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Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung (kurz: KV) ist die finanzielle Absicherung gegen die mit einer Erkrankung verbundenen Folgerisiken wie Leistungsausfall, notwendige Pflege und Heilbehandlung.[1] Der Begriff wird oft auch als Synonym für die Krankenkasse verwendet, die Träger einer Krankenversicherung ist. In Deutschland gibt es als Besonderheit die
Im Jahr 1931 gab es in Deutschland insgesamt 6985 Krankenkassen.[2]
1991 gab es 1209 Krankenkassen, 1993 insgesamt 1367 und am 1. Januar 2019 insgesamt 109 Krankenkassen, davon 84 Betriebskrankenkassen.[3]
Die Zahl der Krankenkassen sollte nach Ankündigung der Bundesregierung im Juni 2006 im Rahmen der Gesundheitsreform weiter reduziert werden und von bestimmten Mindestgrößen der Mitgliederzahlen abhängig werden. Die Anzahl der Krankenkassen im Zeitablauf (Angaben zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres) reduzierte sich seither durch die Schließungen von Krankenkassen (z. B. BKK Airbus und City-BKK) sowie durch Fusionen.[4]
Siehe auch
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Fritz Dross et al.: Krankenversicherung. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 796 f.
- ↑ Walter Schuhmann, Ludwig Brucker: Sozialpolitik im neuen Staat. W. Rink u. B. Krause, Berlin 1934, S. 356.
- ↑ Laut Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung#Quantitative_Entwicklung_der_Krankenkassen