PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Talmud 3. Ordnung

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ordnungen und Traktate

3. Ordnung

3. Ordnung: Naschim („Frauen“): rituelle Frauengesetze, Ehe und Eherecht

                                         (Verlöbnis, Vertrag, Bruch, Scheidung, Schwagerehe), Gelübde und Nasirat

3.1 Jebamot/Jewamot („Schwägerinnen“, auch vokalisiert als Jawmut /

                                                 Jabmut, Schwagerschaft; manchmal Naschim, Frauen, genannt; 
                                                 16 Kapitel): behandelt Schwagerehe, Leviratsehe, Eheverbote 
                                                 [Leviratsehe, Jibbum, gesetzlich vorgeschriebene Ehe einer kinderlosen 
                                                 Witwe mit dem Bruder des verstorbenen Mannes, Dt. 25, Thema der 
                                                 biblischen Tamar- / Gen. 38, und Ruth-Geschichte; Leviratsehe konnte 
                                                 durch Chaliza (Chaliza / Chaluza = "Ausziehen", nämlich des Schuhs) 
                                                 abgelöst werden, welche Zeremonie später die Leviratsehe gänzlich 
                                                 ersetzt hat]; darüber hinaus Aufnahme von Ammonitern usw. in die 
                                                 Gemeinde; Stellung der Proselyten; Weigerung einer Unmündigen, bei 
                                                 ihrem Mann zu bleiben; Bezeugung des Todes eines Ehemanns

3.2 Ketub(b)ot (Heiratsverträge, Eheurkunden; eigentlich: "das

                                                 Geschriebene", "Hochzeitsverschreibungen"; 13 Kapitel): handelt über 
                                                 den Ehevertrag, Kidduschin, formelles Verlöbnis, bei dem der 
                                                 Ehevertrag (ketuba) unterschrieben wird, womit die Frau bereits 
                                                 rechtskräftig verheiratet ist, obwohl sie noch nicht mit dem Mann 
                                                 zusammenleben darf, bevor nicht die Heimführung, die tatsächliche 
                                                 Hochzeit (nissuin) unter der chuppa, stattgefunden hat (vgl. weiter bei 
                                                 Kidduschin, 3. Ordnung, 7. Traktat); Ketubba ist sowohl der 
                                                 Ehevertrag als auch die in ihm der Frau für den Fall der Scheidung 
                                                 oder des Todes des Mannes ausgesetzte Summe; weiter: über die Heirat 
                                                 von Jungfrauen; Strafgeld bei Vergewaltigung eines Mädchens; 
                                                 Pflichten des Manns und der Frau gegeneinander; Besitz der Frau; 
                                                 Erbrecht nach der Frau; Rechte der Witwe

3.3 Nedarim ("Gelübde"; 11 Kapitel): über Gelübde [hierin das "Patriotismus-

                                                 Gebot" für den Juden, Staatstreue ist religiöse Vorschrift, ist Gesetz 
                                                 wie von Gott, Nedarim 28b]; Aufhebung von Gelübden; Qorban; vier 
                                                 von vornherein ungültige Gelübde; Notlügen; Deutung von Gelübden; 
                                                 welche Gelübde kann ein Gelehrter erlassen? Wer kann einer Frau oder 
                                                 Tochter die Gelübde aufheben, welche Gelübde?

3.4 Nazir / Nasir („Nasiräer“; 9 Kapitel), auch: Nezirut, "Nasiräergelübde":

                                                über das Nasiräat, den Nasiräer und sein Gelübde / Asketentum zur Zeit 
                                                des Tempels; Nasir = "Geweihter", Nasiräer, der ein freiwilliges 
                                                Gelübde abgelegt hat, auf eine gewisse Zeit sich des Weines zu 
                                                enthalten und sein Haupthaar nicht zu scheren, sondern lang wachsen zu 
                                                lassen (Nu 6); auch über Nasiräergelübde von Frauen und Sklaven

3.5 (3.6) Gittin („Scheidebriefe“, "Scheidungsurkunden"; 9 Kapitel):

                                                Scheidungsrecht (Ehescheidung, Ausstellung des Get) [einige 
                                                Erläuterungen: Get, Plural Gittin; Sefer keritut, der Scheidebrief des 
                                                Mannes an die Frau. Die Frau muss mit der Scheidung einverstanden 
                                                sein. Sie kann auch Bedingungen in bezug auf Unterschrift und 
                                                monatliche Alimentenzahlungen stellen, bevor sie die 
                                                Scheidungsurkunde akzeptiert. – Aguna =  "Angekettete", eine 
                                                verlassene Ehefrau, deren Ehemann sich weigert, eine religiöse 
                                                Scheidung, einen Get, zu gewähren (es gab Fälle, in denen versucht 
                                                wurde, den Mann durch – teils jahrelange – Haft zum Einverständnis 
                                                mit der Scheidung zu zwingen. Die "Aguna" darf nach der Halacha 
                                                nicht wieder heiraten, solange der Tod des Mannes nicht erwiesen ist 
                                                (ein grosses Problem, z. B. bei im Kriege Verschollenen). Eine religiöse 
                                                Scheidung gibt es nur mit Zustimmung des Ehemannes. Frauen ohne 
                                                Get (Scheidebrief) sind aus religiöser Sicht trotz ziviler Scheidung nach 
                                                wie vor an ihren Ehemann gebunden. Sie können innerhalb der 
                                                Orthodoxie nicht wieder heiraten, und wenn sie es ausserhalb tun, 
                                                werden etwaige Kinder aus dieser Ehe nicht als legitim anerkannt. 
                                                Männer können dagegen erneut heiraten, ohne dass ihnen oder 
                                                möglichem Nachwuchs Konsequenzen drohen. -- Mamser, Mamserim: 
                                                Nachkomme(n) aus einer halachisch verbotenen Beziehung, etwa aus 
                                                bestimmten blutsverwandten Beziehungen, oder das aussereheliche 
                                                (nicht das uneheliche) Kind einer jüdischen Frau mit einem Juden. 
                                                Mamser gelten zwar als Juden, sind auch in allen rechtlichen Belangen 
                                                gleichberechtigt, dürfen aber keinen Juden untadeliger Herkunft, 
                                                sondern nur andere Mamser oder aber Proselyten heiraten. Auch ihre 
                                                Kinder und Kindeskinder gelten für immer als Mamserim]; in Gittin  
                                                finden sich auch die Geschichte von Kamza und Bar-Kamza zur 
                                                Veranschaulichung von grundlosem Hass (ssinat chinam) sowie die 
                                                Traditionen über die beiden grossen Aufstände der Jahre 66-70 und 
                                                132-135 (55b-58a)

3.6 (3.5) Sota(h) ("die Ausschweifende", "untreu Werdende"): die des

                                                Ehebruchs verdächtige Frau; 9 Kapitel; Gesetze über den Ehebruch 
                                                (vgl. Nu. 5); Durchführung des Eifersuchtsordals vor dem grossen 
                                                Gerichtshof; Unterschiede zwischen Israeliten und Priestern in Rechten 
                                                und Strafen; wann gibt man das "Eifersuchtswasser" nicht zu trinken? 
                                                Nur auf hebräisch zu sagende Formeln; Tötung eines Kalbes durch 
                                                Genickbruch, wenn ein Mörder unbekannt bleibt/nicht gefunden wird 
                                                (dieser Brauch hörte später mit dem Überhandnehmen der Mordfälle 
                                                auf); im Anhang: Vorzeichen des Messias

3.7 Qidduschin / Kidduschin („Antrauung“, "Verlöbnis"; wörtlich: "Heiligungen"; 4 Kapitel): behandelt die Antrauung/Verlöbnis und

                                                andere Ehefragen [Was ist im Grundsatz die orthodoxe Lehre von der 
                                                Ehe, wie gestaltet sich eine jüdische Hochzeit? Wenn ein Mann eine 
                                                Frau heiraten will, muss er sie in Gegenwart von mindestens zwei 
                                                Zeugen erwerben, und danach wird sie seine Frau. Mit einem von den 
                                                drei folgenden Dingen kann eine Frau erworben werden: 1. mit Silber 
                                                (oder Geld; auf hebräisch das gleiche Wort: Kessef), 2. mit einer 
                                                Urkunde (so genannte Eheurkunde), Schetar, oder 3. durch Beischlaf, 
                                                Biah (die Weisen untersagten diese Form der Besitznahme). Diese 
                                                Dinge werden überall als Eheschliessung oder Anlobung bezeichnet. 
                                                Und eine Frau, die auf eine dieser drei Arten erworben wurde, wird als 
                                                geheiligt oder angelobt bezeichnet. Der Ring  Von den drei Formen der 
                                                Besitznahme hat sich heute nur noch die durch Silber / Geld erhalten. 
                                                Die Höhe des Betrages ist nicht festgelegt, heute gilt als üblich die 
                                                Anheiligung / Besitznahme durch einen einfachen Goldring. Das 
                                                Anlegen des Ringes ist ein zentrales Element bei der Chuppa und der 
                                                Eheschliessung. Dieser Akt symbolisiert nicht etwa die Eheschliessung, 
                                                sondern er vollzieht sie. Aus diesem Grund muss der Bräutigam den 
                                                Ring gekauft haben, sonst ist die Eheschliessung nicht rechtsgültig. Der 
                                                Vorschrift gemäss müssen beide Ringe den gleichen Wert haben, und es 
                                                muss ein Goldring ohne Schmucksteine oder eine sonstige Verzierung 
                                                sein, und er muss aus einem Stück gegossen sein. Der Mann heiligt 
                                                durch seine Eheschliessung die Frau, er wird umgekehrt nicht durch sie 
                                                geheiligt: Er ist der Mann (hebr. = Besitzer), und sie ist seine ihm 
                                                angetraute Frau. Der Bräutigam sagt bei seiner Eheschliessung: "Du bist 
                                                mir mit diesem Ring geheiligt, nach dem Glauben Moses und Israels." 
                                                Danach ist sie jedem anderen Mann verboten. Die Verlobung  Früher 
                                                gab es eine klare Trennung zwischen der Verlobung (= Eheschliessung) 
                                                und der Heirat (= die Frau zieht in das Haus ihres Mannes ein). Heute 
                                                findet beides zur gleichen Zeit in einer Zeremonie statt. Die Verlobung 
                                                (Erusin = Anloben) ist heute eine gegenseitige Verpflichtung, zu 
                                                gegebener Zeit einander zu heiraten. Diese Verpflichtung wird im 
                                                Rahmen eines "Abkommens" aufgesetzt, in dem die Verpflichtungen 
                                                der Schwiegereltern festgehalten werden, deren Kinder heiraten. In 
                                                diesen "Bedingungen" ist das Hochzeitsdatum festgelegt sowie auch, 
                                                wer für die Kosten der Hochzeit und die Bedürfnisse des jungen Paares 
                                                aufkommt. Diese Bedingungen sind im allgemeinen bindend. Die 
                                                Eheschliessung ist nur dann gültig, wenn beide Partner ihre volle 
                                                Zustimmung dazu gegeben haben. Wenn die "Bedingungen" 
                                                unterschrieben werden, zerbricht man einen Teller - so wie der 
                                                Bräutigam später bei der Hochzeit ein Glas zerbricht. (Im Unterschied 
                                                dazu: Schidduch = vorläufige Entscheidung einer Verhandlung um eine 
                                                mögliche Ehe, insbesondere in vorwiegend ostjüdischen Familien; 
                                                enthält auch Tenaim: Bestimmungen, die bei einer Entlobung erfüllt 
                                                werden müssen. Anlässlich der Zusammenkunft beider Familien zur 
                                                Unterzeichnung der Tenaim findet selbstverständlich eine kleine Feier 
                                                statt, die auch eine bestimmte Zeremonie begleitet.) Später wurde aus 
                                                Erusin > Kidduschin, heiligende Bestimmung; und die Eheschliessung 
                                                heisst Nissuin. Der Schabbat vor der Chuppa  Am Schabbat vor der 
                                                Hochzeit ehrt man den Bräutigam durch das Aufrufen zur Toralesung 
                                                und meistens zum Maftir, danach liest er dann die Haftara. In der 
                                                Synagoge singt man zu seinen Ehren Lieder, und die Frauen werfen von 
                                                der Frauengalerie Süssigkeiten auf ihn herab, damit das Leben des 
                                                jungen Paares versüsst wird. In vielen Gemeinden ist es üblich, dass die 
                                                Braut bei dieser Gelegenheit nicht in der Synagoge anwesend ist, denn 
                                                das Paar sieht sich mehrere Tage vor der Hochzeit nicht. In einigen 
                                                Gemeinden sieht es sich erst am Hochzeitstag selbst in dem Augenblick 
                                                wieder, in dem der Bräutigam sich anschickt, das Gesicht der Braut mit 
                                                dem Brautschleier zu verdecken. Am Schabbat vor der Hochzeit findet 
                                                ein grosser Kiddusch statt, bei dem der Bräutigam aus der Tora zitiert. 
                                                In der Zwischenzeit leisten die Freundinnen der Braut, die zu Hause 
                                                geblieben ist, Gesellschaft. Dieser Schabbat heisst ihr zu Ehren 
                                                "Schabbat der Braut". Der Bräutigam wird dagegen an seinem 
                                                Hochzeitstag als König betrachtet, und deshalb begleitet man ihn am 
                                                Tag seiner Hochzeit auch genauso, wie man einen König begleiten 
                                                würde. Der Tag der Hochzeit  Der Tag der Hochzeit wird dem Datum 
                                                entsprechend festgelegt, das für den ersten Geschlechtsverkehr des 
                                                jungen Paares in der Hochzeitsnacht geeignet ist (entsprechend der 
                                                Menstruation der Braut; sie muss in der Hochzeitsnacht rein sein). 
                                                Andere Gesichtspunkte (ob der Festsaal frei ist, Verwandte aus dem 
                                                Ausland anreisen können, Prüfungen abgelegt sind o. Ä.) spielen dabei 
                                                erst in zweiter Linie eine Rolle. Bevor die Braut unter die Chuppa tritt, 
                                                muss sie sich in der Mikwe gereinigt haben. Für Braut und Bräutigam 
                                                ist der Hochzeitstag wie ein Versöhnungstag, an dem sie ein ganz neues 
                                                Kapitel ihres Lebens beginnen. Es ist ein Tag, an dem sie vor sich 
                                                Rechenschaft ablegen, an dem sie füreinander Verantwortung 
                                                übernehmen. Entsprechend der Halacha fastet das junge Paar am Tag 
                                                seiner Hochzeit, um sich einerseits ganz auf Ernst und Bedeutung der 
                                                Hochzeit zu konzentrieren, und andererseits, um sich daran erinnern zu 
                                                lassen, dass es jetzt an der Zeit ist, die Jugend hinter sich zu lassen und 
                                                die Ehe als neue Menschen zu beginnen. Der Mensch wird erst dann als 
                                                Mensch bezeichnet, wenn der Mann die Frau gefunden hat; denn vorher 
                                                haben sie noch nicht das Stadium der Vollkommenheit erreicht. Die 
                                                Vorschriften für das Fasten verlangen vom Bräutigam und von der 
                                                Braut, dass sie bis nach der Eheschliessung fasten. Findet die Hochzeit 
                                                allerdings in den späten Abendstunden statt, dürfen sie, sobald die 
                                                ersten Sterne am Himmel zu sehen sind, eine leichte Mahlzeit essen. 
                                                (An bestimmten Tagen muss das Paar überhaupt nicht fasten; an 
                                                bestimmten Tagen findet überhaupt keine Hochzeit statt.) Es ist üblich, 
                                                dass die Eltern der Braut dem Bräutigam am Hochzeitstag einen neuen 
                                                Tallit schenken, in den er sich am Tag nach der Hochzeit für das 
                                                Morgengebet einhüllt. Der Bräutigam schenkt seiner Braut an diesem 
                                                Tag seinerseits ein Gebetbuch, auf dessen Rücken ihre Initialen 
                                                eingeprägt sind, einen Blumenstrauss (den er zur Hochzeit mitbringt) 
                                                und eine kleine Flasche Parfüm. Die Ketubba  Als erster Akt am 
                                                Hochzeitsabend wird die Ketubba, d.h. der Ehevertrag, von zwei 
                                                Zeugen (die nicht zur Familie gehören dürfen) und dem Bräutigam 
                                                unterschrieben. Das muss vor der Hochzeit stattfinden; denn es ist 
                                                verboten, mit einer Frau allein zu bleiben, ohne dass eine Ketubba ihre 
                                                Rechte sichert. Die Ketubba ist eine Urkunde, die die Rechte der Frau 
                                                aufführt, zu denen sich der Ehemann verpflichtet (3 Rechte): 
                                                1. Unterhalt (Sch´era), 2. Bekleidung (Kesuta), 3. Geschlechtsverkehr 
                                                (Onata). Sie regelt auch die Versorgung der Frau mit dem Vermögen 
                                                des Mannes im Falle einer Scheidung oder beim Tod des Ehemannes. 
                                                Die Hochzeit selbst  Nach der Unterschrift unter die Ketubba beginnt 
                                                sogleich die Hochzeit selbst. Die Braut sitzt auf ihrem Brautstuhl; zu 
                                                ihrer Seite stehen die beiden Mütter. Den Bräutigam begleiten die 
                                                beiden Väter, während er auf sie zugeht, um ihr Gesicht für die 
                                                Zeremonie unter der Chuppa und den Weg dorthin zu bedecken. Die 
                                                Brautführer werden als "Schuschbinim" bezeichnet. Da der Bräutigam 
                                                am Tag seiner Hochzeit einem König gleicht, geht er nicht allein, 
                                                sondern erhält zu Ehren des Tages eine Begleitung, genau wie auch die 
                                                Braut. Diese Brautführer sind in der Regel die Eltern: zwei Väter für 
                                                den Bräutigam und zwei Mütter für die Braut. Der Bräutigam geht zur 
                                                Braut wie Gott auf den Sinai in einer Feuerwolke herniederstieg. Die 
                                                Brautführer und die Gäste halten während der Hochzeitszeremonie 
                                                Kerzen in den Händen. Der Bräutigam, von den beiden Brautführern 
                                                begleitet, die Kerzen in den Händen haltend, schreitet zum Brautstuhl, 
                                                auf dem die Braut sitzt. Er ergreift den Schleier auf ihrem Kopf mit 
                                                beiden Händen und bedeckt damit ihr Gesicht, damit bringt der 
                                                Bräutigam seinen Besitzanspruch auf seine Partnerin zum Ausdruck. 
                                                Der Rabbiner sagt zur Braut den gleichen Segen, den Rebekka während 
                                                ihrer Hochzeit mit Isaak hörte: "Du, unsere Schwester, werde Mutter 
                                                von tausendmal Zehntausend!" Vom Brautstuhl schreitet der Bräutigam 
                                                zur Chuppa, und während er schon unter ihr steht, wird die Braut zu 
                                                ihm geführt. Es ist ein weit verbreiteter Brauch, dass die Braut mit ihren 
                                                Brautführern den Bräutigam siebenmal umkreist, bevor sie sich neben 
                                                ihn stellt. Nach dem Segensspruch über den Wein sagt der Rabbiner den 
                                                Segensspruch für die Verlobung. Braut und Bräutigam nehmen einen 
                                                Schluck Wein. Danach werden zwei Zeugen aufgerufen, um der 
                                                Eheschliessung selbst beizuwohnen, wenn sich der Bräutigam an die 
                                                Braut wendet und zu ihr sagt: "Du bist mir mit diesem Ring nach der 
                                                Religion Moses und Israels geheiligt". Damit streift er ihr den Ring über 
                                                den Zeigefinger ihrer rechten Hand (keinen anderen Finger!) Nun liest 
                                                der Rabbiner die Ketubba vor, und der Bräutigam legt sie mit der 
                                                rechten Hand in die rechte Hand der Braut. Dann sagt der Rabbiner die 
                                                sieben Segenssprüche der Eheschliessung: 1. Frucht des Weinstocks, 
                                                2. alles zu seiner Ehre erschaffen, 3. den Menschen gebildet, 4. den 
                                                Menschen nach seinem Bilde, 5. die unfruchtbar war, in ihr versammeln 
                                                sich ihre Kinder in Freude, 6. dass sich die Liebenden freuen, 7. Dank 
                                                an Gott. Braut und Bräutigam trinken nach den sieben Segenssprüchen 
                                                nochmals einen Schluck Wein, und der Bräutigam zertritt das Glas mit 
                                                dem rechten Fuss (in einigen Gemeinden zertritt er es zu einem anderen 
                                                Zeitpunkt), denn gerade bei der Gründung der eigenen privaten Familie 
                                                betont man die Verbindung und Identifizierung mit dem Haus Israel als 
                                                Ganzem, dessen Symbol - der Tempel - immer noch zerstört ist und 
                                                dessen Bewohner grösstenteils immer noch zerstreut in der Diaspora 
                                                leben. Das Glas ist Ausdruck der Identifizierung mit der Zerstörung und 
                                                der Unvollkommenheit. Nach anderen symbolisiert das Glas die 
                                                Zerbrechlichkeit der Ehe. Die Eheschliessungszeremonie endet damit, 
                                                dass sich das Paar in ein Zimmer zurückzieht, in dem es allein ist. Die 
                                                Zeugen der Eheschliessung begleiten Braut und Bräutigam bis zu 
                                                diesem Zimmer, in dem sie sich zum ersten Mal als Mann und Frau 
                                                gegenüberstehen. Hier essen sie auch ihre erste leichte Mahlzeit nach 
                                                dem Fasten und nach der Erregung durch die Ereignisse um die 
                                                Hochzeit. Erst nachdem die beiden eine Zeit lang allein waren, ist die 
                                                Eheschliessungszeremonie beendet. In den orientalischen Gemeinden 
                                                ist dies erst nach dem Hochzeitsmahl in der Hochzeitsnacht der Fall. Es 
                                                sollte hervorgehoben werden, dass der Geschlechtsverkehr in der 
                                                Hochzeitsnacht im Judentum als eine Pflicht gilt wie jede andere, die 
                                                beide Parteien erfüllen müssen. Angesichts dessen sieht die Halacha 
                                                vor, dass das junge Paar seine Kontakte fortsetzen darf, selbst wenn 
                                                nach der ersten Berührung jungfräuliches Blut fliesst. Nach den ersten 
                                                Kontakten in der Hochzeitsnacht gilt die Frau als unrein für vier bzw. 
                                                fünf Tage, danach beginnt sie ggf. mit der rituellen Reinigung (vgl. 
                                                Nida). Das Judentum betont auch die Bedeutung, sich mit Braut und 
                                                Bräutigam an ihrem Hochzeitstag zu freuen, und diese Freude ist eine 
                                                Pflicht. Sie kommt nicht in einem aufwändigen Festmahl, noch in 
                                                einem lauten Orchester zum Ausdruck, sondern in der aufrichtigen 
                                                Freude, durch Gesang und Tanz vor der Braut. Zur Hochzeit gehört 
                                                auch die Pflichtmahlzeit, in deren Verlauf Torakommentare und erneut 
                                                die "sieben Segenssprüche" von den Anwesenden zu hören sind. Diese 
                                                Mahlzeit kann auch später, im engeren Familienkreis, stattfinden und 
                                                wird im Verlaufe von sieben Tagen wiederholt (z. B. Familie des 
                                                Bräutigams, der Braut, Arbeitskollegen, Kommilitonen usw.: Schewa 
                                                Jamim Hamischte). Dort kann man sich viel intensiver um seine Gäste 
                                                kümmern und seinerseits von ihnen Freundschaft und Anerkennung 
                                                empfangen. Eine "Hochzeitsreise" kennt die jüdische Tradition nicht. 
                                                Entsprechend den Vorschriften über die Reinhaltung der Familie darf 
                                                der junge Ehemann seine Frau nach der Hochzeitsnacht nicht anrühren]

Fussnoten