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Legislative
Die Legislative (von lateinisch lex = ,Gesetz‘ und ferre = ,tragen‘, davon das PPP latum = ,getragen‘), auch gesetzgebende Gewalt genannt, ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen staatlichen Gewalten im Sinne der Gewaltenteilung. Sie wird in der Regel vom Volk als Parlament direkt gewählt.
In Deutschland gehören zur Legislative der Deutsche Bundestag und die Landtage der Bundesländer. Bei der Gesetzgebung des Bundes wirkt auch der Deutsche Bundesrat mit, dessen Mitglieder von den einzelnen Bundesländern entsandt werden und somit nicht direkt vom Volk gewählt wurden. Dies dient der zusätzlichen Kontrolle.
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