PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Sozialhilfekürzung in den Niederlanden bei mangelnden Sprachkenntnissen
In den Niederlanden soll Migranten bei mangelnden Sprachkenntnissen die Sozialhilfe gekürzt werden.
Details
- Nach einem Jahr sollen sie bei mangelnden Sprachkenntnissen den Anspruch auf Sozialhilfe verlieren.
- Das sieht ein Gesetzesentwurf der Staatsekretärin im Sozialministerium, Jetta Klijnsma, vor, über den das Parlament beraten soll.
- Es wird von den Migranten die Fähigkeit verlangt, "eine einfache Konversation über alltägliche Dinge" führen zu können. Wer sich prinzipiell weigert, Niederländisch zu lernen, dem wird die Sozialhilfe zunächst um 20 % gekürzt. Nach einem halben Jahr wird um weitere 20 % gekürzt. Nach einem Jahr werden die Leistungen dann ganz eingestellt.
- Auch anderes Verhalten kann Kürzungen nach sich ziehen. So soll z.B Sozialhilfebeziehern, die sich unangemessen verhalten oder kleiden, die Sozialhilfe für drei Monate verweigert werden.Hierunter fällt auch ausdrücklich die islamische Vollverschleierung.
- Auch aggressives Verhalten gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes oder die Weigerung, sich um Arbeit zu bemühen, soll Sanktionen nach sich ziehen.