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Politische Indoktrinierung von Kindern an deutschen Schulen und Kindergärten

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Die meisten Menschen glauben dass es politische Indoktrinierung der Schüler an Schulen nur unter dem NS-Regime und in der DDR gab. Aber das ist ein Irrtum:

Gerade heutzutage werden Schüler in Merkel-Deutschland an den Schulen wieder verstärkt politisch links indoktriniert, aufgehetzt und auf regierungstreue Linie getrimmt!

So motivierten die Lehrer an der Gesamtschule Schinkel im Jahr 2019 Schüler des 11. Jahrgangs zur Aufführung des selbstgeschriebenen Propaganda-Theaterstück „Danke dafür, AfD“. In diesem hetzerischen Machwerk wird die demokratisch gewählte AfD in einen Zusammenhang mit Holocaust, Massenerschießungen und einer Verrohung der Gesellschaft gestellt. Die gesamte Schule wurde für Erschießungsdarstellungen und gaskammerähnliche Szenarien genutzt. Dass eine hetzerische Diffamierung einer demokratisch gewählten Partei im Rahmen einer Schulaufführung in Merkel-Deutschland 2019 möglich ist, zeigt, dass die Inhalte unseres Grundgesetzes, wie u. a. das Verbot der Volksverhetzung, an Schulen wohl nicht mehr nachhaltig unterrichtet wird.

Dies ist aber nicht der einzige Fall von linker, gegen die AfD gerichteter Hetze an deutschen Schulen: An der Ida Ehre Schule verbreitete die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierung „Antifa Altona Ost“ mit stillschweigender Duldung von Lehrern und Schulleitung linksradikale Propaganda und Hetze gegen die AfD. Es fanden sich Aufkleber mit Antifa-Logo und Schriftzug „Antifa Altona Ost“, außerdem Sticker mit den Hass-Slogans „FCK AFD“ sowie „Echte Alternativen statt AFD“.

Mit dem Neutralitätsgebot an Schulen ist diese gegen die AfD gerichtete linke Propaganda eigentlich nicht vereinbar. In Merkel-Deutschland wird dieser Verstoß gegen geltendes Recht ebenso wie die illegale Einreise von Ausländern von Regierung, Justiz und Behörden aber stillschweigend geduldet und teilweise sogar gefördert.

Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seinen Rechtsgrund findet es in den Artikeln 3, 20 und 21 des Grundgesetzes (GG). Für die schulische Praxis bedeutet bereits diese Vorgabe, dass weder das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde, noch das Landesamt für Schule und Bildung als nachgeordnete Behörde oder ihre Mitarbeiter sowie Lehrer an den Schulen zugunsten oder zulasten einer politischen Partei im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit oder ihrerSchularbeit / Unterrichtstätigkeit wirken dürfen. Unabhängig davon gibt es auf der Basis der Rechtsvorschriften und vergangener Beschwerden Anhaltspunkte, wann Verhaltensweisen mit dem Neutralitätsgebot mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar sein dürften. Dazu gehören z. B.:

  • Plumpe, d. h. unsachliche und abwertende Lehreräußerungen über eine Partei im Unterricht.
  • Aufrufe, eine bestimmte Partei nicht zu wählen
  • Die Duldung von Transparenten, Schriftzügen, das Tragen von Kleidungsstücken mit Parolen gegen eine spezifische Partei
  • Aufrufe zu Demonstrationen gegen eine spezifische Partei
  • Auslage oder Verteilung von Flyern, Broschüren, Publikationen etc., in denen einseitig und/oder unsachlich gegen eine spezifische Partei argumentiert wird
  • Überwältigungsverbot (Indoktrinationsverbot): Lehrende dürfen Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen. Schüler sollen sich mithilfe des Unterrichtes eine eigenständige Meinung/ein eigenes politisches Urteil bilden können
  • Kontroversitätsgebot (Ausgewogenheit): Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft kontrovers erscheint. Dazu gehört auch, homogen orientierte Lerngruppen gezielt mit Gegenpositionen zu konfrontieren

Wenn es allerdings um die Bekämpfung der von den Systemparteien als Bedrohung empfundenen AfD geht, scheinen der Regierung Merkel und der Lügenpresse diese Rechtsvorschriften egal zu sein. Gegen die AfD scheint alles, selbst gesetzeswidriges Verhalten erlaubt! So kommt es zur eigenartigen Beschimpfung eines AfD-Portals auf dem man Lehrer melden kann die ihre Schüler in Verletzung des Neutralitätsgebots indoktrinieren. Die Lügenpresse bezeichnet diese Plattform dann als "Denunziationsplattform" oder "Petzseite", obwohl es eigentlich Pflicht jeden Bürgers ist, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften (hier das Neutralitätsgebot) zu melden. Es kommt zur eigenartigen Verdrehung der Realität, dass der einen Regelverstoß meldende Bürger der Böse, und derjenige der die Regeln bewusst missachtet der Gute ist. Aber so ist das intolerante und Gesetze missachtende links-grüne Merkel-Deutschland eben!

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