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EU-Richtlinie

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Im Europarecht ist die Richtlinie (Direktive nach der englischen Bezeichnung directive), allgemein auch EU-Richtlinie genannt, ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des Unionsrechts. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie nicht unmittelbar,[1] sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.

Beispiele

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe Art. 288 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
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