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Wahlrecht in Hamburg

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Beim Wahlrecht in Hamburg ist zu unterscheiden zwischen zwei politischen Ebenen:

Jede Bezirksversammlung bestand ab 1974 aus 40 Abgeordneten, 1993 erfolgte eine Erhöhung auf 41, um Patt-Situationen bei Abstimmungen zu vermeiden. Seit den Wahlen 2008 – nach Anpassung an die Bevölkerungsanzahl im betreffenden Bezirk – sind es 45 bis 57 Mitglieder:

Bezirk 1949 1974 1993 2008
Hamburg-Mitte 40 40 41 51
Altona 40 40 41 51
Eimsbüttel 40 40 41 51
Hamburg-Nord 40 40 41 51
Wandsbek 50 40 41 057
Bergedorf 40 40 41 45
Harburg 50 40 41 51

Wahlberechtigt sind gem. § 6 Abs. 1 des Hamburger Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) grundsätzlich alle im entsprechenden Bezirk ansässigen Bürger der Europäischen Union (EU).[1]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlrecht in Hamburg) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise