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Mittelverwendungskontrolleur

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Ein Mittelverwendungskontrolleur wird in einer Kommanditgesellschaft (KG) benötigt, die den Zweck hat, einem Dritten Investitionen zu ermöglichen. Die Kommanditisten der KG zahlen ihren Kommanditanteil ein, der Mittelverwendungskontrolleur muss sich davon überzeugen, dass diese finanziellen Mittel dem Zweck der KG entsprechend ausgegeben werden, d.h. dass der Dritte die geplanten Investitionen tatsächlich ausführt und dabei nach wirtschaftlichen Grundsätzen vorgeht. Arbeitet der Mittelverwendungskontrolleur nicht zuverlässig und es werden finanzielle Mittel zweckwidrig verwendet, so haftet er mit seinem Privatvermögen den Kommanditisten gegenüber.


Anmerkungen

Aus der QS: Kein Artikel, falsche Definition, keine Quellen. Mittelverwendungskontrolleur werden bei geschlossenen Fonds eingesetzt. Das ist hier wohl gemeint. Aber ohne intensive Kenntnisse der Vertragsgestaltung bei geschlossenen Fonds, kann man nicht erkennen, worum es geht. In jedem Fall hat das nichts mit der KG als Rechtsform zu tun.-- Karsten11 13:05, 23. Jul. 2010 (CEST)

Tante Kugel gibt Mittelverwendugnskontrolleur im Zusammenhang mit rechtskräftiger Verurteiulung bei den Falk Zinsfonds GbR zurück, ebenso wird er dort als eine Form des Wirtschaftsprüfers vorgestellt. Vorschlag: Dorthin Redirecten und Infos einarbeiten. Datei:Symbol neutral vote.svg Neutral
--JARU  Postfach  Feedback? 10:38, 24. Jul. 2010 (CEST)


Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Strongeagle angelegt am 15.07.2010 um 20:01,
Alle Autoren: Karsten11, ペーター, Mushushu, Strongeagle


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