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Digitaler Radiergummi

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Der Begriff digitaler Radiergummi soll eine Funktion beschreiben, um im Internet in Zukunft in bestimmten Bereichen das Vergessen oder zumindest das Nichtwiederfinden zu ermöglichen. Darüber hinaus könnte unabhängig von der Dauerhaftigkeit der Datenspeicher, der Politik der Suchmaschinenbetreiber und der Regierungen nicht nur der öffentlich zugängliche Teil der Informationswelt zeitlich begrenzt werden.

So schrieb Thomas de Maizière in seinen Thesen des Bundesinnenministers für eine gemeinsame Netzpolitik der Zukunft:

„Umso wichtiger wäre es, dem Internet in Zukunft in bestimmten Bereichen das Vergessen oder zumindest das Nichtwiederfinden beizubringen.“

Thomas de Maizière 23.06.2010 zum 100 Geburtstag von Konrad Zuse,[1]

Darüber berichteten das ZDF 2010 in der heute-Sendung und auch die Financial Times. Kritiker bezeichnen diese Funktion in bestimmten Zusammenhängen als Zensur und behaupten, sie widerspreche der Informationsfreiheit. Ein Recht auf Vergessenwerden wurde im europäischen Recht in Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen.

Einzelnachweise

  1. Vergessen im Internet(Archivversion vom 15.7.2014, Ideenwettbewerb der Projektgruppe Netzpolitik des Bundesministeriums des Innern

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