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Benachrichtigung (Unterhaltsvorschuss)
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Die Benachrichtigung im Unterhaltsvorschuss ist ein Dokument, welches ein zahlungspflichtiger Elternteil erhält, dessen von dem anderen Elternteil betreutes Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat. Die Benachrichtigung wird mit einer Postzustellungsurkunde versandt. Inhalt der Benachrichtigung ist die Information über den Sachverhalt, die Information über durch die Kasse gezahlte monatliche Beträge und die Aufklärung über Rechte und Pflichten. So kann das Jugendamt einen Titel erwirken und diesen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchsetzen. Rechtsgrundlagen sind § 1613 BGB und das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), wonach die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG auf das Land oder die Kommune als hinter den Unterhaltsvorschusskassen stehender Sozialleistungsträger übergehen.
Unterlagen
Mit diesem Dokument können weitere Unterlagen angefordert werden:
- vollständige Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (wenn alles fehlt)
- vollständiger Bescheid über Leistungen des Jobcenters
- Bewerbungen siehe Merkblatt (bei Leistungen des Jobcenters und Aufstockern, mit Merkblatt als Anlage)
- aktueller Nachweis über den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente
- aktueller Nachweis über den Bezug der Rente
- Steuerbescheide (bei Selbstständigkeit oder Freiberuflern)
- aktuelle Erklärung zur Zahlungsbereitschaft
- Nachweis über die Zahlung von Unterhalt (als Kontoauszug)
- weitere Nachweise über die ärztliche Behandlung und daraus resultierende Folgen (bei Einrichung eines Attests, mit Merkblatt als Anlage)
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