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Abhängigkeit (Medizin)

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Das Wort Abhängigkeit bedeutet in der Medizin das unabweisbare Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand und ist durch die Physiologie, zum Beispiel bei der Abhängigkeit von einer Droge zu erklären. Bekannt und verbreitet ist vor allem das sogenannte Alkoholproblem. Dabei ist oft der freie Wille eingeschränkt, so dass die Willensäußerungen des Menschen entsprechend zu bewerten sind. Das hat auch Auswirkungen auf das Strafrecht in vielen Staaten. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) werden demzufolge die Schuldunfähigkeit in § 20[1] sowie die verminderte Schuldfähigkeit in § 21 geregelt. Dies muss jedoch im Einzelfall durch ein Gutachten festgestellt werden. Eine Bedeutung kann dies zudem im Vertragsrecht haben, wenn eine Person die Bedeutung eines Vertrages nicht erkennt oder falsch einschätzt. Oft wird der Begriff Sucht verwendet, der jedoch aus Sicht der Psychologie zum Teil anders erklärt wird.

Einzelnachweise

  1. Klaus Steffen, Philipp Steffen, Catharina Eich: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis; 1. Auflage, Merkur Verlag, Rinteln 1975; mehrere Auflagen, mit Deutscher Anwalt Verlag, 23. Auflage 2018, Seite 459
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