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Supergrundrecht

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Werden im Berliner Reichstag die "Supergrundrechte" beschlossen?

Supergrundrecht ist ein politisches Schlagwort, das durch den damaligen deutschen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in die Medien gelangt war. Dieser hatte nach einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur Aufklärung der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 von einem „Supergrundrecht auf Sicherheit“ gesprochen. Im Vergleich mit anderen Rechten sei dieses „herauszuheben“. Er bekräftigte diese Position wenig später erneut im Zuge seiner Reise in die USA.[1]

In den Medien und insbesondere auch in der Online-Community stieß seine Äußerung daraufhin auf massenhafte Empörung, da der Minister in seiner Güterabwägung die Sicherheit jeglichen Grundrechten vorzuziehen schien.[2][3][4]

Auch die Äußerung von CSU-Parteikollege Hans-Peter Uhl, Innenexperte der Unionsfraktion, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht ab 1983 entwickelt hat, als eine „Idylle aus vergangenen Zeiten“ bezeichnete, stieß in den Medien, in der Bevölkerung und unter Juristen auf Kritik.[5]

Juristische Betrachtung

Im deutschen Recht existiert weder der Begriff Supergrundrecht, noch gibt es überhaupt ein allgemeines Grundrecht auf Sicherheit. Unter Juristen wurde die Äußerung hauptsächlich kritisch gesehen, da viele eine Aushöhlung des Rechtsstaates unter falschen Prioritäten-Setzungen befürchten. So widersprach auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier der Einschätzung des Ministers entschieden: Er sagte, es könne nicht sein, „dass um des Schutzes der Freiheit willen die Freiheitsrechte geopfert werden.“[6]

Mediale Rezeption

Die Äußerung löste unter dem Hashtag #Supergrundrecht einen Shitstorm auf Twitter und anderen Online-Foren aus, der die Empörung über die Einstellung Friedrichs zum Ausdruck bringen sollte. Und auch in den Medien wurde das Zitat aufgegriffen und kritisiert.

Politiker aller Fraktionen, insbesondere FDP, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenpartei, widersprachen Friedrich. So warf z.B. die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin dem Innenminister „Allmachtsphantasien“ vor[7] und FDP-Politiker Marco Buschmann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht in der FDP-Fraktion und Experte für Verfassungs- und Wirtschaftsrecht, bezeichnete den Umgang mit den Grundrechten als „skandalös“.[8]

In Folge der anhaltenden Kritik wurden vermehrt auch Forderungen nach einem Rücktritt Friedrichs laut, die sich neben seiner Supergrundrecht-Äußerung auch auf die verharmlosende Reaktion und mangelhafte Krisenbewältigung des Ministers im Zuge der NSA-Affäre beziehen.

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika

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Einzelnachweise

  1. Offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern
  2. Veit Medick, Philipp Wittrock (16. Juli 2013). NSA-Affäre: Innenminister Friedrich versagt als Aufklärer. Spiegel Online. Archiviert vom Original am 7. Oktober 2013. Abgerufen am 7. Oktober 2013.
  3. Manuel Bewarder, Thorsten Jungholt (16. Juli 2013). Spähaffäre : Friedrich erklärt Sicherheit zum "Supergrundrecht". Die Welt. Archiviert vom Original am 7. Oktober 2013. Abgerufen am 7. Oktober 2013.
  4. Stefan Krempl (17. Juli 2013). Friedrich erhebt Sicherheit zum Supergrundrecht. Heise Online. Abgerufen am 4. November 2013.
  5. Stefan Tomik (201307). Im Gespräch: CSU-Politiker Uhl: „Die Regierung kann deine Daten nicht schützen“. Frankfurter Allgemeine Zeitung. Archiviert vom Original am 7. Oktober 2013. Abgerufen am 7. Oktober 2013.
  6. Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Kein Supergrundrecht Sicherheit. Heise Online (5. August 2013). Abgerufen am 4. November 2013.
  7. Gastbeitrag von Herta Däubler-Gmelin (22. Juli 2013). Widerspruch dem "Supergrundrecht". Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 4. November 2013.
  8. FDP empört - Friedrich hat "skandalösen" Umgang mit Grundrechten. N24 Online (23. Juli 2013). Abgerufen am 4. November 2013.