PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Inquisition (Historisch)

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Achtung! Historisches Dokument.
Dieser Text beruht wenigstens auf einem historischen Dokument. Die Rechtschreibung entspricht daher nicht der aktuell gültigen Rechtschreibung. Daher sollten Änderungen hier nur dann stattfinden, wenn der Text von dem jeweiligen Originaldokument abweicht, um weitere Teile aus einem Originaldokument ergänzt oder die ursprüngliche Fassung wiederhergestellt wird.

Dieser Artikel sollte auch nicht weiter ausgebaut werden. Stattdessen gibt es üblicherweise einen Artikel mit der heute üblichen Schreibweise.



Zusätzlicher Hinweis: Es sollte ein neuer Artikel Inquisition angelegt werden, sofern dieser noch nicht vorhanden ist, um das Thema mit der heute üblichen Sprache und neuen Erkenntnissen darzustellen. Dort sind auch weitere bzw. neuere Informationen zu ergänzen


Inquisition (lat., "Untersuchung", Inquisitio haereticae pravitatis, Ketzergericht, auch Sanctum Officium), das Glaubensgericht, welches die römische Hierarchie zur Aufsuchung und Vertilgung der Ketzer ins Leben gerufen hat. Schon unter den Kaisern Theodosius d. Gr. und Justinian waren Gerichtspersonen zur Aufsuchung derjenigen, welche den orthodoxen Glauben nicht teilten, z. B. der Manichäer, angestellt worden, und die Aufgefundenen pflegten alsdann mit kirchlichen, aber auch bürgerlichen Strafen belegt zu werden. Unter den Kirchenvätern vertrat insbesondere Augustin den Donatisten gegenüber mit sophistischen Gründen die gewaltsame Zurückführung der Ketzer in den Schoß der Kirche. Papst Lucius III. gab auf dem Konzil zu Verona 1184 nähere Instruktionen über die gegen die Ketzer zu ergreifenden Maßregeln, und Innocenz III. sandte, als die Waldenser und Albigenser in Südfrankreich fast zur herrschenden Partei wurden, besondere Legaten dahin, welche mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit die härtesten Strafen verhängten. Das Laterankonzil 1215 machte die I. zunächst als bischöfliche Befugnis zu einem bleibenden Institut, und auf spätern Konzilen, namentlich dem zu Toulouse 1229, wurden die in dieser Hinsicht getroffenen Bestimmungen noch erweitert und verschärft. Wer einen Ketzer verschonte, sollte seines Gutes oder Amtes verlustig, jedes Haus, in welchem ein Ketzer gefunden wurde, niedergerissen werden. Später galt schon derjenige als verdächtig, welcher einem Ketzer Almosen spendete, mit ihm zufällig in einem und demselben Wirtshaus verweilte oder die Ehe mit einem ketzerischen Gatten fortsetzte. Die Inquisitoren gelangten zur Kenntnis eines Verbrechens durch die öffentliche Meinung, durch Denunziation oder durch Selbstangabe von seiten des Schuldigen. Die nicht auf die Ladung vor den Inquisitionsrichtern Erscheinenden oder Flüchtigen wurden ohne weiteres als Schuldige angesehen. Wer erschien, wurde eingekerkert. Ankläger und Zeugen wurden dem Angeklagten nicht genannt und ihre Namen nicht einmal in die Protokolle eingetragen. Freunde und Feinde, Schützer und Beschützte, Gläubige und Ungläubige wurden als Zeugen zugelassen; ja, nach den auf dem Konzil zu Narbonne 1235 gefaßten Beschlüssen konnten selbst Meineidige, Ehrlose, Ketzer und Verbrecher Zeugnis vor dem Inquisitionstribunal ablegen. War der Angeklagte nicht im stande, alle Zweifel der Inquisitoren an seiner Unschuld zu lösen, oder waren die Zeugenaussagen nicht hinreichend belastend, so wurde zur Tortur geschritten, die von Innocenz IV. 1252 eingeführt und den weltlichen Gerichten anheimgegeben, aber schon von Urban IV. gleichfalls der I. selbst übertragen war. Sämtliche von der I. zuerteilte Strafen zerfielen in kirchliche oder weltliche. Die kirchlichen waren: das Interdikt (s. d.), der Bann oder die Exkommunikation (s. d.), Wallfahrten, Bußübungen im Wohnort des Ketzers oder im Orte des Ketzergerichts bei freier Bewegung, wobei die Sträflinge ein Sanbenito (Saccus benedictus, Bußhemd) tragen, sich alle Sonntage vor dem Priester mit einem Bündel Ruten in der Kirche einfinden und, um sich geißeln zu lassen, die Schultern entblößen mußten, etc. Die weltlichen oder bürgerlichen Strafen bestanden vor allem in Gefängnisstrafe, oft auf zeitlebens. Die Gefängnisse waren kleine Behälter, die gewöhnlich nur an der Decke mit einer Öffnung versehen waren, so daß der Gefangene so gut wie lebendig eingemauert war, wie er denn auch immuratus genannt wurde. Zum Einmauern verurteilte das Konzil zu Béziers 1246 die Rückfälligen (relapsi), welche in späterer Zeit zum Feuertod verdammt wurden, die Flüchtlinge oder solche, welche sich auf die Vorladung des heiligen Tribunals nicht gestellt hatten. Ein solches Gefängnis nannte man ein Vade in pace. Die ganze Kost bestand meist in Brot und Wasser. Die Kosten der Gefangenschaft hatten die Verbrecher, falls sie Vermögen besaßen, selbst zu tragen; außerdem wurden dieselben von der Strafkasse bestritten, der Ortsbehörde aufgebürdet oder seit 1258 vom jeweiligen Grundherrn getragen. Die Fesselung in Ketten war eine erhöhte Strafe für eingemauerte Verbrecher. Auch wurde die Gefängnisstrafe oft in Galeeren- oder Strafarbeitshausstrafe verwandelt. Die öffentliche Zurschaustellung bestand darin, daß der Verbrecher, dem über seine gewöhnliche Kleidung auf Brust und Rücken eine rote Zunge herabhing und am Hals ein Zeichen mit Angabe seines Verbrechens befestigt war, an die Kirchenthür gestellt ...

Päpste die Verfechter der Inquisition waren

  • Papst Innozenz III. war von 1198 bis 1216 Papst der römisch-katholischen Kirche. Er kann als der Vater der Inquisition bezeichnet werden.
  • Clemens IV. war vom 5. Februar 1265 bis zu seinem Tod Papst. Sein bürgerlicher Name war Gui Foucois Guido (* um 1200; † 29. November 1268). Er war ein Verfechter der Inquisition und ein Antisemit.

Siehe auch