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Maschinensteuer

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Als Maschinensteuer wird in der Umgangssprache eine Wertschöpfungsabgabe bezeichnet, die an die Stelle der derzeitigen Sozialversicherungsbeiträge treten soll. Meist wird anstelle einer vollständigen Umstellung auch nur die Einbeziehung der Wertschöpfung der Unternehmen in die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsabgaben gefordert. Diese Idee einer Maschinensteuer entstammt Gewerkschaftskreisen aus der Mitte der 1980er Jahre. Angesichts zunehmender Digitalisierung und der Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz, wodurch selbstfahrende Autos, Taxis und LKW's schon sehr bald zur Realität werden könnten, erhebt sich erneut die Frage, ob in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung nicht auch die Produktivitätsgewinne der am Markt agierenden Unternehmen einfließen können und müssen.

Erste Ansätze gab es in Deutschland mit der Lohnsummensteuer. Ein weitere Möglichkeit wäre z.B. die zu zahlende Maschinensteuer an die Höhe der getätigten Abschreibungen (AfA) zu koppeln.

Literatur

  • Marburger Arbeitskreis für Sozialrecht und Sozialpolitik (Hrsg.): Maschinensteuer - Ausweg aus der Finanzkrise der Sozialversicherung?. Interdisziplinäre Fachtagung 21. und 22. April 1983 Philipps-Universität Marburg, Köln - Berlin - Bonn - München 1984

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