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Adelsgesellschaft
Adelsgesellschaften waren durch Eid besiegelte Zusammenschlüsse von Adeligen, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten. Die Adelsgesellschaften gaben sich in der Regel gemeinsame Statuten, in denen ihr Innen- und Außenverhältnis geregelt wurde. Streitigkeiten wurden schiedsgerichtlich beigelegt. Die als „Gesellen“ bezeichneten Mitglieder bekräftigten ihre Gemeinschaft durch eine Festkultur, die vom gemeinsamen Mahl bis zur Ausrichtung aufwändiger Turniere reichen konnte. Gemeinsame Abzeichen oder das Tragen einer einheitlichen Kleidung bei ihren regelmäßigen Zusammenkünften trugen zur Schaffung ihrer Identität und der Abgrenzung nach außen bei. Die Selbstbezeichnung, welche die Gesellen für diese Art der Gemeinschaft fanden, war Ritterschaft.
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| Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Dieser Artikel mit der Nummer 62038715 wurde am 18. Juli 2009 in die Liste der exzellenten Artikel in der deutschen Wikipedia aufgenommen. |