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Ketzerpolitik im Früh- und Hochmittelalter: Ein Vergleich
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Wird die Behandlung von Ketzern durch die katholische Kirche im Früh- und Hochmittelalter verglichen, so fällt schnell auf, dass die ziemlich barbarischen Methoden bei Einführung der Inquisition im Frühmittelalter noch nicht existierten. Ohnehin gab es im Frühmittelalter eigentlich nur zwei wirklich bedeutsame Ketzer-Verfahren, beide im 9. Jahrhundert:
Der Prozess gegen den Mönch Gottschalk von Orbais: Dieser hatte die Prädestinationslehre des Augustinus von Hippo verschärft, indem er behauptete, Gott wolle gar nicht, dass alle selig würden. Bei Augustin demgegenüber war es nur so, dass Gottes "vorherbestimmte" Gnade für die Auserwählten respektive die Verdammten nur den für Seligkeit verlangten guten Werken vorangestellt war. Es ist nicht auszuschließen, dass er sogar gewissermaßen abzählte, wie viele Passagen vor allem bei Paulus im Neuen Testament für die Vorherbestimmung sprachen und wie viele für die Beeinflussbarkeit des Schicksals durch gute Werke - und dann sozusagen den Saldo davon als maßgebend nahm.
Aus dieser Optik der Dinge musste Gottschalk aus damaliger Sicht schon fast zwingend als schlimmer Ketzer gelten. Es ist wohl realistisch, dass er einige Peitschenhiebe abbekam und gezwungen wurde, seine Schriften selber dem Feuer zu übergeben. Die fast einzige Quelle zu diesem Ereignis stammt aber von einem Diakon aus Lyon, namens Florus († um 860), der als Verteidiger Gottschalks gilt und der das Ganze als blutigste Folter-Inszenierung schildert. Gottschalk habe zudem sogar märtyrerhaft ein Gottesurteil verlangt - ihn in heiße Brühe zu stecken, wobei ihn Gott dann vor Versehrung schütze. Florus hat hier aber[1] ziemlich sicher polemisiert[2] und wollte wahrscheinlich nur provozieren.
Und was vor allem für eine relativ humane damalige Gesinnung spricht, ist dass Gottschalk in der darauf folgenden lebenslangen "Klosterhaft", wo er übrigens nicht in einer Zelle eingesperrt war, Gelegenheit erhielt, seine wichtigsten Schriften zu verfassen.[3]
Der Prozess gegen Johannes Eriugena: Eriugena war der Hofgrammatiker Karls des Kahlen. Er verfasste eine noch heute als recht modern geltende Abhandlung zu den Höllenstrafen, worin er die Meinung äußerte, diese gebe es gar nicht. Das war natürlich für die damalige Zeit ein ziemlicher Skandal. Das Traktat wurde von der Kirche als "Werk des Teufels" eingestuft. Eriugena selbst kam allerdings unversehrt davon. Erstens, weil er an der betreffenden Kirchenversammlung gar nicht zugegen war. Und zweitens - heißt es vielfach - weil er den Schutz König Karls genoss. Dies muss allerdings deutlich relativiert werden: Die Veranstaltung fand nämlich auf dem Hoheitsgebiet seines Rivalen Lothar statt, Eriugena hätte dort problemlos in Abwesenheit zu Ketzerstrafen verurteilt werden können. Es geschah aber nicht, was wiederum als Beachtung des Jesus-Gebots der Feindesliebe gedeutet werden kann.
Auch bezüglich der Anfänge der Inquisition ist etwa zu relativieren, dass einige Inquisitions-Orden (meist die Dominikaner) beim Großteil der Fälle nur die Schuldsprüche, aus religiösen Gründen jedoch nicht die Todesurteile fällten. Diese wurden danach durch weltliche Instanzen gesprochen und vollstreckt, wobei der Orden die Empfehlung aussprach, wenn immer möglich Leib und Leben der Betroffenen zu verschonen.[4] Dies änderte sich aber im Laufe der Jahrhunderte. Die Inquisitionsverfahren wurden sehr willkürlich und landesspezifisch unterschiedlich praktiziert. Im Jahre 1486 wurde in Speyer das bekannte Werk Hexenhammer veröffentlicht. 1498 beschloss der Reichstag zu Freiburg, das Strafverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation einheitlich und gesetzlich festzulegen. Es entstand 1530 die Constitutio Criminalis Carolina.
Literatur
- Kurt Flasch: Das philosophische Denken im Mittelalter
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ gemäß seinem Biografie-Artikel in der französischen Wikipedia
- ↑ auch die deutsche Wikipedia bezeichnet ihn - in anderem Zusammenhang - als Polemiker
- ↑ Geschichtsquellen.de
- ↑ Ludwig Neidhart (PD Uni Augsburg): Kirche und Gewalt, 2013