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Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren, oft auch IK-Verfahren genannt, ist in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson) mit übersichtlichen Vermögensverhältnissen (nicht mehr als 19 Gläubiger). Arbeitslosigkeit ist ein häufiger Grund für diese Situation. Zudem erfolgt in der Regel eine Restschuldbefreiung gemäß § 20 InsO, und für den Schuldner gilt die Pfändungsfreigrenze.
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