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Wohngeld
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (siehe § 68 Nr. 10 SGB I). Zuständig für die Beantragung sind spezielle Ansprechpartner in den Stadtverwaltungen. Diese sind entweder beim Sozialamt oder einer anderen Behörde zu finden.
Siehe auch
Weblinks
Andere Lexika