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Bürgerdeputierter
Ein Bürgerdeputierter ist eine Person, die einen Ausschuss in der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund ihrer fachlichen Expertise und Erfahrung unterstützt. Dies erfolgt ehrenamtlich. Er wird von den Parteien zur Wahl vorgeschlagen. In der Ausübung seines Amtes ist er nicht weisungsgebunden und überparteilich. Er hat das Recht, an den Fraktionssitzungen der Partei teilzunehmen, die ihn vorgeschlagen hat und erhält die Einladung regelmäßig. Er hat das Recht, im Ausschuss Fragen zu stellen und abzustimmen. In der Praxis orientiert sich das Abstimmverhalten an der Partei, die ihn vorgeschlagen hat. Für die Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses erhält der Bürgerdeputierte eine Aufwandsentschädigung. Grundlage für alle Regelungen ist das BVV-Gesetz, die Geschäftsordnung und die Satzungen der Parteien und Fraktionen.