung der Laufzeit für bestehende (siehe auch Atomaustieg).

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