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Kapitaladäquanz
Als Kapitaladäquanz bezeichnet man die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank in Bezug auf ihr Risikoprofil. In den Kapitaladäquanzbestimmungen von Basel I und Basel II ist für Banken eine Eigenmittelquote von 8 % der risikogewichteten Aktiva vorgesehen, d.h. bei der Herausgabe von Krediten bzw. risikobehafteten Anlagen müssen mindesten 8% des qualitativ und quantitativ bewerteten Risikos im Falle eines Ausfalls bzw. Verlustes des herausgegebenen Kapitals aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Da davon ausgegangen wird, dass niemals alle Risiken gleichzeitig ausfallen, hat sich der Gesetzgeber sich auf diese 8% festgelegt.
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Holleweb angelegt am 07.12.2009 um 19:12