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Betriebsverfassungsgesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Betriebsverfassungsgesetz |
| Abkürzung: | [BetrVG] |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 11. Oktober 1952[3][4] |
| Inkrafttreten am: | 14. November 1952 |
| Neubekanntmachung vom: | 25. September 2001[1] |
| Letzte Neufassung vom: | 15. Januar 1972[2] |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
19. Januar 1972 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 5 G vom 10. Dezember 2021[5] |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
12. Dezember 2021[6] |
| Weblink: | Text des Gesetzes |
Das Betriebsverfassungsgesetz soll in Deutschland die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. In der Weimarer Verfassung wurden 1919 erstmals Arbeiterräte für die einzelnen Beitriebe bis hin zu einem Reichsarbeiterrat begründet.[7] Mit dem Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920, das für eine gewählte Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten sorgte, wurden die Mitbestimmung und die Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt. Das heutige Betriebsverfassungsgesetz steht in der Tradition des Weimarer Gesetzes. Eine Besonderheit ist das Sprecherausschussgesetz, das 1988 für Betriebe mit mehr als zehn leitenden Angestellten geschaffen wurde.
Einzelnachweise und Anmerkungen
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Betriebsverfassungsgesetz) vermutlich nicht.
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