PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Rechtsphilosophie

Aus PlusPedia
Version vom 9. Juni 2021, 10:32 Uhr von OberKorrektor (Diskussion | Beiträge) (soweit)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft, die sich mit den grundlegenden Fragen des Rechts und der Rechtsprechung befasst, wobei es zahlreiche Überschneidung mit Einzelthemen aus der Philosophie gibt. Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Was ist Recht?
  • In welchem Verhältnis stehen „Gerechtigkeit“ und „Recht“ zueinander?
  • In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral?
  • Welchen (materiellen) Inhalt sollte das Recht haben?
  • Wie entstehen (formal) Rechtsnormen?
  • Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit)
  • In welchem Verhältnis stehen „Rechtsgefühl“ und „Recht“ zueinander?

Zumindest einige dieser Fragen – insbesondere nach der Verbindung von Recht und Moral, der allgemeinen Struktur von Rechtsnormen und nach der Rechtsverbindlichkeit – stellt sich neben der Rechtsphilosophie auch die sogenannte Rechtstheorie, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts, zunächst unter der Bezeichnung „Allgemeine Rechtslehre“ (englisch [analytical] jurisprudence), als eine von der Rechtsphilosophie unabhängige Disziplin herausgebildet hat. Das genaue Verhältnis von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zueinander ist im Einzelnen umstritten.

Ein wichtiger Wegbereiter war der deutsche Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel mit seinem Werk Grundlinien der Philosophie des Rechts im Jahr 1820.[1]

Andere Lexika





Einzelnachweise