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Bestandsbuch
Wer Tiere zur Lebensmittelgewinnung hält, muss in Deutschland ein Bestandsbuch führen.
Wer ist verantwortlich
Der Halter der Tiere muss das Bestandsbuch führen oder jemand mit der Führung beauftragen.
Wann muss etwas eingetragen werden
Wird ein Apotheken- bzw. verschreibungspflichtiges Arzneimittel angewendet, muss dieses vom Halter unverzüglich im Bestandsbuch dokumentiert werden.
Was muss eingetragen werden
- Art, Anzahl und Identität der behandelten Tiere,
- Standort der Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung und in der Wartezeit,
- Arzneimittelbezeichnung und die Nummer des Abgabebeleges (vom Tierarzt),
- die verabreichte Menge und die Art der Verabreichung,
- das Datum,
- die Wartezeit (in Tagen),
- wer das Arzneimittel verabreicht.
Wie muss ein Bestandsbuch aussehen
Durchnummerierte Einzelblätter, ein gebundenes Buch oder eine EDV Lösung.
Aufbewahrung
Das Bestandsbuch muss fünf Jahre aufgehoben werden.
- → Siehe Hauptartikel Arzneimittel
Quellen
Einzelnachweise
Weblinks
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Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Rweinzierl angelegt am 19.09.2009 um 21:40