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Diskussion:Heike Block

Aus PlusPedia
Letzter Kommentar: 12. Mai 2021 von OberKorrektor in Abschnitt Dienstaufsichtsbeschwerde läuft...
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Auch wenn wir hier in der PlusPedia sind, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass einige Sätze nicht neutral formuliert sind:

  • Sie hat alles richtig gemacht (Anzeige, POLIZEI, Rektor), jedoch half ihr das nicht.
    • Eine solche Aussage beruht auf der subjektiven Einschätzung einiger Reporter. Wer kann darüber urteilen, welches Verhalten RICHTIG oder falsch ist? Die Polizei? Die Presse? Die Schulleitung? Die Autoren des Artikels?
  • ... jedoch kam es nie zu einer Sicherheitsverwahrung.
    • Sicherheitsverwahrung ist im deutschen Strafrecht erst nach einer Verurteilung möglich. Die Polizei kann darüber nicht selbständig entscheiden.
  • Es gab nach einer Hausdurchsuchung bei Gero Sch. Hinweise, auch welche die nicht gefunden wurden.
    • Hinweise, die NICHT gefunden wurden, können auch nicht in einer Enzyklopädie erscheinen
  • Der Richter ließ Gero Sch. laufen, da er keine Gefährlichkeit sah.
    • Hier sollte mindestens noch en Datum stehen, um diese Handlung zeitlich einordnen zu können.
  • Gero Sch. hatte am Todestag eine Menge an Kampfmittel dabei, um Heike Block qualvoll zu befragen.
    • Welche Kampfmittel?

Dieser Artikel beschreibt ein wirklich trauriges Ereignis. Dennoch möchte ich darum bitten, bei der Formulierung der Sätze etwas mehr Sorgfalt zu verwenden, damit Außenstehende diesen Artikel flüssig lesen und schnell verstehen können. --87.152.202.173 22:31, 18. Sep. 2010 (CEST)

Der Artikel ist erst vor einem Monat ins Board gestellt worden und wird sich im Laufe der Zeit sicherlich noch erweitern und eventuell präzisieren. Mir wären - als ehemaliger Lehrer - solche Verhältnisse in Schulen etwas fremd, d.h. man kriegt die Informationen gefiltert durch die Medien und die schreiben - meines Erachtens - nach den ihnen vorgegebenen Konzepten. Die wirklichen Hintergründe sind kaum ermittelbar, d.h. mir ginge es nur darum, ob das Rollenverhalten der beteiligten (Amts-)Personen normal und nachvollziehbar ist - da beginnen die Zweifel. Ein Lehrer hat kaum Zeit, sich um einen einzelnen Schüler so zu kümmern und wenn der so nervig wird und ständig Ärger verursacht, dann wäre es Sache ihrer Rechtsanwälte, dies in Ordnung zu bringen. In den Medien wird das Bild einer völlig überforderten Lehrerin gezeichnet - so was kommt nicht durch die Referendarzeit, d.h. die Medien haben sich - meines Erachtens - hier etwas zurechtgeschrieben. Den Artikel halte ich für durchaus wichtig - doch es sind noch etliche Fragen vorhanden.--Gerhard kemme 23:17, 18. Sep. 2010 (CEST)

Es geht mir nicht darum, den Artikel zu löschen, es geht mir darum, bestimmte Formulierungen ("richtig" und "falsch") zu vermeiden. In den Medien wird oft und gerne der Eindruck vermittelt, man müsse nur eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft abgeben und schon werden alle Probleme, vor allem emotionale Probleme wie Kindesmissbrauch oder Sexualstraftaten, gelöst. Das ist aber nicht so. Im Fall von Gero S. waren zahlreiche Personen einbezogen: die überforderte alleinerziehende Mutter, die Lehrerin, der Schulleiter, die Beratungslehrer(in), weitere Lehrer, der sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises, mindestens ein Psychotherapeut, mindestens ein psychiatrischer Gutachter, das Landesschulamt und wahrscheinlich auch irgendwelche Eltern- und Schülervertreter. Jeder hat das Problem weitergereicht. Die Frage nach dem Warum ist bis heute nur unzureichend beantwortet worden.

  • Das zeigt, wieviel kriminelle Energie in Gero Sch. steckt(e).
    • Der Begriff kriminelle Energie bezeichnet vor allem solche Taten, die aus Eigennutz begangen werden. In diesem Fall wäre das Wort Verzweiflung wohl eher angebracht.

In einem der verlinkten Artikel wird die Persönlichkeit des Täters intensiv beschrieben und ein abgebrochener Therapieversuch erwähnt. Die Psychotherapie ist eine relativ junge Wissenschaft, bis in die 1970er Jahre hinein hat man Psychotherapie in der öffentlichen Wahrnehmung oft als Klapsmühle bezeichnet und gerade ältere Männer weigern sich noch immer, irgendwelche psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Umso höher sind die Erwartungen, dass ein beliebiger Psychotherapeut innerhalb des von den Krankenkassen bezahlten Zeitrahmens und ohne Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse einen Menschen vollständig verwandeln kann. --87.152.207.35 22:02, 19. Sep. 2010 (CEST)

In Moment ist der Artikel und auch dein Disk-Beitrag - nach meiner Ansicht - etwas sehr auf die Denk- und Sprachweise der Psychologie ausgerichtet und wird so den "normalen" Rollenerwartungen kaum gerecht. Redewendungen wie: "Heike Block offenbarte sich ihrem Schulrektor, beschwerte sich, erzählte von Ihrer Angst, die Schulbehörde hörte niemals Heike Block an." Klingen in den Ohren eines Lehrers absurd und wirken absichtlich in der psychologischen Diktion geschrieben, um eine bestimmte Stimmung zu verbreiten. Lehrer sind ständig im Gespräch mit Schuldirektor, Stellvertreter, Oberstufenleiter und weiteren Kollegen - da offenbart sich kein einzelner Lehrer, sondern da wird im Rahmen von Konferenzen über Schüler gesprochen. Die Lehrer haben durchaus Kontakt zur Schulbehörde, sie unterstehen sogar der Aufsicht der Schulbehörde. Wenn jemand einen anderen tötet und sich zuvor entsprechend bewaffnet, dann wäre der Ausdruck "kriminelle Energie" durchaus zutreffend - was soll die Einlassung: "Gero Sch. hatte am Todestag eine Menge an Kampfmittel dabei, um Heike Block qualvoll zu befragen. Das zeigt, wieviel Verzweiflung in Gero Sch. steckt(e)." Wenn ich mich als Zivilperson extra bewaffne, um eine andere Person zu töten, dann klingt das mit der "Verzweiflung" wie Hohn. Es sollten hier auch die Interessen des Opfers nach angemessener Darstellung berücksichtigt werden - insofern der Versuch anderer Wortwahl oder Einfügung von Ergänzungen in den Artikel.--Gerhard kemme 23:05, 19. Sep. 2010 (CEST)

Dienstaufsichtsbeschwerde läuft...

Der Dienstherr von Heike Block hat seine Fürsorgepflicht wohl nicht wahrgenommen. Wenn die Vorsprachen von H.B. beim Schuldirektor in ihrer Personalakte notiert wurden, wie es sein müsste, ließe es sich auch belegen, ob die Beschwerden ernst genommen wurden oder nicht. Ist es möglich, dass die Personalakte nach dem Tod von H.B. den Eltern zur Einsichtnahme verfügbar ist, zur Untermauerung der Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Darstellung der gesamten Thematik zu diesem Fall - im Artikel, Presseberichten Eltern von Heike Block und Verlautbarungen der Eltern - wirkt auf mich etwas realitätsfern. Die Frage, ob es eine Einsichtsnahme in die Personalakte für die Eltern geben kann, ist eine juristische Frage, ob der Nebenkläger-Anwalt dies durchsetzen kann, bzw. überhaupt durchsetzen will.gerhard_kemme 7. Jan 2011, 20:12
die "Quelle" sind mehrere Berichte. Dabei war nicht klar, woher die z.T. etwas wirren und unlogischen Aussagen stammen. Der Fall ist für Stalking exemplarisch. Es wäre besser gewesen, am Text zu arbeiten anstatt hier lange zu diskutieren. --OberKorrektor (Diskussion) 08:18, 12. Mai 2021 (UTC)Beantworten