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Talmud 3. Ordnung
Ordnungen und Traktate
3. Ordnung
3. Ordnung: Naschim („Frauen“): rituelle Frauengesetze, Ehe und Eherecht
(Verlöbnis, Vertrag, Bruch, Scheidung, Schwagerehe), Gelübde und Nasirat
3.1 Jebamot/Jewamot („Schwägerinnen“, auch vokalisiert als Jawmut /
Jabmut, Schwagerschaft; manchmal Naschim, Frauen, genannt;
16 Kapitel): behandelt Schwagerehe, Leviratsehe, Eheverbote
[Leviratsehe, Jibbum, gesetzlich vorgeschriebene Ehe einer kinderlosen
Witwe mit dem Bruder des verstorbenen Mannes, Dt. 25, Thema der
biblischen Tamar- / Gen. 38, und Ruth-Geschichte; Leviratsehe konnte
durch Chaliza (Chaliza / Chaluza = "Ausziehen", nämlich des Schuhs)
abgelöst werden, welche Zeremonie später die Leviratsehe gänzlich
ersetzt hat]; darüber hinaus Aufnahme von Ammonitern usw. in die
Gemeinde; Stellung der Proselyten; Weigerung einer Unmündigen, bei
ihrem Mann zu bleiben; Bezeugung des Todes eines Ehemanns
3.2 Ketub(b)ot (Heiratsverträge, Eheurkunden; eigentlich: "das
Geschriebene", "Hochzeitsverschreibungen"; 13 Kapitel): handelt über
den Ehevertrag, Kidduschin, formelles Verlöbnis, bei dem der
Ehevertrag (ketuba) unterschrieben wird, womit die Frau bereits
rechtskräftig verheiratet ist, obwohl sie noch nicht mit dem Mann
zusammenleben darf, bevor nicht die Heimführung, die tatsächliche
Hochzeit (nissuin) unter der chuppa, stattgefunden hat (vgl. weiter bei
Kidduschin, 3. Ordnung, 7. Traktat); Ketubba ist sowohl der
Ehevertrag als auch die in ihm der Frau für den Fall der Scheidung
oder des Todes des Mannes ausgesetzte Summe; weiter: über die Heirat
von Jungfrauen; Strafgeld bei Vergewaltigung eines Mädchens;
Pflichten des Manns und der Frau gegeneinander; Besitz der Frau;
Erbrecht nach der Frau; Rechte der Witwe
3.3 Nedarim ("Gelübde"; 11 Kapitel): über Gelübde [hierin das "Patriotismus-
Gebot" für den Juden, Staatstreue ist religiöse Vorschrift, ist Gesetz
wie von Gott, Nedarim 28b]; Aufhebung von Gelübden; Qorban; vier
von vornherein ungültige Gelübde; Notlügen; Deutung von Gelübden;
welche Gelübde kann ein Gelehrter erlassen? Wer kann einer Frau oder
Tochter die Gelübde aufheben, welche Gelübde?
3.4 Nazir / Nasir („Nasiräer“; 9 Kapitel), auch: Nezirut, "Nasiräergelübde":
über das Nasiräat, den Nasiräer und sein Gelübde / Asketentum zur Zeit
des Tempels; Nasir = "Geweihter", Nasiräer, der ein freiwilliges
Gelübde abgelegt hat, auf eine gewisse Zeit sich des Weines zu
enthalten und sein Haupthaar nicht zu scheren, sondern lang wachsen zu
lassen (Nu 6); auch über Nasiräergelübde von Frauen und Sklaven
3.5 (3.6) Gittin („Scheidebriefe“, "Scheidungsurkunden"; 9 Kapitel):
Scheidungsrecht (Ehescheidung, Ausstellung des Get) [einige
Erläuterungen: Get, Plural Gittin; Sefer keritut, der Scheidebrief des
Mannes an die Frau. Die Frau muss mit der Scheidung einverstanden
sein. Sie kann auch Bedingungen in bezug auf Unterschrift und
monatliche Alimentenzahlungen stellen, bevor sie die
Scheidungsurkunde akzeptiert. – Aguna = "Angekettete", eine
verlassene Ehefrau, deren Ehemann sich weigert, eine religiöse
Scheidung, einen Get, zu gewähren (es gab Fälle, in denen versucht
wurde, den Mann durch – teils jahrelange – Haft zum Einverständnis
mit der Scheidung zu zwingen. Die "Aguna" darf nach der Halacha
nicht wieder heiraten, solange der Tod des Mannes nicht erwiesen ist
(ein grosses Problem, z. B. bei im Kriege Verschollenen). Eine religiöse
Scheidung gibt es nur mit Zustimmung des Ehemannes. Frauen ohne
Get (Scheidebrief) sind aus religiöser Sicht trotz ziviler Scheidung nach
wie vor an ihren Ehemann gebunden. Sie können innerhalb der
Orthodoxie nicht wieder heiraten, und wenn sie es ausserhalb tun,
werden etwaige Kinder aus dieser Ehe nicht als legitim anerkannt.
Männer können dagegen erneut heiraten, ohne dass ihnen oder
möglichem Nachwuchs Konsequenzen drohen. -- Mamser, Mamserim:
Nachkomme(n) aus einer halachisch verbotenen Beziehung, etwa aus
bestimmten blutsverwandten Beziehungen, oder das aussereheliche
(nicht das uneheliche) Kind einer jüdischen Frau mit einem Juden.
Mamser gelten zwar als Juden, sind auch in allen rechtlichen Belangen
gleichberechtigt, dürfen aber keinen Juden untadeliger Herkunft,
sondern nur andere Mamser oder aber Proselyten heiraten. Auch ihre
Kinder und Kindeskinder gelten für immer als Mamserim]; in Gittin
finden sich auch die Geschichte von Kamza und Bar-Kamza zur
Veranschaulichung von grundlosem Hass (ssinat chinam) sowie die
Traditionen über die beiden grossen Aufstände der Jahre 66-70 und
132-135 (55b-58a)
3.6 (3.5) Sota(h) ("die Ausschweifende", "untreu Werdende"): die des
Ehebruchs verdächtige Frau; 9 Kapitel; Gesetze über den Ehebruch
(vgl. Nu. 5); Durchführung des Eifersuchtsordals vor dem grossen
Gerichtshof; Unterschiede zwischen Israeliten und Priestern in Rechten
und Strafen; wann gibt man das "Eifersuchtswasser" nicht zu trinken?
Nur auf hebräisch zu sagende Formeln; Tötung eines Kalbes durch
Genickbruch, wenn ein Mörder unbekannt bleibt/nicht gefunden wird
(dieser Brauch hörte später mit dem Überhandnehmen der Mordfälle
auf); im Anhang: Vorzeichen des Messias
3.7 Qidduschin / Kidduschin („Antrauung“, "Verlöbnis"; wörtlich: "Heiligungen"; 4 Kapitel): behandelt die Antrauung/Verlöbnis und
andere Ehefragen [Was ist im Grundsatz die orthodoxe Lehre von der
Ehe, wie gestaltet sich eine jüdische Hochzeit? Wenn ein Mann eine
Frau heiraten will, muss er sie in Gegenwart von mindestens zwei
Zeugen erwerben, und danach wird sie seine Frau. Mit einem von den
drei folgenden Dingen kann eine Frau erworben werden: 1. mit Silber
(oder Geld; auf hebräisch das gleiche Wort: Kessef), 2. mit einer
Urkunde (so genannte Eheurkunde), Schetar, oder 3. durch Beischlaf,
Biah (die Weisen untersagten diese Form der Besitznahme). Diese
Dinge werden überall als Eheschliessung oder Anlobung bezeichnet.
Und eine Frau, die auf eine dieser drei Arten erworben wurde, wird als
geheiligt oder angelobt bezeichnet. Der Ring Von den drei Formen der
Besitznahme hat sich heute nur noch die durch Silber / Geld erhalten.
Die Höhe des Betrages ist nicht festgelegt, heute gilt als üblich die
Anheiligung / Besitznahme durch einen einfachen Goldring. Das
Anlegen des Ringes ist ein zentrales Element bei der Chuppa und der
Eheschliessung. Dieser Akt symbolisiert nicht etwa die Eheschliessung,
sondern er vollzieht sie. Aus diesem Grund muss der Bräutigam den
Ring gekauft haben, sonst ist die Eheschliessung nicht rechtsgültig. Der
Vorschrift gemäss müssen beide Ringe den gleichen Wert haben, und es
muss ein Goldring ohne Schmucksteine oder eine sonstige Verzierung
sein, und er muss aus einem Stück gegossen sein. Der Mann heiligt
durch seine Eheschliessung die Frau, er wird umgekehrt nicht durch sie
geheiligt: Er ist der Mann (hebr. = Besitzer), und sie ist seine ihm
angetraute Frau. Der Bräutigam sagt bei seiner Eheschliessung: "Du bist
mir mit diesem Ring geheiligt, nach dem Glauben Moses und Israels."
Danach ist sie jedem anderen Mann verboten. Die Verlobung Früher
gab es eine klare Trennung zwischen der Verlobung (= Eheschliessung)
und der Heirat (= die Frau zieht in das Haus ihres Mannes ein). Heute
findet beides zur gleichen Zeit in einer Zeremonie statt. Die Verlobung
(Erusin = Anloben) ist heute eine gegenseitige Verpflichtung, zu
gegebener Zeit einander zu heiraten. Diese Verpflichtung wird im
Rahmen eines "Abkommens" aufgesetzt, in dem die Verpflichtungen
der Schwiegereltern festgehalten werden, deren Kinder heiraten. In
diesen "Bedingungen" ist das Hochzeitsdatum festgelegt sowie auch,
wer für die Kosten der Hochzeit und die Bedürfnisse des jungen Paares
aufkommt. Diese Bedingungen sind im allgemeinen bindend. Die
Eheschliessung ist nur dann gültig, wenn beide Partner ihre volle
Zustimmung dazu gegeben haben. Wenn die "Bedingungen"
unterschrieben werden, zerbricht man einen Teller - so wie der
Bräutigam später bei der Hochzeit ein Glas zerbricht. (Im Unterschied
dazu: Schidduch = vorläufige Entscheidung einer Verhandlung um eine
mögliche Ehe, insbesondere in vorwiegend ostjüdischen Familien;
enthält auch Tenaim: Bestimmungen, die bei einer Entlobung erfüllt
werden müssen. Anlässlich der Zusammenkunft beider Familien zur
Unterzeichnung der Tenaim findet selbstverständlich eine kleine Feier
statt, die auch eine bestimmte Zeremonie begleitet.) Später wurde aus
Erusin > Kidduschin, heiligende Bestimmung; und die Eheschliessung
heisst Nissuin. Der Schabbat vor der Chuppa Am Schabbat vor der
Hochzeit ehrt man den Bräutigam durch das Aufrufen zur Toralesung
und meistens zum Maftir, danach liest er dann die Haftara. In der
Synagoge singt man zu seinen Ehren Lieder, und die Frauen werfen von
der Frauengalerie Süssigkeiten auf ihn herab, damit das Leben des
jungen Paares versüsst wird. In vielen Gemeinden ist es üblich, dass die
Braut bei dieser Gelegenheit nicht in der Synagoge anwesend ist, denn
das Paar sieht sich mehrere Tage vor der Hochzeit nicht. In einigen
Gemeinden sieht es sich erst am Hochzeitstag selbst in dem Augenblick
wieder, in dem der Bräutigam sich anschickt, das Gesicht der Braut mit
dem Brautschleier zu verdecken. Am Schabbat vor der Hochzeit findet
ein grosser Kiddusch statt, bei dem der Bräutigam aus der Tora zitiert.
In der Zwischenzeit leisten die Freundinnen der Braut, die zu Hause
geblieben ist, Gesellschaft. Dieser Schabbat heisst ihr zu Ehren
"Schabbat der Braut". Der Bräutigam wird dagegen an seinem
Hochzeitstag als König betrachtet, und deshalb begleitet man ihn am
Tag seiner Hochzeit auch genauso, wie man einen König begleiten
würde. Der Tag der Hochzeit Der Tag der Hochzeit wird dem Datum
entsprechend festgelegt, das für den ersten Geschlechtsverkehr des
jungen Paares in der Hochzeitsnacht geeignet ist (entsprechend der
Menstruation der Braut; sie muss in der Hochzeitsnacht rein sein).
Andere Gesichtspunkte (ob der Festsaal frei ist, Verwandte aus dem
Ausland anreisen können, Prüfungen abgelegt sind o. Ä.) spielen dabei
erst in zweiter Linie eine Rolle. Bevor die Braut unter die Chuppa tritt,
muss sie sich in der Mikwe gereinigt haben. Für Braut und Bräutigam
ist der Hochzeitstag wie ein Versöhnungstag, an dem sie ein ganz neues
Kapitel ihres Lebens beginnen. Es ist ein Tag, an dem sie vor sich
Rechenschaft ablegen, an dem sie füreinander Verantwortung
übernehmen. Entsprechend der Halacha fastet das junge Paar am Tag
seiner Hochzeit, um sich einerseits ganz auf Ernst und Bedeutung der
Hochzeit zu konzentrieren, und andererseits, um sich daran erinnern zu
lassen, dass es jetzt an der Zeit ist, die Jugend hinter sich zu lassen und
die Ehe als neue Menschen zu beginnen. Der Mensch wird erst dann als
Mensch bezeichnet, wenn der Mann die Frau gefunden hat; denn vorher
haben sie noch nicht das Stadium der Vollkommenheit erreicht. Die
Vorschriften für das Fasten verlangen vom Bräutigam und von der
Braut, dass sie bis nach der Eheschliessung fasten. Findet die Hochzeit
allerdings in den späten Abendstunden statt, dürfen sie, sobald die
ersten Sterne am Himmel zu sehen sind, eine leichte Mahlzeit essen.
(An bestimmten Tagen muss das Paar überhaupt nicht fasten; an
bestimmten Tagen findet überhaupt keine Hochzeit statt.) Es ist üblich,
dass die Eltern der Braut dem Bräutigam am Hochzeitstag einen neuen
Tallit schenken, in den er sich am Tag nach der Hochzeit für das
Morgengebet einhüllt. Der Bräutigam schenkt seiner Braut an diesem
Tag seinerseits ein Gebetbuch, auf dessen Rücken ihre Initialen
eingeprägt sind, einen Blumenstrauss (den er zur Hochzeit mitbringt)
und eine kleine Flasche Parfüm. Die Ketubba Als erster Akt am
Hochzeitsabend wird die Ketubba, d.h. der Ehevertrag, von zwei
Zeugen (die nicht zur Familie gehören dürfen) und dem Bräutigam
unterschrieben. Das muss vor der Hochzeit stattfinden; denn es ist
verboten, mit einer Frau allein zu bleiben, ohne dass eine Ketubba ihre
Rechte sichert. Die Ketubba ist eine Urkunde, die die Rechte der Frau
aufführt, zu denen sich der Ehemann verpflichtet (3 Rechte):
1. Unterhalt (Sch´era), 2. Bekleidung (Kesuta), 3. Geschlechtsverkehr
(Onata). Sie regelt auch die Versorgung der Frau mit dem Vermögen
des Mannes im Falle einer Scheidung oder beim Tod des Ehemannes.
Die Hochzeit selbst Nach der Unterschrift unter die Ketubba beginnt
sogleich die Hochzeit selbst. Die Braut sitzt auf ihrem Brautstuhl; zu
ihrer Seite stehen die beiden Mütter. Den Bräutigam begleiten die
beiden Väter, während er auf sie zugeht, um ihr Gesicht für die
Zeremonie unter der Chuppa und den Weg dorthin zu bedecken. Die
Brautführer werden als "Schuschbinim" bezeichnet. Da der Bräutigam
am Tag seiner Hochzeit einem König gleicht, geht er nicht allein,
sondern erhält zu Ehren des Tages eine Begleitung, genau wie auch die
Braut. Diese Brautführer sind in der Regel die Eltern: zwei Väter für
den Bräutigam und zwei Mütter für die Braut. Der Bräutigam geht zur
Braut wie Gott auf den Sinai in einer Feuerwolke herniederstieg. Die
Brautführer und die Gäste halten während der Hochzeitszeremonie
Kerzen in den Händen. Der Bräutigam, von den beiden Brautführern
begleitet, die Kerzen in den Händen haltend, schreitet zum Brautstuhl,
auf dem die Braut sitzt. Er ergreift den Schleier auf ihrem Kopf mit
beiden Händen und bedeckt damit ihr Gesicht, damit bringt der
Bräutigam seinen Besitzanspruch auf seine Partnerin zum Ausdruck.
Der Rabbiner sagt zur Braut den gleichen Segen, den Rebekka während
ihrer Hochzeit mit Isaak hörte: "Du, unsere Schwester, werde Mutter
von tausendmal Zehntausend!" Vom Brautstuhl schreitet der Bräutigam
zur Chuppa, und während er schon unter ihr steht, wird die Braut zu
ihm geführt. Es ist ein weit verbreiteter Brauch, dass die Braut mit ihren
Brautführern den Bräutigam siebenmal umkreist, bevor sie sich neben
ihn stellt. Nach dem Segensspruch über den Wein sagt der Rabbiner den
Segensspruch für die Verlobung. Braut und Bräutigam nehmen einen
Schluck Wein. Danach werden zwei Zeugen aufgerufen, um der
Eheschliessung selbst beizuwohnen, wenn sich der Bräutigam an die
Braut wendet und zu ihr sagt: "Du bist mir mit diesem Ring nach der
Religion Moses und Israels geheiligt". Damit streift er ihr den Ring über
den Zeigefinger ihrer rechten Hand (keinen anderen Finger!) Nun liest
der Rabbiner die Ketubba vor, und der Bräutigam legt sie mit der
rechten Hand in die rechte Hand der Braut. Dann sagt der Rabbiner die
sieben Segenssprüche der Eheschliessung: 1. Frucht des Weinstocks,
2. alles zu seiner Ehre erschaffen, 3. den Menschen gebildet, 4. den
Menschen nach seinem Bilde, 5. die unfruchtbar war, in ihr versammeln
sich ihre Kinder in Freude, 6. dass sich die Liebenden freuen, 7. Dank
an Gott. Braut und Bräutigam trinken nach den sieben Segenssprüchen
nochmals einen Schluck Wein, und der Bräutigam zertritt das Glas mit
dem rechten Fuss (in einigen Gemeinden zertritt er es zu einem anderen
Zeitpunkt), denn gerade bei der Gründung der eigenen privaten Familie
betont man die Verbindung und Identifizierung mit dem Haus Israel als
Ganzem, dessen Symbol - der Tempel - immer noch zerstört ist und
dessen Bewohner grösstenteils immer noch zerstreut in der Diaspora
leben. Das Glas ist Ausdruck der Identifizierung mit der Zerstörung und
der Unvollkommenheit. Nach anderen symbolisiert das Glas die
Zerbrechlichkeit der Ehe. Die Eheschliessungszeremonie endet damit,
dass sich das Paar in ein Zimmer zurückzieht, in dem es allein ist. Die
Zeugen der Eheschliessung begleiten Braut und Bräutigam bis zu
diesem Zimmer, in dem sie sich zum ersten Mal als Mann und Frau
gegenüberstehen. Hier essen sie auch ihre erste leichte Mahlzeit nach
dem Fasten und nach der Erregung durch die Ereignisse um die
Hochzeit. Erst nachdem die beiden eine Zeit lang allein waren, ist die
Eheschliessungszeremonie beendet. In den orientalischen Gemeinden
ist dies erst nach dem Hochzeitsmahl in der Hochzeitsnacht der Fall. Es
sollte hervorgehoben werden, dass der Geschlechtsverkehr in der
Hochzeitsnacht im Judentum als eine Pflicht gilt wie jede andere, die
beide Parteien erfüllen müssen. Angesichts dessen sieht die Halacha
vor, dass das junge Paar seine Kontakte fortsetzen darf, selbst wenn
nach der ersten Berührung jungfräuliches Blut fliesst. Nach den ersten
Kontakten in der Hochzeitsnacht gilt die Frau als unrein für vier bzw.
fünf Tage, danach beginnt sie ggf. mit der rituellen Reinigung (vgl.
Nida). Das Judentum betont auch die Bedeutung, sich mit Braut und
Bräutigam an ihrem Hochzeitstag zu freuen, und diese Freude ist eine
Pflicht. Sie kommt nicht in einem aufwändigen Festmahl, noch in
einem lauten Orchester zum Ausdruck, sondern in der aufrichtigen
Freude, durch Gesang und Tanz vor der Braut. Zur Hochzeit gehört
auch die Pflichtmahlzeit, in deren Verlauf Torakommentare und erneut
die "sieben Segenssprüche" von den Anwesenden zu hören sind. Diese
Mahlzeit kann auch später, im engeren Familienkreis, stattfinden und
wird im Verlaufe von sieben Tagen wiederholt (z. B. Familie des
Bräutigams, der Braut, Arbeitskollegen, Kommilitonen usw.: Schewa
Jamim Hamischte). Dort kann man sich viel intensiver um seine Gäste
kümmern und seinerseits von ihnen Freundschaft und Anerkennung
empfangen. Eine "Hochzeitsreise" kennt die jüdische Tradition nicht.
Entsprechend den Vorschriften über die Reinhaltung der Familie darf
der junge Ehemann seine Frau nach der Hochzeitsnacht nicht anrühren]