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Bauherrenmodell

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Unter Bauherrenmodell versteht man in der Immobilienwirtschaft eine zivilrechtliche Gestaltungsform von Verträgen (Vertragsgestaltung) zur Ausnutzung von Steuervorteilen. Die einzelnen Verträge unterscheiden sich insbesondere in der Form des Zusammenwirkens der Beteiligten und ihrer Aufgaben. Das Kölner Modell ist der Prototyp und die bedeutendste Art des Bauherrenmodells. Die privaten Bauherren erwerben zunächst ein Grundstück und beauftragen ein Unternehmen - meist als Generalunternehmer - mit der Errichtung eines Wohnhauses, wobei im Regelfall ein Treuhänder eingeschaltet ist. Die Finanzbehörden haben seit 1978 die im „Kölner Modell“ erzielbaren Steuervorteile durch durch engere sachliche und zeitliche Definitionen begrenzt. Der Finanzausschuss des Bundestages kritisierte im Juni 1980 die Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerrechts. Das Bauherrenmodell beruhte ursprünglich auf der Überlegung, dass die für die Finanzierung aufzubringenden Kreditzinsen und Tilgungen durch die Minderung der Steuerlast und zum Beispiel durch die Einnahmen aus der Vermietung wieder aufgewogen wurden. Auch für selbstgenutzte Wochnungen kam dies zum Tragen, weil die monatliche finanzielle Belastung meist niedriger als bei einer Mietwohnung war.

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