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Impressum

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Ein Impressum (von lateinisch impressum = „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine in vielen Staaten gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. In Deutschland ist das Pressegesetz die rechtliche Grundlage dafür.[1]Auch für Veröffentlichungen im Internet (sogenannte Websites) gibt eine Impressumspflicht, die etwa der Pflicht zu den entsprechenden Angaben auf Geschäftsbriefen entspricht.

Seit 2007 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Telemediengesetz (TMG), das in § 5 TMG folgendes bestimmt:

„Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]“

Geschichte

Der angestammte Platz des Impressums war im frühen Buchdruck noch der Fuß des Titelblatts eines Buches. Es notierte zumeist den Erscheinungsort, den Verleger (manchmal mit Ladenadresse) und das Erscheinungsjahr. Hinzu kamen zuweilen Angaben zum Drucker (englisch printed by), zu Buchhändlern, die neben dem Hauptverleger den Titel im Angebot führten und auch die Auskunft über ein Privileg, falls der Hauptverleger für das vorliegende Buch den Schutz des Landesherrn gegen Raubdruck erlangt hatte.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. § 7 PresseG (19), zitiert in Textbuch Deutsches Recht - Medienrecht, Vorschriftensammlung, 10. Auflage 2014, C. F. Müller Verlag, Seite 385