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Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer (kurz Kfz-Steuer) in Deutschland wird nur auf das Halten eines Kraftfahrzeuges erhoben und ist eine Verkehrsteuer.[1] Bei der Zulassung wird in Deutschland keine Steuer, sondern nur eine kommunale Verwaltungsgebühr erhoben. In der Schweiz heißt es Automobilsteuer.
Infolge der Vorgaben der EU zur Kohlendioxid-Emission (CO2) von PKW einigten sich im Februar 2007 die Bundesminister für Finanzen und Verkehr auf eine Umstellung, die aufkommensneutral erhoben werden soll, aber die CO2-Emission bewerten soll.[2]
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