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Ferienwohnung

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Gebäude mit Ferienwohnungen

Eine Ferienwohnung - international auch Apartment genannt - ist als eine funktional selbstständige und in sich geschlossene Unterkunft in einem Haus oder auf einem Grundstück zu betrachten. Rechtlich begründet sich die Vermietung einer solchen, ähnlich dem eines Wohnraummietverhältnisses. Es handelt sich also dabei um eine Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt. Allerdings bezieht man eine Ferienwohnung in der Regel nur in einem bestimmten Zeitraum. Somit ist der Bezug in erster Linie einer temporären Vermietung gleichzusetzen. Jeder Anbieter einer Ferienwohnung wird sich zum Ziel setzen, dass Wohnraum und Ausstattung einen bequemen Urlaub gewährleisten. Die Wohnungen können auch Teil einer Ferienanlage sein oder eine abgeschlossene Einheit im Wohnhaus des Vermieters. Eine Ferienanlage umfasst Gebäude mit mehreren Wohnungen, die dem Zweck der Ferienvermietung überlassen sind.

Der Trend in Deutschland zeigt, dass sich Ferienwohnungen zu beliebten Unterkunftszielen etablieren. Zum einen ist es vielleicht die Individualität und zum anderen ein Stück Unabhängigkeit, welches dieses Domizil zu bieten hat.

Ausstattung

Grundsätzlich sollten Ferienwohnungen einem gewissen Standard entsprechen. Es gibt in Deutschland bestimmte Qualitätskategorien. Allerdings besteht darüber kein Pflichtnachweis, wie im klassischen Hotelgewerbe. Küche oder Kochnische sind Hauptbestandteile, denn die Feriengäste sind Selbstversorger. Es gibt auch Ferienwohnungen, bei denen stattdessen eine Gemeinschaftsküche vorhanden ist. Häufig gibt es eine Waschmaschine zur gemeinsamen Nutzung.

Die zur Anmeldung bereitstehenden Qualitätsuntersuchungen ermöglichen eine Vergabe von Sternen. So wird Vermietern, denen an einer Sterneinstufung gelegen ist, die Möglichkeit gegeben, ihre Ferienwohnung unter die Lupe nehmen zu lassen und entsprechend einzustufen. Oft handelt es sich dabei um Ferienwohnungen in bevorzugten Urlaubsorten. Der private Vermieter wird selten darauf zurückgreifen. Hier werden viel Wert auf den individuellen Kontakt und eine persönliche Schlüsselübergabe gelegt. Fernsehen und WLAN werden häufig als Standard angeboten und nicht gesondert berechnet.

Es versteht sich natürlich, dass ein eigener Sanitätsbereich (Dusche, Badewanne) in der Ferienwohnung vorhanden ist. Balkon oder Terrasse können je nach Standort und Lage Bestandteile der Ferienwohnung sein, gelten aber nicht als „Muss“. Die Zimmer sollten immer mit mindestens einem Außenfenster ausgestattet sein.

Preisgestaltung

Bei den Mietpreisen ist die Preisgabenverordnung zu beachten. Demnach müssen sowohl der Preis für einen Tag bzw. eine Übernachtung als auch die Staffelpreise für mehrere Tage oder eine ganze Wochen angegeben werden. Der Endpreis gibt Auskunft über die Erfassung bestimmter Leistungen. Fakultative Preisbestandteile, wie Reinigung, Energieverbrauch oder Telefon dürfen gesondert berechnet werden; das gilt auch für Bettwäsche, Handtücher und weitere Angebote, soweit diese nicht vom Gast mitgebracht werden.

Im Unterschied zu einem Hotel werden Ferienwohnungen oft für eine oder mehrere Wochen angeboten, die Preise richten sich nach der Größe der Ferienwohnung sowie der vorhandenen Ausstattung und manchmal auch nach der Personenzahl. Häufig ist eine Ferienwohnung vom Preis her günstiger als ein Hotel, aber teurer als eine Pension. Die Reinigung kann auch vom Gast selbst durchgeführt werden.

Rechtliche Fragen

Im deutschen Bauplanungsrecht ist seit 2017 in der bundesweit geltenden Baunutzungsverordnung der Begriff Ferienwohnung in § 13aVorlage:§/Wartung/buzer definiert. Ferienwohnungen werden seitdem grundsätzlich mit nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt und sind somit in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise, in Kern-, Misch- und urbanen Gebieten allgemein zulässig. Dies hat die zuvor lange bestehende rechtliche Unsicherheit beseitigt. Zudem hat der Bundesgerichtshof 2019 entschieden, dass ein Verbot der Vermietung von Eigentumswohnungen an Feriengäste der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.[1]

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia




  1. ↑ BGH, Urteil vom 12. April 2019, Az.: V ZR 112/18