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Brandenburgische Spielbanken

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Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG
Unternehmensform GmbH & Co. KG
Gründung 1997
Unternehmenssitz Potsdam
Unternehmensleitung Anja Bohms und Horst Mentrup
Mitarbeiter 122 (per 31. Dezember 2014)
Branche Glücksspiel
Website bbsb.de

Die Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG ist ein Betreiber von Spielcasinos in Cottbus und an ihrem Sitz in Potsdam.

Historie

Die Brandenburgischen Spielbanken wurde im Dezember 1997 gegründet und sind ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen. Die Gesellschafter sind die Brandenburgische Spielbanken Beteiligungs-GmbH (Komplementär ohne Einlage und ohne Kapitalanteil) und die Land Brandenburg Lotto GmbH (alleiniger Kommanditist).[1]

Standorte

Die Gesellschaft betreibt zwei Spielbanken.

Spielbank Cottbus

Die Spielbank Cottbus „Joker’s Place“ eröffnete als erste Spielbank des Landes Brandenburg am 30. Mai 1998. Sie bietet neben dem Automatenspiel (Slot-Machines) auch Teile des Klassischen Spiels (Poker und Black Jack).

Die Spielbank befindet sich seit der Eröffnung in dem Gebäude der ehemaligen Staatsbank des Landes – im „Haus des Geldes“ mitten im Zentrum der Stadt. Die Spielbankengesellschaft restaurierte das Gebäude im Stil der Gründerzeit und baute es zu einer Spielbank um.

Spielbank Frankfurt (Oder)

Die Spielbank Frankfurt (Oder) „Joker’s Place“ wurde am 25. Mai 2006 eröffnet und bot neben dem Automatenspiel (Slot-Machines) auch Teile des Klassischen Spiels (Poker- und Black-Jack).

Die Spielbank befand sich in Frankfurt (Oder) in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude direkt am Oderturm. Dieses Gebäude wurde in den Jahren 1933–1934 nach einem Entwurf des Architekturbüros Winkler & Gütte als Verwaltungsgebäude der Frankfurter Elektrizitätswerke erbaut und gilt als erstes in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtetes Haus der Stadt an der Oder. Im Jahr 2006 sanierte die Spielbankengesellschaft das Gebäude und baute es zu einer Spielbank um.

Die Spielbank Frankfurt (Oder) beendete am 31. März 2015 ihren Spielbetrieb, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit fehlte.

Spielbank Potsdam

Die Spielbank Potsdam „Joker’s Garden“ wurde am 4. Januar 2002 eröffnet. Sie bietet Automatenspiel mit Slot-Machines (Automaten) und das klassische Spiel mit Roulette-, Poker- und Black-Jack-Tischen an.

Die Spielbank befindet sich in einem denkmalgeschützten klassizistischen Gebäude aus der Mitte des 18. Jahrhunderts in der Potsdamer Schloßstraße 14.

Betrieb

Die Brandenburgische Spielbanken GmbH hält die Erlaubnis zum Betrieb der Spielbanken im Land Brandenburg. Sie unterliegt dem Ordnungsrecht und hat damit die Aufgabe, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und ein Ausweichen auf nichterlaubte Glücksspiele zu verhindern. Weiterhin soll eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken ausgeschlossen werden. Die Aufsichtsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Sie ist Mitglied im Deutschen Spielbankenverband e.V. (DSbV).

Gesetzliche Grundlage und Aufsicht

Die Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG unterliegt der Aufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Das Ministerium erteilt die Konzessionen und Genehmigungen für das Spielangebot und die Spielordnungsverordnung mit entsprechenden Auflagen und Vorgaben gemäß dem Glücksspielgesetz des Landes Brandenburg (SPIELBANKGESETZ- SpielbG, ergänzend siehe Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels im Land Brandenburg).[2][3] Das Ministerium stellt durch Kontrollen sicher, dass ein den geltenden Rechtsvorschriften entsprechendes seriöses und zuverlässiges Glücksspielangebot im Land Brandenburg zur Verfügung steht.

Ausweispflicht: Jeder Gast muss entsprechend der gesetzlichen Vorschrift einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für den Abgleich mit der Sperrdatei vorlegen.
Mindestalter: Das Mindestalter zum Betreten der Spielbanken und zur Teilnahme an den Glücksspielen beträgt 18 Jahre.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Merten Haring: Sportförderung in Deutschland: Eine vergleichende Analyse der Bundesländer. Springer-Verlag 2010, ISBN 3-531-92192-4, S. 98 Punkt 5.3 Glücksspiel
  2. Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK). Abgerufen am 31. Dezember 2014.
  3. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Brandenburg (Spielbankgesetz - SpielbG) vom 22. Mai 1996