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Aktienzusammenlegung

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Eine Aktienzusammenlegung (englisch reverse stock split) ist die Umwandlung von existierenden Aktien in eine kleinere Anzahl neuer Aktien mit einem höheren Nominalwert. Dabei wird auch die Anzahl der ausgegebenen Aktien verringert. Die Durchführung einer Aktienzusammenlegung muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Das Gegenteil ist der Aktiensplit (englisch forward stock split).

Wenn die Aktien eines Unternehmens zu sehr niedrigen Börsenkursen, also unter dem Nominalwert der Aktien gehandelt werden, ist es nach dem deutschen Aktiengesetz untersagt, neue Aktien zu emittieren, da neue nicht unter dem Nennwert der alten Aktien ausgegeben werden dürfen.[1]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. § 8 AktG: Form und Mindestbeträge der Aktien