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Lernort Kultur

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„Lernort Kultur“ ist ein Förderprogramm der Kulturverwaltung des Landes Berlin aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU-Förderperiode 2007 - 2013. Das Programm dient der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen des lebensbegleitenden Lernens sowie zur beruflichen Frühorientierung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Kultur- und Kreativbereich. Im Bereich der Kompetenzvermittlung werden seit 2009 auch Multiplikatoren weitergebildet.

Ziel des Programms ist die Unterstützung der Berufswahl im Kultur- und Kreativbereich, der sich u.a. durch ein hohes Maß an Freiberuflichkeit, Konkurrenz auf den Märkten, Flexibilität und projekthafte Tätigkeit auszeichnet. Daneben soll das Potential des Kulturbereichs für das lebensbegleitende Lernen vor allem im Bereich der Schlüsselkompetenzen exemplarisch erschlossen werden.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte Kultureinrichtungen sowie nicht gewinnorientierte private Träger. Letztere sollen mit einer öffentlich geförderten Kultur- und Bildungseinrichtung kooperieren. Einzelpersonen werden nicht gefördert.

Gegenstand der Förderung sind ein- bis zweijährige Projekte, die

a. Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsende zwischen 16 und 25 Jahren im Hin-blick auf Schlüsselkompetenzen des lebensbegleitenden Lernens (wie z.B. Sprach-, Lern-, soziale und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbe-wusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) unter Einsatz spezifischer Mittel des Kulturbe-reichs weiterbilden und ihnen dadurch eine bessere Basisqualifikation verschaffen;

b. Multiplikatoren zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen des lebensbegleitenden Lernens weiterbilden (keine ausgebildeten Lehrkräfte);

c. Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsende zwischen 16 und 25 Jahren eine be-rufliche Orientierung auf einem kreativwirtschaftlichen Teilmarkt verschaffen bzw. auf den Berufseinstieg vorbereiten (Erstorientierungsmaßnahmen).

Insbesondere sind folgende Kosten förderfähig:

  • Kosten der Projektleitung und Projektverwaltung (Stundennachweis erforderlich)
  • Kosten für interne Dozenten (Stundennachweis erforderlich)
  • Kosten für Miete und Mietnebenkosten (vertraglicher Nachweis)
  • Kosten für externe Dozenten auf Honorarbasis (vertraglicher Nachweis und Stundenzettel)ohne Reisekosten und ohne Vor- und Nachbereitungsaufwand
  • Kosten für Reisen der Teilnehmer und des eigenen Personals
  • Abschreibungen auf Geräte, IT u.ä.

Für alle anteiligen Kosten sind nachvollziehbare Berechnungsschlüssel zu bilden. Details zur Kos-tenkalkulation können in der ESF-Förderfibel nachgeschlagen werden.

Weitere Voraussetzungen der Förderung

  • Inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan.
  • Gesicherte Kofinanzierung (Barmittel – auch von Dritten –, Teilnehmerentgelte, anrechenbare Kosten für Mieten und Projektverwaltung, Kosten eigenen Personals).
  • Gesicherte Projektverwaltung und -abrechnung.
  • Für freie Träger: Einbeziehung einer öffentlich bzw. überwiegend öffentlich getragenen Kultur- und /oder Bildungseinrichtung.
  • Einhaltung der Querschnittsziele des Operationellen Programms (Nachhaltigkeit, Chancen-gleichheit, Integration).
  • Information der Öffentlichkeit und der Teilnehmer über die Beteiligung des ESF.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online im EurekaPlus-System unter [1]. Vor Antragstellung ist eine kostenlose Online-Registrierung als Projektträger erforderlich. Die eingegebenen Daten zu Rechtsform, Adresse und Geschäftsführung werden in jedes Antragsformular übernommen. Es wird ein Passwort gewählt und eine sog. „Legitimation“ ausgegeben, die für das „Absenden“ von Dokumenten im EurekaPlus-System benötigt wird. Die Online-Antragstellung erfolgt Abschnitt für Abschnitt. Erforderlich sind Angaben zum zeitlichen Umfang der geplanten Qualifizierung und zur Zahl der geplanter Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Kosten und die Finanzierung werden in einem standardisierten Finanzierungsplan kalkuliert. Inhalt und Ablauf des Vorhabens sowie die Projektverwaltung können in weiteren Abschnitten beschrieben werden.

Nach Fertigstellung der Eingabe des Antrages können externe Dokumente in eine elektronische Projektdokumentenakte hochgeladen werden (Satzung, Vereins- oder Handelsregisterauszug, Un-terschriftsvollmachten etc.). Anschließend wird der Antrag an die Kulturverwaltung abgeschickt.

Die Antragsprüfung erfolgt zweistufig durch die Kulturverwaltung und die Technische Hilfe ecg[2]. Soweit Änderungen am Antrag notwendig sind, erfolgt dies über das EurekaPlus-System. Für eine Antragstellung ist mit einem Vorlauf von bis zu drei Monaten zu rechnen.

Vergabe der Förderungsmittel und weiteres Verfahren

Im Falle der Auswahl des Vorhabens nach den Projektauswahlkriterien erfolgt die Bewilligung der ESF-Mittel im Wege eines Zuwendungsbescheides. Die Förderung beträgt maximal 50% der förder-fähigen Projektkosten (die restlichen Finanzierungsmittel sind vom Antragsteller aus anderen Quel-len aufzubringen). Die ESF-Förderung kann in Höhe des Zwei-Monats-Bedarfs abgefordert werden, so dass es keine Liquiditätsproblematik gibt.

Nach der Bewilligung folgt die Projektdurchführung. Über EurekaPlus ist quartalsweise zu berichten bzw. abzurechnen. Alle Kosten- und Einnahmebelege sowie alle Teilnehmenden sind in EurekaPlus zu erfassen. Die Berichte werden in der Kulturverwaltung geprüft. Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Verwen-dungsnachweis (Endbericht) und sind Grundlage der Abrechnung Berlin mit der EU.

Weitere Informationen sind erhältlich online unter [3] oder direkt bei der Senatskanzlei des Landes Berlin (Kulturabteilung).

Förderbeispiele

  • "Musikfabrik 2.0" - der WeTeK gGmbH
  • "Berufsorientierung und Zusatzqualifizierung für Schauspiel, Film, Mikrofon und Synchronsprechen" der Berliner Schule für Schauspiel[4]
  • "Berufsvorbereitung" im Bereich Modedesign und Fotodesign der Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf
  • "Dance Intensive" der Tanzfabrik Berlin
  • "Neue Vernetzte Chancen - Bibliotheken, Kultur & Berufsorientierung" des Netdays e.V.[5]
  • "Programm Tanzpädagogische Kompetenz" des Dock 11[6]
  • "Zirkus - die starke Kunst des Miteinander" des Grenzkultur e.V.