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Wahlrecht für Passausländer in Portugal

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In Portugal besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Allerdings gibt es ein Wahlrecht für Passausländer einiger Herkunftsländer auf kommunaler Ebene.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Ein Wahlrecht für Passausländer auf nationaler Ebene existiert in keinem europäischen Land. In einigen Ländern gibt es allerdings ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.

Wahlrecht für Passausländer in Portugal

Portugal

  • Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder portugiesische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Bei Kommunalwahlen sieht das Wahlrecht seit 1976 Ausnahmen für Bürger einiger meist, portugiesisch- und spanischsprachiger Länder vor:

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Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

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Quellen

Literatur

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