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Weinanbaugebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Weinanbaugebiet''' ist eine [[geografische Region]], in der [[Wein]] angebaut wird, für die [[Landschaft]] und [[Landwirtschaft]] zugleich prägend ist. Der [[Begriff]] '''Weinbaugebiet''' ist im deutschen [[Weinrecht]] gesetzlich geschützt, im [[Volksmund]] heißt es auch ''Weingebiet''. Oft darf dort Wein mit einer konkreten Bezeichnung (siehe [[Marke (Recht)]], die sich meist auf dieses Weinbaugebiet bezieht, angebaut werden. Die Begriffe sind in den Ländern zwar unterschiedlich, innerhalb der EU jedoch inzwischen einheitlich geregelt. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale [[Tradition]]en und Eigenheiten des [[Weinbau]]s, der [[Rebveredelung]], [[Weinherstellung]] oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her.
'''Weinanbaugebiet''' bzw. '''Weinbaugebiet''' ist eine [[geografische Region]], in der [[Wein]] angebaut wird, für die [[Landschaft]] und [[Landwirtschaft]] zugleich prägend sind. Der [[Begriff]] ''Weinanbaugebiet'' wird zum Beispiel im {{§|3|weing_1994|juris}} des deutschen [[Weingesetz]]es genannt, im [[Volksmund]] heißt es auch ''Weingebiet''. Für bestimmte [[Qualität]]en wurden in Deutschland folgende Gebiete festlegt:
#[[Ahr (Weinanbaugebiet)|Ahr]]
#[[Baden (Weinanbaugebiet)|Baden]]
#[[Franken (Weinanbaugebiet)|Franken]]
#[[Hessische Bergstraße]]
#[[Mittelrhein]]
#[[Mosel (Weinanbaugebiet)|Mosel]]
#[[Pfalz (Weinanbaugebiet)|Pfalz]]
#[[Rheingau]]
#[[Rheinhessen]]
#[[Saale-Unstrut]]
#[[Sachsen (Weinanbaugebiet)|Sachsen]]
#[[Württemberg (Weinanbaugebiet)|Württemberg]]
 
Die ''Gesamtrebfläche'' dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2012 rund 102.000 Hektar.<ref name="Statistik">{{Internetquelle |url=http://www.deutscheweine.de/fileadmin/user_upload/Website/Service/Downloads/Statistik_2013-2014.pdf |hrsg=[[Deutsches Weininstitut]] |titel=Deutscher Wein – Statistik 2013/2014 |format=PDF; 725&nbsp;kB |datum=2014 |zugriff=2017-06-15}}</ref> Oft darf in einem ''Weinbaugebiet'' Wein mit einer konkreten Bezeichnung (siehe [[Marke (Recht)]], die sich meist auf dieses Weinbaugebiet bezieht, angebaut werden. Die Begriffe sind in den Ländern zwar unterschiedlich, innerhalb der EU jedoch inzwischen einheitlich geregelt. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale [[Tradition]]en und Eigenheiten des [[Weinbau]]s, der [[Rebveredelung]], [[Weinherstellung]] oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her.


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[[Kategorie:Weinbaugebiet| ]]
[[Kategorie:Weinbaugebiet| ]]

Aktuelle Version vom 12. Juli 2024, 13:21 Uhr

Weinanbaugebiet bzw. Weinbaugebiet ist eine geografische Region, in der Wein angebaut wird, für die Landschaft und Landwirtschaft zugleich prägend sind. Der Begriff Weinanbaugebiet wird zum Beispiel im § 3 des deutschen Weingesetzes genannt, im Volksmund heißt es auch Weingebiet. Für bestimmte Qualitäten wurden in Deutschland folgende Gebiete festlegt:

  1. Ahr
  2. Baden
  3. Franken
  4. Hessische Bergstraße
  5. Mittelrhein
  6. Mosel
  7. Pfalz
  8. Rheingau
  9. Rheinhessen
  10. Saale-Unstrut
  11. Sachsen
  12. Württemberg

Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2012 rund 102.000 Hektar.[1] Oft darf in einem Weinbaugebiet Wein mit einer konkreten Bezeichnung (siehe Marke (Recht), die sich meist auf dieses Weinbaugebiet bezieht, angebaut werden. Die Begriffe sind in den Ländern zwar unterschiedlich, innerhalb der EU jedoch inzwischen einheitlich geregelt. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her.

Andere Lexika





  1. Deutscher Wein – Statistik 2013/2014. Deutsches Weininstitut, 2014. Abgerufen am 15. Juni 2017. (PDF; 725 kB)