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CB-Funk

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CB-Funk (abgeleitet von dem engl. Wort "Citizen Band") bedeutet übersetzt "Bürger-Frequenzbereich" oder umgangssprachlich Jedermannfunk, Bürgerfunk. CB-Funk ist ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein bestimmter Frequenzbereich zugewiesen ist und der durch eine allgemeine Frequenzzuteilung (Allgemeinzuteilung) reguliert wird[1]. In den sogenannten "Schutzzonen" ist für die Benutzung der CB-Kanäle 41 bis 80 eine individuelle Frequenzzuteilung erforderlich.

Der klassische CB-Funk ist im Regelfall anmelde- und gebührenfrei. CB-Funk verwendet in Deutschland die Frequenzen 26,565 MHz bis 27,405 MHz [2]. Es dürfen nur Geräte bestimmungsgemäß verwendet werden, die mit einem CE-Zeichen versehen sind.

Betriebsarten

Sprechfunk

Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt.

Auf den Kanälen 1 bis 40 waren seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung)ERP und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung ERP zugelassen.

Seit 7. Dezember 2011 darf auf den Kanälen 1 bis 40 in der Modulationsart AM (A3E) mit 4 Watt ERP und in der Modulationsart SSB (J3E) mit 12 Watt PEP (Hüllkurvenspitzenleistung) gesendet werden. Gemäß dem Internetnachrichtenmagazin "FM-Funkmagazin" hat die Bundesnetzagentur dabei alle Einwände von CB-Funkern zu einer praxisgerechteren (verständlicheren) Ausgestaltung der CB-Funkallgemeinzuteilung ignoriert.[3] Die Deutsche Funk-Allianz hat in ihren ersten Stellungnahmen die Befürchtung geäußert, dass gewinnbringende Antennen in der Praxis nicht mehr betrieben werden dürfen[4]. Sie empfiehlt, keine der neuen 12 Watt CB-Funkgeräte als Feststation zu betreiben. Man würde gegen mehrere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen [5].

Datenfunk

Neben dem normalen Sprechfunk ist auch Datenfunk möglich. In der Praxis wird hierbei vorwiegend die aus dem Amateurfunk stammende Betriebsart Packet Radio benutzt.

Seit dem 20.12.2006 ist zudem auch eine Zusammenschaltung von CB-Funkgeräten über das Internet erlaubt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf sieben speziellen Kanälen betrieben werden. Bei diesem sogenannten Gateway-Betrieb müssen zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder ersatzweise eine von der Bundesnetzagentur festgelegte Kennung übermittelt werden [6].

Antennen

CB-Funk-Antennen dürfen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.

Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage eine Strahlungsleistung von 10 W EIRP oder mehr, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat [7].

Die ehemalige "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V." sah die Anwendung dieser 10-Watt-Regelung auf den CB-Funk skeptisch[8][9].

Sonstiges

Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Im Gegensatz zum Amateurfunk, für den als Zugang eine Qualifikationen in Form einer Prüfung vorgeschrieben ist, ist der CB-Funk eine Funkanwendung für Jedermann innerhalb des "Mobilen Landfunkdienstes".

Geschichte

  • siehe CB-Funk in Deutschland Hinweis: 2016-01-27 konnte diese Seite, dieser Link, nicht aufgerufen werden. Fehlermeldung = 403 Forbidden

Andere Lexika


Einzelnachweise


Weblinks