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Amtsgericht
Das Amtsgericht gehört in der Bundesrepublik Deutschland zur untersten Stufe der Gerichtsbarkeit und ist eine der wichtigsten Institutionen in einer größeren Stadt. Oft wurde hierfür ein eigenes Gebäude errichtet. Es wird als Gericht in Zivil- und Strafsachen sowie als Registergericht tätig. Das Amtsgericht ist zum Beispiel auch für Mahnverfahren und insolvenzverfahren zuständig. Die nächsthöhere Instanz ist das Landgericht. Richter am Amtsgericht tragen die Bezeichnung Amtsrichter. Viele Gerichtsverfahren finden hier vor einem Einzelrichter statt. In Deutschland gibt es Amtsgerichtsbezirke, die meist einen Landkreis oder eine größere Stadt umfassen. Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden jedoch viele Amtsgerichte zusammengelegt.
Literatur
- Klaus Steffen, Philipp Steffen, Catharina Eich: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis; 1. Auflage, Merkur Verlag, Rinteln 1975; mehrere Auflagen, mit Deutscher Anwalt Verlag, 23. Auflage 2018